Landgericht Hildesheim

Versuchter Totschlag mit Krücke in Hildesheimer Park: 18-Jähriger muss für sechs Jahre hinter Gitter

Hildesheim - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Landgericht Hildesheim gegen einen 18-Jährigen verhandelt, der seine Opfer brutal zusammengeschlagen hatte – jetzt hat die Kammer das Urteil verkündet.

Auf dem Marienfriedhof hatte der Angeklagte sein Opfer attackiert. Foto: Chris Gossmann

Hildesheim - Nach Abschluss der nicht öffentlichen Beweisaufnahme hat das Landgericht Hildesheim im Prozess gegen einen 18-jährigen Gewalttäter auch das Urteil unter Ausschluss von Zuschauern verkündet. Auf Nachfrage der Redaktion hat Gerichtssprecherin Janina Schaffert aber mitgeteilt, dass die zuständige Jugendkammer den Angeklagten für schuldig befunden hat. Er soll für sechs Jahre hinter Gitter und eine Jugendstrafe absitzen.

Angriff auf dem Marienfriedhof

Der 18-Jährige war am 10. Juni auf dem Marienfriedhof zunächst mit seinem Bruder in Streit geraten und hatte dann einen eingreifenden Zeugen attackiert. Er schlug dem 33-Jährigen mit der Faust ins Gesicht und schließlich, als das Opfer schon zu Boden gegangen war, drosch er mehrfach mit einer Krücke und „maximaler Wucht“ auf den Kopf des Mannes ein. Der 33-Jährige erlitt laut rechtsmedizinischer Untersuchung mehrere Frakturen im Gesicht. Später soll der mutmaßliche Täter gegenüber Ermittlern gesagt haben: Das Opfer habe das auch wegen seiner Hautfarbe verdient – er hasse Schwarze.

Nur einen Tag später soll er gegen 0.30 Uhr in Hannover in der Schillerstraße vor einem Kiosk erst einem noch unbekannten Opfer zunächst ohne ersichtlichen Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, ehe er ihn wiederum mit der Krücke malträtierte.

Die Staatsanwaltschaft führte in ihrer Anklage zudem einen weiteren Vorfall auf. Es ging dabei um eine einschlägige Tat aus dem August 2024: Damals hatte der Beschuldigte in einer Bar in Einbeck während eines Streits über die Bezahlung von Getränken seinem Opfer mit der Faust und einer Glasflasche ins Gesicht geschlagen und ihm so Knochenbrüche zugefügt.

Sechs Jahre Jugendstrafe

Weil er bei dieser Tat nicht volljährig war, fand die Gerichtsverhandlung vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts statt. Diese verurteilte den Angeklagten nun wegen zweifachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Jugendstrafe. Auf freiem Fuß ist er bis zum Antritt der Strafe nicht, der bereits bestehende Haftbefehl bleibt weiter bestehen.

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