Nach 250 Polizeieinsätzen

Vater von Großfamilie auf der Marienburger Höhe von Gericht verurteilt – Bodycam zeigt Eskalation auf Tilsiter Straße

Hildesheim - Im Umfeld seiner Familie hat es in den vergangenen zwei Jahren knapp 250 Polizeieinsätze gegeben. Jetzt hat das Gericht einen 40-jährigen Vater von zwölf Kindern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte beim Prozessauftakt neben seinem Verteidiger Fabian Schöpke. Foto: Clemens Heidrich

Hildesheim - Das Gericht hat am Mittwoch den 40-jährigen Vater, in dessen familiärem Umfeld es innerhalb von zwei Jahren knapp 250 Polizeieinsätze auf der Marienburger Höhe gegeben hat, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass der Mann sich in mehreren Fällen der Bedrohung und der Beleidigung schuldig gemacht hat – unter anderem gegen Polizisten. Weil der 40-Jährige die Taten trotz vorheriger Bewährungsauflagen begangen hat, und weil das Gericht für ihn keine positive Sozialprognose erwartet, wird die Strafe diesmal nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht ordnete außerdem an, die Schreckschusspistole, mit der er nach Überzeugung des Richters seinen Nachbarn bedroht hat, zu beschlagnahmen – obwohl der 40-Jährige bis zuletzt versicherte, dass er die Waffe nur zu Zwecken der Selbstverteidigung in die Hand genommen habe.

Ein Video, mit dem Smartphone aufgenommen von der Frau des Angeklagten, soll am Mittwoch Licht ins Dunkel der Auseinandersetzung mit dem Nachbarn bringen. Zu sehen ist ein Holzzaun, offenbar die Brüstung der Terrasse des Angeklagten. Die Kamera schwenkt hin und her, das Bild ist unruhig, immer wieder sind laute Rufe zu hören, Männer- und Frauenstimmen, zwischendurch bellen Hunde. Und dann ist da der Nachbar hinter dem Zaun, ein bulliger Typ, wütend. Er ruft, er könne auch selber das Handy rausholen – wohl um klarzumachen, dass ihm egal ist, gefilmt zu werden.

Beschimpfungen auf Russisch

„Ich rufe die Polizei“, droht er. „Ruf doch“, sagt die Frauenstimme, amüsierter Unterton. „Komm doch her, Bljad“, sagt der Nachbar. Dann fragt die Stimme des Angeklagten etwas Unverständliches.

„Keine Ahnung“, sagt die Frau, „er beleidigt auf russisch, ich verstehe ihn nicht.“ Das Stimmengewirr schwillt weiter an, viel davon ist nicht zu verstehen, immer wieder Hundebellen, und der Nachbar spricht russisch. Laut einem Übersetzer der Polizei ruft er Bljad (Schlampe), Pedik (Schwuchtel) und Ovtsa (Schaf). Das Video dauert etwa 50 Sekunden. Die Situation mit dem Schreckschussrevolver ist darin nicht zu sehen.

Verteidiger: Nur Selbstschutz

Fabian Schöpke, Verteidiger des 40-Jährigen, betont in seinem Plädoyer am Mittwoch, dass das Video nicht zu den Aussagen des Nachbarn und seiner Ehefrau passe, die bereits am ersten Verhandlungstag als Zeugen ausgesagt haben. Deshalb plädiert er in diesem Punkt auf Freispruch. Doch der Richter sieht es anders. „In dem Video wirkt es nicht so, als ob man sich bedroht fühlte, so dass man nur noch mit einem Schreckschussrevolver reagieren konnte.“ Der Amtsrichter merkt in seiner Urteilsbegründung an, dass die Staatsanwaltschaft nur eine einfache Bedrohung angeklagt habe. Wegen der Waffe hätte man es aber auch als schwere Bedrohung auslegen können, was eine härtere Strafe bedeutet hätte.

Ein zweites Video, das am Mittwoch gezeigt wird, stammt von der Bodycam eines Polizeibeamten. Es zeigt einen Polizeieinsatz am 18. Februar 2024 in der Tilsiter Straße. Die zwei Söhne des Angeklagten hatten damals offenbar versucht, die Tür zu einer Wohnung aufzubrechen. Der Bewohner rief die Polizei. Der Einsatz eskalierte auf offener Straße, als der 40-jährige Familienvater und weitere Familienmitglieder in der Tilsiter Straße aufkreuzten, offenbar um den beschuldigten Jungen beizustehen.

Kinder beschimpfen Polizisten

Mit einem Jungen beginnt auch die Aufnahme der Bodycam. Ein schmächtiges Kind, elf Jahre alt, blasses, wutverzerrtes Gesicht, Kapuze. Es schneit oder regnet an diesem Abend – genau ist es nicht zu erkennen. Im Hintergrund stehen Streifenwagen. Polizistinnen und Polizisten bilden über die Breite der Straße eine Kette. Sie schirmen ihre Kollegen ab, die gerade die Personalien der beschuldigten Jungen aufnehmen. Immer wieder laufen verschiedene Familienangehörige auf die Straße. Immer wieder fordern Polizisten sie auf, Abstand zu halten, stoßen sie zurück, wenn sie den Aufforderungen nicht nachkommen. Immer wieder sind Schreie und wüste Beschimpfungen zu hören.

Der Junge kommt auf den Polizisten zu. Der weist ihn zurück: „Geh weg!“ Aber der Junge nähert sich wieder. Der Polizist streckt abwehrend die Arme aus. „Halt Abstand“, ruft er und fügt warnend hinzu: „Die Bodycam läuft.“ Als sie das hört, zeigt ein Mädchen mit beiden Händen Peace-Zeichen in Richtung des Polizisten. Der schiebt es zurück. Dann kreischt sie drohend: „Fass mich noch ein Mal an!“ Dann ist die Stimme des Angeklagten zu hören: „Halt’s Maul, ich gehe dann, wenn es mir passt.“

Viele Angehörige im Publikum

Im nächsten Moment ist wieder der Elfjährige zu sehen: „Du Fotze“, ruft er in Richtung einer Polizistin. Und ein Jugendlicher, offenbar ein älterer Bruder, sagt dem Polizisten mit der Bodycam, er solle nicht mit seiner Schwester reden. Der Polizist stößt ihn zurück. „Fass mich nicht an“, brüllt der Jugendliche. „Fasse ich euch an?“

Seine Schwester, das Mädchen, das die Peace-Zeichen zeigt, sitzt an diesem Tag auch im Zuschauerraum des Gerichts. Es grinst, als es sich selbst im Video erkennt. Neben ihr sitzt die Ehefrau des Angeklagten, hochschwanger im rosa Jogginganzug. Auch der Angeklagte ist in Jogginghose im Gericht erschienen. An den Füßen trägt er Crocs. In der ersten und zweiten Reihe sitzen weitere Angehörige seiner großen Familie. Er ist Vater von elf Kindern, das zwölfte ist unterwegs. Zwei Frauen haben einen Kinderwagen dabei – ein Säugling und ein Kleinkind. Beide bleiben die Verhandlung über ruhig. Das Kleinkind beschäftigt sich abwechselnd mit einem kleinen Feuerwehrauto und dem Smartphone seiner Mutter.

Aufgeheizte Stimmung im Saal

Deutlich wird – und das fällt auch dem Staatsanwalt, dem Verteidiger und dem Richter auf –, dass die Szenen im Video die Stimmung im Gerichtssaal aufheizen. Die Frauen tuscheln miteinander. Als zu sehen ist, wie der Polizist einen damals 15-Jährigen zu Boden bringt und mit Handschellen fesselt, platzt es aus einer der Frauen raus: „Er hat ihn ja nicht als erstes angefasst“, ruft sie. Dann beugt sie sich zu ihrer Sitznachbarin, flüstert: „Ich muss hier raus, sonst raste ich aus.“ Es folgen weitere ähnliche Situationen. Einmal ermahnt der Richter die Frau, sie habe hier kein Rederecht.

Aus Sicht der Familie scheint der Jugendliche, der sich wiederholt den Anweisungen der Polizei widersetzte, nichts falsch gemacht zu haben. Die Reaktion der Polizisten, ihn zu Boden zu bringen, halten sie offenbar für unangemessen. So sieht es auch Verteidiger Schöpke. „Welche Eltern würden nicht emotional reagieren, wenn vier Polizisten ihren Sohn zu Boden bringen?“ Doch das Gericht widerspricht. Zu der Festnahme des Sohnes sei es erst zwanzig Minuten nach den Fällen der Beleidigung gekommen. Der Richter hält es auch nicht für glaubwürdig, dass es sich bei dieser Art Verhalten um eine Art Ausrutscher im Affekt handelte. „Das Auftreten Ihrer Familie gegenüber der Polizei ist erschreckend“, befand der Richter. „Beleidigungen wie Hurensöhne und Fotze zeigen eine gewisse Grundeinstellung gegenüber staatlicher Autorität.“

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Schöpke, kündigte gegenüber dieser Redaktion bereits an, Berufung einzulegen. Der Angeklagte selbst sagte, er wolle sich ebenfalls zeitnah zu den Vorwürfen gegen ihn und seine Familie äußern, die bereits mehrfach Gegenstand von Berichterstattungen waren.

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