Prävention

Weihnachtsmärkte im Kreis Hildesheim: Polizei wird präsent sein – und gibt Tipps, wie man sich vor Taschendieben schützt

Hildesheim - Die ersten Weihnachtsmärkte haben bereits begonnen – allerdings ist das Event nicht nur bei seinen Besucherinnen und Besuchern, sondern auch bei Taschendieben beliebt. Die Polizei gibt Tipps, wie man sich schützen kann, und kündigt die Präsenz von Streifen an.

Die Polizei will auch in diesem Jahr auf Weihnachtsmärkten in und um Hildesheim präsent sein. Foto: Viktoria Hübner

Hildesheim - Am Montag ist der Hildesheimer Weihnachtsmarkt gestartet, auch im Landkreis gibt es in diesem Jahr wieder viele Märkte, die häufig zahlreiche Besucherinnen und Besucher anlocken. Die Polizei kündigt nun an, dass Beamte sowohl in der Stadt als auch im Landkreis auf den Märkten zu unterschiedlichen Zeiten präsent sein werden, „um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen“. Wer Fragen hat, könne sich an die Einsatzkräfte wenden, die sichtbar als Polizeistreife zu Fuß unterwegs sind.

Darüber hinaus warnt die Polizei insbesondere vor Taschendieben, die sich dichtes Gedränge häufig zunutze machen. Sie agieren oft in Gruppen und professionell, heißt es in einer Mitteilung. Die Beamten geben daher Tipps, wie man sich schützen kann: Weihnachtsmarkt-Besucherinnen und -Besucher sollten nur so viel Geld und Zahlungskarten mitnehmen, wie nötig. Wertgegenstände sollten in verschiedene Innentaschen gesteckt werden, die verschlossen sind – und Hand- und Umhängetaschen sollte man am besten verschlossen auf der Körpervorderseite tragen oder unter den Arm klemmen. „Seien Sie besonders aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie angerempelt oder abgelenkt werden“, lautet ein weiterer Hinweis.

Was zu tun ist, wenn man bestohlen wurde

Wer Opfer eines Diebstahls wurde, dem rät die Polizei, umgehend zu handeln. Zum einen sollten Betroffene beim Verlust von EC- oder Kreditkarten diese sofort sperren lassen – der Sperr-Notruf lautet 116 116. Wenn die eigene Bank sich dem Sperr-Notruf nicht angeschlossen hat, muss man das Kreditinstitut direkt kontaktieren. Damit die Debitkarte, zum Beispiel eine Girocard, auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Betroffene den Diebstahl der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden, so die Polizei. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

Weitere Informationen zu Tricks von Taschendieben und wie man sich davor schützen kann, gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl.

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