Auf Antrag der Gewerkschaft

Verwaltungsgericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Hildesheim

Hildesheim - Die für Sonntag geplanten Ladenöffnungen in der Hildesheimer Innenstadt fallen aus. Das Verwaltungsgericht Hannover gab am Freitagabend einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag statt.

Das Verwaltungsgericht hat am Freitagabend entschieden, dass der verkaufsoffene Sonntag ausfallen muss. Foto: Chris Gossmann

Hildesheim - Die für Sonntag geplanten Ladenöffnungen in der Hildesheimer Innenstadt fallen aus. Das Verwaltungsgericht Hannover gab am Freitagabend einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag statt.

Das Verwaltungsgericht folgte in seinem Urteil der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Mindestniveau des Sonntagsschutzes einen „über bloße Umsatzinteressen hinausgehenden Sachgrund erfordere“.

Tweed Ride und
Kunstmeile finden statt

Bei anlassbezogenen Sonntagsöffnungen müsse deshalb die anlassgebende Veranstaltung – und nicht die Ladenöffnung an sich – das öffentliche Bild des Sonntags prägen, so die Juristen. Diese Anforderung sei bei dem von Hildesheim Marketing organisierten „Sommertag in Hildesheim“ nicht erfüllt.

„Für uns ist das sehr enttäuschend“, sagte Marketing-Geschäftsführer Fritz Ahrberg: „Wir hatten gehofft, dass wir den Hildesheimern noch einmal einen besonderen Tag bieten können.“ Für Sonntag sind ein Tweed Ride, eine Kunstmeile und das Finale des Citygarden vorgesehen. Diese Veranstaltungen sollen auch wie geplant stattfinden.

Bis auf weiteres keine verkaufsoffenen Sonntage mehr?

Großveranstaltungen wie der Bauernmarkt, der normalerweise Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag ist, seien eben gerade wegen Corona nicht möglich, sagte Ahrberg. Daher könne er die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen: „Mein Verständnis dafür hält sich in Grenzen.“ Der Geschäftsführer der Marketing-Gesellschaft geht nach dem Urteil davon aus, dass bis auf Weiteres gar keine verkaufsoffenen Sonntage mehr in Hildesheim stattfinden können.

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das Verbot von Sonntagsöffnungen. „Der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz des Sonntags bleibt erhalten“, hatte Fachbereichsleiterin Sabine Gatz nach einer ähnlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg am Freitag gesagt. Die Gewerkschaft hatte in mehreren Städten in Deutschland Verbote der Ladenöffnung am Sonntag per Gerichtsentscheidung erreicht.

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