Prozess am Amtsgericht Hildesheim

Vorwurf fahrlässige Tötung: Zwei Jahre nach tödlichem Unfall auf Marienburger Straße in Hildesheim kommt 27-Jähriger vor Gericht

Hildesheim - Eine 45-jährige Fußgängerin überquert die Fahrbahn dort, wo keine Ampel steht – sie wird von einem Auto erfasst und stirbt an ihren schweren Verletzungen. Warum die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Schuld klar beim Autofahrer sieht.

Erinnerung an die 45-Jährige, die bei dem Unfall so schwer verletzt wurde, dass sie einige Tage danach starb. Foto: Chris Gossmann (Archiv)

Hildesheim - Mehr als zwei Jahre nach einem schweren Unfall in Hildesheim muss sich am 14. März ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung vor: Er soll laut Anklage am 8. Januar 2022 auf der Marienburger Straße eine Fußgängerin mit seinem Auto angefahren und dadurch so schwer verletzt haben, dass sie zehn Tage nach der Kollision starb.

Die Strafverfolger stützen sich auf das Unfallgutachten eines Sachverständigen, der vor allem zu klären hatte: Hätte der damals 25-Jährige den Unfall durch ein anderes Verhalten verhindern können? Ja, meint die Staatsanwaltschaft, aus der Sicht der Ermittler steht fest: Der Fall muss vor Gericht aufgearbeitet werden, und zwar mit dem 27-Jährigen auf der Anklagebank.

Fußgängerin wurde auf der Straße erfasst

Nach Erkenntnissen der Behörde hatte die damals 45-Jährige an jenem Abend gegen 21 Uhr im Shop der Hem-Tankstelle eingekauft und überquerte im Anschluss zu Fuß die Marienburger Straße. Sie soll dabei langsam gegangen sein und nicht die kürzeste Strecke gewählt haben, sondern schräg über die Fahrbahn unterwegs gewesen sein – eine Ampel steht an dieser Stelle nicht.

Der jetzt Angeklagte soll auf der rechten Fahrspur stadteinwärts unterwegs gewesen sein, als er die Fußgängerin mit seinem Wagen erfasste. Die Frau wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Sie wurde per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, dort starb sie aber am 18. Januar.

Fahrer war zu schnell unterwegs

Dass das Unfallopfer die Fahrbahn an einer Stelle ohne Ampelregelung überquert hat und zu diesem Zeitpunkt nach Kenntnis der Ermittler auch 1,3 Promille Alkohol im Blut hatte, ändert nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nichts an der Schuld des Autofahrers. Entscheidend sei, dass der Mann zum Zeitpunkt der Kollision zwischen 56 und 61 km/h schnell war und davon auszugehen sei, dass er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hätte.

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