Hildesheim - Langsam wird es knapp: Am Sonntag wird ein neuer Bundestag gewählt. Wer per Brief wählen will und das bisher noch nicht getan hat, muss sich beeilen. Wie kommt der Stimmzettel pünktlich an? Was können Wähler tun, die bislang noch keine Unterlagen erhalten haben? Und welchen Fehler machen viele Briefwähler?
Bis wann kann ich meine Stimme noch per Brief abgeben?
Wählerinnen und Wähler müssen ihren Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Dafür müssen sie ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl abschicken – diese Frist ist mittlerweile verstrichen.
Ich habe meine Unterlagen zu Hause, sie aber bislang noch nicht abgeschickt. Kann ich jetzt also nicht mehr an der Wahl teilnehmen?
Weil der Postweg inzwischen zu lange dauert, können Wählerinnen und Wähler die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch direkt im Wahlamt in der Hannoverschen Straße 6a abgeben. Während der Öffnungszeiten am morgigen Freitag (8 bis 15 Uhr) können sie den zugeklebten roten Umschlag selbst in die dortige Wahlurne werfen. Wer es während dieser Zeit nicht ins Wahlamt schafft, kann die Unterlagen in den Außenbriefkasten einstecken. Wählerinnen und Wähler in den Kommunen im Kreis können ebenfalls direkt vor Ort in den für sie zuständigen Wahlämtern wählen.
Was muss ich beachten, wenn ich die Unterlagen in die Umschläge stecke?
Wer seine Erst- und Zweitstimme abgegeben hat, steckt den ausgefüllten Stimmzettel in den weißen Umschlag und klebt diesen zu. Wählerinnen und Wähler müssen außerdem die Eidesstattliche Erklärung im unteren Bereich des Wahlscheins unterschreiben. Diese stecken sie dann gemeinsam mit dem verschlossenen weißen Umschlag in den roten Umschlag und kleben auch diesen zu. Bei der Auszahlung werden Wahlschein und Stimmzettel getrennt, sodass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Wichtig: Der Wahlschein muss so im roten Umschlag stecken, dass im Fenster die Nummer des Wahlbezirks sichtbar ist. Das steht nicht explizit in der Anleitung für die Briefwahl, man kann es sich nur über das dort abgedruckte Bild erschließen.
Ich habe Briefwahl beantragt, bislang aber keine Unterlagen erhalten. An wen wende ich mich – und kann ich trotzdem wählen?
Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, kann bis Samstag um 12 Uhr neue Unterlagen erhalten. Dafür muss man persönlich im zuständigen Wahlamt vorsprechen und „glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist“. Dieser Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit er nicht in die Auszählung gelangen kann. Im Gegenzug erhalten Wählerinnen und Wähler neue Briefwahlunterlagen.
Ich habe Briefwahl beantragt, möchte aber doch lieber am Wahltag selbst wählen. Geht das?
Ja. Dafür benötigen Wählerinnen und Wähler ihren Wahlschein sowie ihren Personalausweis oder Reisepass. Wählen können sie in einem der Wahllokale im gesamten Wahlkreis – nicht nur in dem, das in der Wahlbenachrichtigung ausgewiesen war. Das sollte aber nicht als Aufruf zum Wahltourismus verstanden werden.

