Kreis Hildesheim - Fällt die Schule aus oder nicht? Wenn der Landkreis im Schnee versinkt oder Blitzeis den Weg zur Schule gefährlich macht, kann diese Frage durchaus knifflig sein. Aufgrund der aktuellen Wetterprognose informiert deshalb der Landkreis Hildesheim über das für diesen Fall vorgesehene Verfahren.
Nach einem Erlass des Kultusministeriums kann Unterrichtsausfall für einen oder mehrere Tage angeordnet werden, soweit extreme Witterungsverhältnisse – das können auch Stürme mit Orkanböen sein – herrschen oder zu erwarten sind. Also Wetterlagen, bei denen es zu riskant ist, zur Schule zu gehen oder zu fahren.
Warnung über die Medien
Dabei nimmt der Landkreis auch die Mitwirkung der Polizei in Anspruch, die die jeweilige örtliche Lage im Blick behält. Die Entscheidung wird dann schnellstmöglich über die jeweiligen Medien bekanntgegeben. Die Nachricht wird auch auf der Website des Landkreises mitgeteilt. Eine weitere Informationsquelle ist die kostenlose Warn-App BIWAPP. Die Entscheidung über den Unterrichtsausfall für Schulen im Stadtgebiet trifft die Stadtverwaltung.
Der Landkreis weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass in der derzeitigen Corona-Situation ein Schulausfall nur für die Schüler mit Präsenzunterricht oder in Notbetreuung gelten würde.
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Für Jugendliche, die im Landkreis wohnen, aber in der Stadt zur Schule gehen müssen, gilt, dass im Zweifelsfall die Erziehungsberechtigten selbst entscheiden, ob sie ihr Kind losschicken oder zur Schule fahren. Schüler der Klassen eins bis zehn dürfen für einen Tag zu Hause bleiben, wenn ihre Eltern eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Das gilt auch, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist oder Linienbusse trotzdem fahren.
Eltern entscheiden im Zweifelsfall selbst
Bei einem Witterungsumschwung sind außerdem die Schulleitungen berechtigt, den Unterricht vorzeitig zu beenden, wenn zur Unterrichtszeit extreme Eisglätte oder Schneechaos auftreten oder zu erwarten sind und den Schülern dadurch ernste Gefahr auf dem Heimweg droht.
Grundschüler dürfen aber nur dann vorzeitig nach Hause geschickt werden, wenn die Erziehungsberechtigten sie von der Schule abholen oder die Eltern sich mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden erklärt haben.
Aufsichtspflicht der Grundschulen
Generell haben die Schulen organisatorisch sicherzustellen, dass Aufsichtspflichten auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden können, die in Unkenntnis des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen und nicht abgeholt werden können.
Eine Sonderregelung gilt für die Grundschule und die Außenstelle Duingen der Oberschule Delligsen. Aufgrund des Schulverbundes Delligsen/Duingen entscheidet der Landkreis Holzminden über einen Unterrichtsausfall.
Infotelefon beim Landkreis
Fahrschüler haben vom Landkreis ein Informationsblatt zum Thema Unterrichtsausfall bei Eis und Schnee erhalten. Zusätzliche Auskunft geben die Schulen und das Schulamt der Kreisverwaltung, Telefon 05121/309-5141.
