Staatsanwaltschaft berichtet

Weitere Bombendrohung in Hildesheim – und ein Tatverdächtiger

Hildesheim - Am Donnerstag führte eine Bombendrohung zu einem großen Polizeieinsatz im Hildesheimer Justizzentrum. Fast zeitgleich gab es eine ähnliche Drohung gegen eine andere Einrichtung. Ein Mann wurde festgenommen – gibt es einen Zusammenhang?

Neben der Bombendrohung gegen das Justizzentrum war noch eine andere Einrichtung betroffen. Foto: Werner Kaiser

Hildesheim - Die Staatsanwaltschaft Hildesheim berichtet über eine weitere Bombendrohung nach dem Fall, der am Donnerstag im Justizzentrum zu einem großen Polizeieinsatz und zur Evakuierung geführt hatte. Diesmal war eine nicht näher benannte Betreuungseinrichtung betroffen. In diesem zweiten Fall wurde bereits ein Verdächtiger ermittelt: ein 49-jähriger Mann aus dem Landkreis Hildesheim, der unter rechtlicher Betreuung steht. Ob er auch für die Bombendrohung gegen das Amtsgericht im Justizzentrum verantwortlich ist, wird noch untersucht. Der Verdächtige verweigert bisher die Aussage, die Ermittlungen dauern an.

49-Jähriger eindeutig identifiziert

Zugeordnet wird dem 49-Jährigen jedenfalls eine Drohung gegen die Einrichtung, die für seine eigene Betreuung verantwortlich ist. Die Drohbotschaft wurde auf dem Anrufbeantworter der Einrichtung hinterlassen: Er habe eine Bombe deponiert, behauptete ein Anrufer. Und der 49-Jährige konnte von den Mitarbeitenden eindeutig als Urheber der Nachricht identifiziert werden. Tatzeit war ebenfalls der Donnerstagvormittag, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Eine tatsächliche Gefahr konnte offenbar relativ schnell ausgeschlossen werden – denn der Verdächtige hätte laut Staatsanwaltschaft gar nicht ohne Weiteres in die Räume der von ihm bedrohten Betreuungseinrichtung gelangen können. Der Mann wurde in seiner Wohnung vorläufig festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht. Währenddessen durchsuchte die Polizei die Wohnung auf richterliche Anordnung, fand aber keine Gegenstände, die für den Bau einer Bombe oder eines anderen Sprengkörpers geeignet wären.

Nach „Gefährderansprache“ wieder entlassen

Die Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft bisher keinen konkreten Hinweis ergeben, dass der 49-Jährige eine Gefahr für andere darstellt oder sich selbst etwas antun würde. So wurde er wieder nach Hause entlassen, nachdem sich die Staatsanwaltschaft sowie der Ermittlungs- und Betreuungsrichter untereinander über den Fall abgestimmt hatten. Allerdings musste der Mann sich eine sogenannte Gefährderansprache anhören: Die Polizei machte ihm die Rechtslage deutlich – und mögliche Konsequenzen, falls er noch einmal mit einer Bombe drohen sollte. Die Gründe, warum er unter rechtlicher Betreuung steht, sind nicht bekannt. Sie könnten allerdings unter Umständen eine verminderte Schuldfähigkeit mit sich bringen.

So bleibt auch die Frage offen, wie weit er für den Polizeieinsatz mit Evakuierung des Justizzentrums und Ausfall von rund 30 Verhandlungen zur Rechenschaft gezogen werden könnte – wenn er für die dortige Bombendrohung verantwortlich wäre. Doch das ist bisher noch unklar.

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