Niedersachsen verschärft Sicherheitsmaßnahmen

Waffenverbot in Öffis in Niedersachsen: Was Sie jetzt beachten müssen

Hannover - In Niedersachsen gilt ab dem 1. April 2026 ein Waffenverbot in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Können anlasslos kontrollieren: Polizisten bekommen mit dem Waffenverbot mehr Befugnisse. Dadurch will Niedersachsens Landesregierung das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessern. Foto: Jonas Dengler

Hannover - Die Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen steigt. 3185 Fälle wurden im vergangenen Jahr landesweit verzeichnet, 130 mehr als im Vorjahr. „Das Niveau der Messerangriffe ist deutlich zu hoch“, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bei der Vorstellung der Kriminalstatistik vor zwei Wochen. Nun zieht sie die Konsequenzen: Ab dem 1. April 2026 gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Niedersachsen ein Waffenverbot.

Welche Waffen sind gemeint?

Unter das Verbot fallen alle Waffen gemäß des Waffengesetzes, also Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stichwaffen. Gefährliche Reizgase sind ebenfalls verboten - Pfefferspray ist dagegen erlaubt, wenn es ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Das Waffenverbot erstreckt sich darüber hinaus auf Messer aller Art und Klingenlänge – also auch auf Teppichmesser, Küchen- oder Taschenmesser.

Wann und wo gilt das Verbot?

Die Regelung gilt rund um die Uhr und in allen Bussen, Bahnen und anderen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie auf allen Bahnsteigen, in Bahnhofsgebäuden und dazugehörigen Unterführungen.

Wenn ich mir ein Küchenmesser gekauft habe – darf ich dann nicht mehr Bahn fahren?

Doch, aber unter einer Bedingung: Das Messer darf nicht zugriffsbereit sein. Das bedeutet, dass es so gut im Rucksack oder einem Trolley verstaut sein muss, dass man mindestens drei Handgriffe benötigt, um es in der Hand zu halten. Der Gesetzgeber empfiehlt, dass das Messer in der Originalverpackung mitgenommen oder in einer Brotdose untergebracht wird, um auf die drei Handgriffe zu kommen: Rucksack öffnen, Verpackung herausnehmen, Verpackung öffnen.

Ich bin Handwerker. Kann ich mein Werkzeug noch mitnehmen? Und darf ich ein Cuttermesser in der Hosentasche haben?

Werkzeuge fallen nur unter das Verbot, wenn es sich um Messer handelt, wie zum Beispiel Teppichmesser. Auch die müssen in der Regel in einer Tasche oder einem Werkzeugkoffer so verstaut sein, dass sie nicht zugriffsbereit sind. Allerdings gilt für Handwerker und andere Berufsgruppen, die für ihren Arbeitsalltag Messer benötigen, dass sie Ausnahmen geltend machen können. So sollen beispielsweise Feuerwehrleute auf dem Weg vom oder zum Einsatz Messer bei sich führen dürfen.

Kann ich mir in der Bahn keinen Apfel mehr aufschneiden?

Doch, das geht weiterhin – hier lässt der Gesetzgeber ausnahmsweise von seiner strengen Linie ab. Der Einsatz eines Messers etwa zum Obstschälen gilt als „allgemein anerkannter Zweck“ und dafür darf die Klinge ausgepackt werden. Vorher und nachher muss das Messer aber nicht zugriffsbereit im Rucksack transportiert werden, also am besten verstaut in einer Brotdose.

Gilt das Verbot auch für Kinder und Jugendliche?

Die Regelung gilt für alle Menschen, unabhängig vom Alter.

Wie läuft eine Kontrolle ab?

Kontrollen erfolgen in der Regel stichprobenartig, und es braucht dafür keinen konkreten Anlass. Polizistinnen und Polizisten haben das Recht, im Rahmen einer solchen Kontrolle die Identität einer Person festzustellen, sich alle mitgeführten Gegenstände zeigen zu lassen und gegebenenfalls gefundene Waffen zu konfiszieren. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so weit gehen, wie es zur Durchsetzung eines Waffenverbots nötig ist. Diese zusätzlichen Befugnisse sind der eigentliche Kern des Waffenverbots: Es erlaubt der Polizei ein sehr frühes und weitgehendes Eingreifen in eine Situation und soll damit dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen.

Gilt das Verbot auch im Fernverkehr?

Der Fernverkehr ist Bundessache, und dort gilt bereits ein entsprechendes Waffenverbot.

Welche Strafen drohen, wenn ich mit einer Waffe erwischt werde?

Ein Verstoß gegen das Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Zudem können gefundene Gegenstände sichergestellt werden.

  • Hildesheim
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