Corona-Infektionen steigen

1116 Disco-Besucher in Hannover in Quarantäne: Betroffener scheitert mit Klage

Hannover - Eine infizierte Frau hat in einer Disco in Hannover gefeiert, 1116 Menschen wurden deshalb in Quarantäne geschickt. Einer hat geklagt – aber hatte keinen Erfolg. Derweil hat besagte Partynacht zu einen Anruf-Ansturm beim Gesundheitsamt geführt.

Alle mussten in Quarantäne, auch das gesamte Personal: Bei einer Feier in der Dax-Bierbörse war eine Infizierte dabei. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Hannover - Mit einem Eilantrag hat ein Betroffener versucht, gegen die Quarantäneanordnung der Region Hannover vorzugehen – ist aber vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Der Kläger gehörte zu den 1116 Feiernden und Beschäftigten in der Dax-Bierbörse am Raschplatz, die Kontakt zu einer infizierten jungen Frau hatten.

1166 Menschen nach Party unter Corona-Verdacht

Die Nacht vom 9. auf den 10. Juli hatte heftige Konsequenzen für viele Menschen. Eine junge Frau aus Schaumburg hatte in der Dax-Bierbörse in der Nähe des Hauptbahnhofs gefeiert. Obwohl vor der Eingangstür auch bei ihr ein Antigen-Schnelltest genommen und nach Angaben des Betreibers für negativ befunden wurde, bemerkte sie zwei Tage später Symptome. Daraufhin wurde eine Corona-Infektion bei ihr nachgewiesen.



Die Region ermittelte daraufhin 1116 Besucherinnen und Besucher inklusive aller Theken- und Sicherheitsbeschäftigten und ordnete Quarantäne für sie an. Weil die junge Frau sich in etlichen Räumen des weitläufigen Clubs aufgehalten hatte und es nach übereinstimmenden Angaben sehr voll gewesen sei, könne bei keinem der anwesenden eine Infektion ausgeschlossen werden, befand die Region. Zu dem Zeitpunkt war die Maskenpflicht in allen Clubs und Discos vorübergehend aufgehoben gewesen.

Gericht: Quarantäne ist nachvollziehbar

Bis zu diesem Sonnabend dauerte die 14-tägige Quarantäneanordnung. Der Kläger argumentierte, das Gesundheitsamt der Region habe nicht ausreichend begründet, wie und wo er sich bei der infizierten Frau angesteckt haben könne. Zudem habe er das Gesundheitsamt telefonisch nicht erreicht.



Das Gericht kritisierte zwar tatsächlich, dass die Angaben im Quarantänebescheid sehr unbestimmt seien. Dies sei aber ein „heilbarer formeller Fehler, der die Entscheidung nicht rechtswidrig werden lasse“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Kläger habe sich mit der Luca-App in der Bierbörse eingecheckt, sodass seine Anwesenheit unstrittig sei.

12.000 Anrufe nach einem Infektionsfall

Laut Gericht begründet „der gleichzeitige Aufenthalt des Antragstellers und der Indexperson im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für mehr als zehn Minuten nach den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes unabhängig vom Abstand und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein erhöhtes Infektionsrisiko“. Deshalb sei „seine Einstufung als Kontaktperson nicht zu beanstanden“.


Coronavirus im Kreis Hildesheim: Alle Informationen auf einen Blick


Interessant ist, wie viele Anrufe das Gesundheitsamt nach eigenen Angaben alleine wegen dieses Vorfalls bearbeiten musste. Demnach gingen bei der Behörde infolge dieses einen Verdachtsfalls 12.009 Anrufe ein. Diese hohe Zahl habe man angesichts der anderen Aufgaben bei der Kontaktnachverfolgung nicht abarbeiten können, begründete die Behörde vor Gericht, warum sie für den Kläger nicht erreichbar gewesen sei.

Beschwerde ist möglich

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann sich Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen.

Von Conrad von Meding

Anmerkung zum Artikel

Sie haben einen Fehler im Artikel gefunden? Oder haben Sie weitere Informationen zu dem Thema für uns? Dann teilen Sie uns diese gerne mit.