Großes Medieninteresse

Vorwurf versuchter Mord: Landgericht Hildesheim trifft im Gullydeckel-Fall eine weitreichende Entscheidung

Hildesheim - Von der Aussage der drei Angeklagten im Gullydeckel-Fall hatten sich viele Beobachter etwas versprochen. Aber nun kommt es anders. (mit Kommentar)

Die beiden Hauptangeklagten verstecken ihre Gesichter während des Prozessbeginns hinter Aktendeckeln. Foto: Chris Gossmann

Hildesheim - Diese jungen Männer sollen es also gewesen sein, die am 20. August 2022 mehrere Menschen an der A7 in Lebensgefahr gebracht haben. Die zwei jeweils 24 Kilogramm schwere Gullydeckel von einer Brücke in Harsum auf die Fahrbahn warfen und damit eine Frau und einen Mann schwer verletzt und das Leben von mehreren Menschen gefährdet haben. Und nun öffnet sich in Saal 134 des Landgerichts Hildesheim die Tür ins Untergeschoss, und zwei junge Männer betreten den Saal und nehmen zwischen ihren insgesamt vier Verteidigern Platz. Dem Alter nach Männer zwar, aber vom Auftreten und ersten Anschein her dichter an Jugendlichen als an Erwachsenen. Justizwachtmeister haben sie aus der Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln zum Prozessauftakt nach Hildesheim gebracht. Der dritte Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß. Er soll an jenem Tag zunächst gezögert haben und dann doch mitgekommen sein.

Etwa eine Stunde Zeit hat die Öffentlichkeit beim Prozessauftakt am Mittwoch, um sich wortwörtlich ein Bild von den drei Angeklagten zu machen. Das Trio, alle ledig, alle in Hildesheim geboren, macht zumindest äußerlich einen gefassten Eindruck. Der mit 21 Jahren älteste blickt nahezu die ganze Zeit auf die Tischplatte vor sich. Sein 19 Jahre alter Freund hält sich meistens die Hände vor das Gesicht. Der dritte im Bunde, zur Tatzeit noch nicht einmal 18 Jahre alt, wirkt völlig apathisch. Er ist es auch, weswegen es in den kommenden Wochen wohl keine weiteren Informationen über den Prozess geben soll. Sein Pflichtverteidiger Daniel Proch hat den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Psychisch angeschlagen und starke Medikamente

Oberstaatsanwalt Marcus Preusse weist zwar noch auf das enorme öffentliche Interesse in dem Fall hin. Doch nicht nur die vier Anwälte der beiden anderen Angeklagten, sondern auch die Sachverständige Dr. Eva-Maria Franck, Chefärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Ameos-Klinikums, halten den Ausschluss für geboten. Vor allem, um den jüngsten der drei zu schützen. Er sei psychisch extrem angeschlagen, nehme starke Medikamente und habe erhebliche Angst vor der Öffentlichkeit und auch davor, in der Folge des Prozesses seinen Ausbildungsplatz zu verlieren. Das Gericht folgt dem Antrag: Nach einer 20-minütigen Unterbrechung verkündet die Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer, Claudia Eikenberg, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Medienvertreter aus ganz Deutschland, Besucherinnen und Besucher sowie interessierte Mitarbeiter des Gerichts müssen den Saal verlassen. Lediglich für einige Eltern der Angeklagten sowie einen Mitarbeiter der Jugendhilfe-Einrichtung Kwabsos macht die Kammer eine Ausnahme.

Der Beschluss erstreckt sich auch auf die Öffentlichkeitsarbeit des Landgerichts, wie der Pressesprecher, Richter Philipp Suden später auf Nachfrage erklärt. Das bedeutet: Nicht einmal der Pressesprecher darf das Verfahren verfolgen, auch das Urteil wird nach den neun angesetzten Verhandlungstagen ohne Öffentlichkeit verkündet und begründet. Es wird auch keine Details zu den Aussagen der insgesamt 13 geladenen Zeugen geben. Möglicherweise veröffentlicht das Gericht eine Presseerklärung zum Urteil – fest steht das allerdings noch nicht.

Schwerstes Delikt: Versuchter gemeinschaftlicher Mord

Ginge es nach Ankläger Preusse, stünde am Ende des Prozesses eine empfindliche Haftstrafe für die drei. Mindestens die beiden Haupttäter hätten versucht, Menschen heimtückisch zu töten, wie Preusse noch vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit in seiner Anklageerhebung sagt. Das schwerste Delikt der Anklageschrift ist denn auch der Vorwurf des versuchten und gemeinschaftlichen Mordes. Würden sie dafür verurteilt, könnten der 21-Jährige und der 19-Jährige für bis zu zehn Jahre im Gefängnis verschwinden. Die Anklage wirft ihnen zudem gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Die beiden Hauptangeklagten hätten es in Kauf genommen, dass Autofahrer auf der A7 tödliche Verletzungen erleiden. Der damals 17-Jährige, heute 19 Jahre alt, hatte zwar Bedenken und warf auch keinen Gullydeckel von der Brücke. Aber er verhinderte die Taten auch nicht.

Was dann in der Nacht des 20. August 2022 um 3.24 Uhr und in den folgenden Minuten auf der Autobahn geschah, hatten die Ermittler der Polizei akribisch zusammengetragen. Einer der Gullydeckel durchschlug die Windschutzscheibe eines VW Golf, der in Richtung Süden unterwegs war. Der zweite Gullydeckel landete auf der Nordfahrbahn, mehrere Fahrzeuge überfuhren ihn und wurden beschädigt.

Insassen im Auto wurden schwer verletzt

Ankläger Preusse listet die einzelnen Fälle der Reihe nach auf. Den größten Teil machten dabei die dramatischen Minuten auf der Südfahrbahn aus. Der Gullydeckel durchschlug demnach die Windschutzscheibe des VW und verletzte das Paar im Auto, 52 und 43 Jahre alt, schwer. Allein die Frau zog sich schwerste Gesichtsverletzungen mit Brüchen in Ober- und Unterkiefer sowie dem Jochbein zu. Auch der Sehnerv sei betroffen gewesen, so Preusse. Die drei Angeklagten hätten potenziell lebensbedrohlich gehandelt.

Nach dem 20. August war zunächst ein 50-Jähriger ins Visier der Ermittler geraten und verhaftet worden. Im April 2023 wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Der 50-Jährige hatte das Fahrzeug des Trios in der Nähe des Tatorts gesehen. Nun konzentrierten sich die Strafverfolger auf die drei jungen Männer, die seit Mittwoch auf der Anklagebank sitzen. Laut Anklage gibt es viele weitere Hinweise darauf, dass die drei jungen Männer für die Gullydeckel-Würfe verantwortlich sind. Dazu zählen Aufnahmen einer Überwachungskamera, und auch die Auswertung von Handydaten soll belegen, dass die mutmaßlichen Haupttäter zur fraglichen Zeit am Tatort waren.

Justizwachtmeister hängt ein Schild raus: „Öffentlichkeit ausgeschlossen“

Was aber genau auf der Brücke geschah, wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren. „Wir müssen alles tun, um ihn jetzt zu schützen“, forderte die Sachverständige Franck, als sie um eine Einschätzung gebeten wird. Dem folgt die Jugendkammer. Saal 134 wird geräumt. Gegen 10.30 Uhr hängt ein Justizmitarbeiter ein Schild mit der Aufschrift „Öffentlichkeit ausgeschlossen“ an die Tür.


Kommentar: Recht auf Information

Der Schutz von Minderjährigen ist im deutschen Rechtssystem ein hohes Gut. Dieses konkurriert aber mit dem Grundsatz, dass Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich sind, um eine Art „Geheimjustiz“ zu verhindern. Gerade beim Gullydeckel-Fall gibt es ein erhebliches öffentliches Interesse – schon allein deshalb, weil theoretisch jeder zum Opfer hätte werden können. Das Gericht hat die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Angeklagten zu schützen. Das ist verständlich. Aber nun muss es einen Weg finden, um die Menschen zu informieren. Haben die Angeklagten gestanden, zeigen sie Reue, was für Strafen gibt es? All das sind Informationen, die den Rechtsfrieden sichern. Und die nach ihrem Bekanntwerden keinem Menschen schaden werden.

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