Winterdienst

Wann muss ich als Anlieger in und um Hildesheim Schnee schippen – und wie oft und wie wie viel?

Hildesheim - Wenn Schnee liegt, sind an vielen Straßen auch die Bewohner der angrenzenden Häuser zum Winterdienst aufgerufen. Doch von wann bis wann das gilt und wie breit die Wege geräumt werden müssen, ist längst nicht überall gleich.

Hier muss bald erneut geräumt werden: Bei Schneefall sind vielerorts auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Foto: Andrea Hempen (Archiv)

Hildesheim - Eine typische Szene im morgendlichen Halbdunkel der Spielstraße: Die Schulkinder sind vorsichtig durch den Neuschnee in Richtung Bushaltestelle getapst. Die Nachbarin von gegenüber schwingt den Schneeschieber, schippt entlang ihrer Grundstücksgrenze einen etwa einen Meter breiten Weg frei. Zwei weitere Nachbarn beobachten sie, gucken etwas verschämt und eilen in ihre Garagen, um ebenfalls ihre Schneeschieber zu holen. Da war doch was mit einer Pflicht! Nur was? Und bis wann? Das müssen Anliegerinnen und Anlieger dort, wo der städtische Winterdienst nicht räumt, leisten:

Anderthalb Meter in Hildesheim

Gehwege sowie Geh- und Radwege müssen entlang des eigenen Grundstücks bis zu einer Breite von anderthalb Metern komplett geräumt werden. Ist der Weg breiter, muss eine anderthalb Meter breite Spur von Schnee befreit werden. Gibt es keinen Gehweg, so müssen Anlieger einen mindestens einen Meter breiten Streifen im Seitenraum der Fahrbahn oder, wenn es einen solchen nicht gibt, auf der Fahrbahn selbst freiräumen. Letzteres trifft zum Beispiel in aller Regel auf Spielstraßen zu. Zudem ist für jedes Grundstück ein schnee- und eisfreier Zugang Pflicht. Auch Gossen, Gullys und Hydranten sind eisfrei zu halten.

„Bei Bedarf“ ist laut Satzung der Stadt Hildesheim sogar die ganze Fahrbahn von Schnee zu räumen. Dies gilt vor allem bei stärkerem Schneefall.

Streusalz nur im Notfall

Bei Schnee- und Eisglätte sind Anlieger zudem verpflichtet, den Boden mit Sand oder anderen salzfreien, abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg gegeben ist. In Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen, wenn Sand und Ähnliches nicht mehr ausreichend wirken, ist auch Streusalz erlaubt.

Die beschriebene Winterdienst-Pflicht gilt in Hildesheim an Werktagen morgens bereits ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr. Schneit es tagsüber, müssen die Anliegerinnen und Anlieger laut Satzung im Zweifel mehrmals raus, um die Wege erneut freizuräumen – erst um 22 Uhr endet diese Pflicht. Neun Stunden später beginnt sie dann von Neuem.

Mildere Regeln in Sarstedt

Die Regeln sind allerdings nicht in jeder Stadt oder Gemeinde gleich. In Sarstedt zum Beispiel, der zweitgrößten Stadt im Landkreis, beginnt die Winterdienst-Pflicht der Bürgerinnen und Bürger erst um 8 Uhr (an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr) und endet abends bereits um 21 Uhr. Auch reicht es dort, Gehwege oder Geh- und Radwege auf einem Meter Breite vom Schnee zu befreien.

Bürgerinnen und Bürger tun deshalb gut daran, sich auf den Internetseiten oder in den Rathäusern ihrer jeweiligen Heimatkommune zu informieren, welche Regeln dort gelten.

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