Neue Reform in Kraft

Zweitgrößte Kommune im Kreis Hildesheim richtet Grundsteuer-Hotline ein

Sarstedt - Das neue niedersächsische Grundsteuergesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Haus- und Grundbesitzer erhalten in diesen Tagen ihre Steuerbescheide – und erleben unter Umständen Überraschungen. Die Stadt Sarstedt will deshalb für Fragen rund um die neue Grundsteuer eine eigene Hotline einrichten – obwohl sie womöglich gar nicht zuständig ist.

Ältere und neuere (am oberen Bildrand) Wohngebiete am Kipphut in Sarstedt: Die Grundsteuer für die Eigentümer dürfte sich sehr unterschiedlich entwickeln. Foto: Till Röß Drones

Sarstedt - Manche zahlen künftig deutlich weniger, andere hingegen ein Vielfaches dessen, was sie bisher entrichten mussten: Das neue niedersächsische Grundsteuergesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Auch in Sarstedt bekommen in diesen Tagen hunderte Haus- und Grundstücksbesitzer ihre neuen Steuerbescheide – und erleben dabei womöglich üble Überraschungen. Mit der Reform gehen Unsicherheiten, Unmut und jede Menge Fragen einher. Die Stadt Sarstedt hat deswegen jetzt extra dafür eine Telefonhotline eingerichtet.

Immer mehr Anfragen bei der Sarstedter Stadtverwaltung

„Die Anfragendichte nimmt zu“, sagte Stadtkämmerer Sven Janisch jüngst bei einem Pressetermin im Sarstedter Rathaus. Es gebe in der Stadt etwa 9500 Steuerpflichtige. „Wenn man sich vorstellt, dass nur die Hälfte bei uns anruft, muss man leider sagen: So viele Telefone haben wir gar nicht.“ Drei Telefone in der Stadtverwaltung werden deswegen jetzt allein darauf verwendet, um die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema zu beantworten. „Wir müssen zusehen, dass alle anderen Bereiche der Verwaltung trotz der vielen Anfragen arbeitsfähig bleiben.“

Dabei ist sich Janisch sicher, dass die Stadt in den meisten Fällen überhaupt nicht die richtige Adressatin für die Fragen ist – denn sie verschicke lediglich die Bescheide. „Ich behaupte, in 90 Prozent der Fälle ist das Finanzamt zuständig.“ Die meisten Unsicherheiten dürften beim Thema Grundsteuermessbetrag, der sich aus der Wohnfläche und dem jeweiligen Bodenwert ergibt, auftauchen. Und der liege im Verantwortungsbereich der Finanzämter. Die Stadtverwaltung könne lediglich Fragen rund um den Grundsteuerhebesatz, die Fristen und die Zahlungsvorgänge beantworten. Trotzdem werde sich die Stadt darum bemühen, alle Unklarheiten auszuräumen. „Wir nehmen uns jeder Situation an.“

Fehler bei den Bescheiden? Bürger können Einspruch einlegen

Gleichzeitig wirbt der Kämmerer um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. Es sei das erste Mal seit 1979, dass „alle Steuerbescheide auf einmal angefasst werden“ – und das bedeute für Behörden und Ämter „Stress und Druck“. Hinzu komme, dass das Verfahren vollelektronisch laufe. „Es ist kein Papier mehr im Spiel. Das muss man auch erstmal zum Laufen kriegen.“ Und: Durch die Vielzahl der in kurzer Zeit zu bearbeitenden Steuererklärungen könnten Fehler nicht ausgeschlossen werden, heißt es in einem Schreiben zur Grundsteuerreform der Stadt Sarstedt.

Janisch sagte, er gehe davon aus, dass die Finanzämter „großzügig vorgehen“ werden – zum Beispiel bei Widerspruchsfristen gegen den Grundsteuerbescheid. Sollten bei der Berechnung der Messbeträge Fehler passiert sein – zum Beispiel bei der Berechnung der Nutzfläche – haben Hausbesitzer in der Regel einen Monat Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Die Grundsteuerreform sei zudem ein „neues Recht“, so Janisch. Er rechne mit „der ein oder anderen Nachjustierung durch die Justiz“.

Sarstedt erhöht Grundsteuer von 400 auf 470 Prozent

Der Rat der Stadt Sarstedt hatte Ende vergangenen Jahres auf Vorschlag der Verwaltung entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer von 400 auf 470 Prozent anzuheben. Mit der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze wolle die Stadt Sarstedt keinen Gewinn machen, sagte Janisch im Finanzausschuss, sondern lediglich das durch die Reform zu erwartende Einnahmendefizit von mehr als 800.000 Euro ausgleichen. „Es ist keine Steuererhöhung, sondern eine Verfahrensänderung“, so der Kämmerer. Die Grundsteuer sei eine der „wichtigsten Säulen der Einnahmestruktur einer Gemeinde“.

Ihre Fragen rund um die neue Grundsteuer können die Sarstedterinnen und Sarstedter künftig unter der Telefonnummer 05066 / 80 51 00 loswerden. Sie wird nach Auskunft der Verwaltung am 27. Januar freigeschaltet.


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