Hildesheim - Die Energiewende direkt in den Städten umsetzen – das war das Ziel des Modells Mieterstrom, das 2017 per Gesetz ermöglicht wurde und gefördert werden sollte. Das Konzept: Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten sich unabhängig vom Stromnetz zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern direkt mit Energie versorgen. Kostenbestandteile wie Netzentgelte, bestimmte Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben würden dadurch wegfallen, ins Netz eingespeister Strom wird vergütet, zusätzlich gibt es eine spezielle EEG-Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom – den sogenannten Mieterstromzuschlag.
In der Theorie gut gedacht, in der Praxis erwies sich das Modell bislang aber als wenig attraktiv. Das mussten schon vor mehr als einem Jahr auch die Hildesheimer Baugesellschaft gbg und der hiesige Versorger EVI erkennen: Beide wollten gemeinsam in Drispenstedt in einem Gebäude in der Jordanstraße ein Mieterstromprojekt starten – und ließen dann doch davon ab. Die Gründe: Ein verminderter Mieterstromzuschlag, zudem könnten Mieter für sämtliche Einnahmen aus der Netzeinspeisung gewerbesteuerpflichtig sein. „Wir wollten ein Zeichen setzen“, sagt gbg-Projektleiter Wolfram Poppenhäger, „aber so lange sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, funktioniert das nicht“.
Zu viele Hürden
Die rechtlichen und administrativen Hürden führten dazu, dass Hildesheim beim Prinzip Mieterstrom ein weißer Fleck auf der Landkarte bleibt. Das „Handelsblatt“ zitierte 2019 eine Auswertung der Bundesnetzagentur: Zwei Jahre nach dem Start wurde in ganz Deutschland eine Mieterstrom-Leistung von knapp 15 Megawatt registriert (entspricht etwa der Leistung von fünf Windkraftanlagen an Land) – als Obergrenze der Mieterstromförderung waren 500 Megawatt vorgesehen.
Resolutionsentwurf im Stadtrat
Die Hildesheimer Stadtratsfraktionen der Grünen, der Linken sowie die Gruppe FDP/Unabhängige wollen nun ein Zeichen setzen und am Donnerstag in der Ratssitzung eine Resolution zur Abstimmung bringen. Sie richtet sich direkt an das Bundeswirtschaftsministerum und fordert eine Reform des Mieterstromgesetzes und der steuerlichen Bedingungen. „Damit die Energiewende gelingt, müssen gerade auch die Möglichkeiten auf kommunaler Ebene aktiviert werden“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Der gbg-Experte Poppenhäger weiß freilich auch nicht, ob die Resolution in Berlin wahrgenommen werden wird, aber er sagt: „Solch einen Appell halte ich für sinnvoll. Wir begrüßen, dass ein Zeichen gesetzt und Kritik geäußert werden soll.“
Ministerium hat Mängel erkannt
Immerhin: Dem Ministerium ist nicht verborgen geblieben, dass das Konzept bislang nicht aufgeht wie gedacht. In einer Antwort aus dem Dezember 2019 auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden heißt es: „Die Bundesregierung prüft derzeit Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für Mieterstrom und legt hiernach schnellstmöglich einen Vorschlag vor.“
