Haftbefehl

Hildesheimer Autobahnpolizei erwischt gesuchten Transporterfahrer – der fährt auch noch unter Kokain-Einfluss

Kreis Hildesheim - Beamte der Hildesheimer Autobahnpolizei sind zunächst nur misstrauisch beim Kennzeichen eines Transporters geworden. Als sie den 44-jährigen Fahrer kontrollieren, stellen sie noch mehr Verstöße fest.

Die Hildesheimer Autobahnpolizei hat den richtigen Riecher gehabt und einen Mann aus dem Verkehr gezogen, der per Haftbefehl gesucht wurde und unter Einfluss von Kokain hinterm Steuer saß. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim - Ein Volltreffer: Die Hildesheimer Autobahnpolizei hat einen Mann aus dem Verkehr gezogen, der sich nun gleich für mehrere Verstöße verantworten muss. Das wird für ihn sowie den Halter des Fahrzeugs teuer.

Der 44-jährige Fahrer des Transporters ist am Donnerstag, 10. Juli, auf der Autobahn Richtung Kassel unterwegs gewesen. Dabei ist der Mann aus Gießen den Beamtinnen und Beamten der Hildesheimer Autobahnpolizei aufgefallen. Er wurde herausgewunken und auf dem Parkplatz Schwalenberg kontrolliert. Dabei musste die Polizei immer mehr Delikte auflisten: Der Fahrer wird bereits per Haftbefehl gesucht, er stand zudem unter Drogeneinfluss und damit noch nicht genug, sein Transporter hatte keine gültige Haftpflichtversicherung. Die Kennzeichen waren bereits zur Fahndung ausgeschrieben.

Polizei veranlasst Drogenschnelltest

Bei dem Fahrer machten die Einsatzkräfte noch auf dem Parkplatz an der Autobahn einen Drogenschnelltest, weil sie bei der Kontrolle Auffälligkeiten feststellen mussten. Das Ergebnis zeigte positive Anzeichen im Bezug auf Kokain-Konsum. „Als krönender Abschluss“, wie es im Polizeibericht heißt, stellte sich heraus, dass der 44-Jährige auch noch per Haftbefehl gesucht wurde. Grund ist eine nicht bezahlte Geldstrafe.

Aus diesem Grund wurde der Mann zur nächsten Polizeidienststelle gebracht. Hier konnte er die offene Geldstrafe allerdings dann doch begleichen. An Ort und Stelle wurde ihm für weitere Untersuchungen noch Blut abgenommen. Dann konnte der Fahrer wieder auf freien Fuß entlassen werden. Den Halter des Transporters erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen der fehlenden Haftpflichtversicherung, der Fahrer muss mit mehreren Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

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