Kreis Hildesheim - Seit dem Sommer ist es beschlossene Sache: Tierärzte rechnen ab dem 22. November nach einer neuen Gebührenverordnung ab. Das bedeutet für Patientenbesitzer, dass sie künftig mehr für die Behandlung ihrer Tiere bezahlen müssen. Die bisher gültige Verordnung stammt noch aus dem Jahr 1999. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die neuen Berechnungsgrundlagen ermittelt, im Sommer wurden die von Bundesrat und Bundestag verabschiedet.
Satz darf nicht unterschritten werden
Bisher kostet die allgemeine Untersuchung eines Hundes 13,47 Euro, für eine Katze bezahlt der Eigentümer 8,98 Euro. Nach der neuen Verordnung berechnen Veterinäre nun 23,62 Euro für eine derartige Untersuchung, zwischen Hund und Katze wird bei der Abrechnung künftig nicht mehr unterschieden. Die neue Gebührenordnung ist für die Tiermediziner bindend. Unterschreiten dürfen sie die Sätze nicht, denn dann machen sie sich strafbar und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Leistungen der Veterinäre neu bewertet
Aus der Luft gegriffen sind die Preise nicht. 2020 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, in der die Leistungen der Tierärzte bewertet werden sollten. Und die haben sich in den vergangenen 20 Jahren ziemlich verändert.
Mehr Untersuchungsmöglichkeiten als vor 20 Jahren
So sind in den Tierarztpraxen heute Untersuchungen möglich, die vor mehr als 20 Jahren in der Tiermedizin noch nicht zum Alltag gehörten. Bildgebende Diagnostik, neue Operationsmethoden, Therapiemöglichkeiten kommen mittlerweile nicht mehr nur Menschen, sondern auch vielen Haustieren zugute. Doch diese Methoden erfordern eben auch Investitionen, wie Tierarzt René Theobald aus Detfurth berichtet. Ein digitales Röntgengerät etwa. Und um das anschaffen zu können, benötige man Geld, also Umsatz. „Auch die Fortbildungen, die wir Tierärzte machen, kosten Geld“, sagt der Veterinär.
Kosten kalkulieren
Wie seine Berufskollegen und Kolleginnen auch, entschied sich Theobald aus Leidenschaft für das Studium der Veterinärmedizin. „Doch wie du das Unternehmen Praxis leitest, das wird dir im Studium nicht beigebracht“, sagt er. Also das Kalkulieren der Kosten für Miete, Personal, Praxisausstattung. Doch das Geld dafür muss erwirtschaftet werden. „Dabei stehen etablierte Praxen natürlich besser da, als Neueinsteiger“, sagt Theobald. Dass der Beruf nicht mehr als sonderlich attraktiv gilt, zeige etwa auch die Zahl der Neuzulassungen, die erheblich zurückgegangen sei.
Was die Gebührenordnung ebenfalls regelt, ist der Wettbewerb unter den Tiermedizinerinnen und Medizinern. Der Patientenbesitzer soll nach der Qualifikation entscheiden und nicht nach dem günstigsten Angebot.
Aber ausgerechnet jetzt, in einer Zeit der immensen Preissteigerung, wird nun auch noch der Tierarztbesuch teurer, mag mancher Tierbesitzer denken. Die steigenden Energiekosten treffen die Tierarztpraxen ebenfalls und sind in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Veterinäre, die wie Theobald auch Großtiere, wie Pferde behandeln, können die gestiegenen Spritkosten nicht umlegen. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.
Tierschutz ist in Sorge
Doch was tun, wenn das Geld bisher gerade ebenso für den Tierarztbesuch gereicht hat? Martina Dechant, Vorsitzende des Tierschutzvereins Hildesheim und Umgebung, erklärt, dass die Tierheime deswegen in Sorge seien. „Die Befürchtung ist, dass einige Menschen sich ihre Tiere nicht mehr leisten können“, sagt sie. Das Hildesheimer Tierheim ist von der Preissteigerung in sofern nicht betroffen, als dass es selbst eine Tierärztin beschäftigt. Anja Beschorner-Schulze ist beim Tierheim angestellt und bekommt ein festes Gehalt. Die Patienten, die sie in der Praxis privat behandelt, wird auch sie nach der neuen Gebührenordnung abrechnen müssen. „Ich gönne den Tierärzten die Erhöhung wirklich sehr“, sagt Dechant. Doch sie blicke mit Sorge in die Zukunft.
Rechnet sich eine Tierkrankenversicherung?
Lohnt es sich, angesichts der steigenden Kosten beim Tierarzt, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen? „Nein“, sagt Maximilian Gehr von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Gehr rät dazu, Geld für Tierarztbehandlungen zur Seite zu legen, um für den Fall der Fälle darauf zurückgreifen zu können. Denn die Tierkranken- oder Operationsversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten nicht in voller Höhe. Der Patientenbesitzer muss neben seinen monatlichen Beiträgen also auch immer etwas zu den Behandlungen dazu zahlen. Neben vielen verschiedenen Tarifen gibt es bei den Versicherungen zudem Höchstgrenzen bei der Erstattung. Außerdem gebe es ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn die Kosten für eine Behandlung sehr hoch sind, kann die Versicherung dem Kunden einfach kündigen. Desweiteren gibt Gehr zu bedenken, dass die Gebührenerhöhung der Tierärzte auf die Versicherten umgelegt werden. Erst kürzlich habe er mit einer Frau gesprochen, deren Beitrag für die Tierkrankenversicherung innerhalb eines Jahres um 30 Prozent erhöht wurde. Die Stiftung Warentest hat die Versicherungstarife 2021 unter die Lupe genommen. Da könne man sehen, wie weit die Versicherungen davon entfernt seien, alle Kosten abzudecken, so Gehr.
