Kreis Hildesheim - Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wird im Kreis Hildesheim für Wochenmärkte, Fußgängerzonen und andere festgelegte Bereiche am Donnerstag, 24. Februar, aufgehoben. Sie gilt nur noch am Mittwoch.
Hintergrund sind die geplanten Lockerungen durch die neue Niedersächsische Corona-Verordnung, nach der eine FFP2-Maske nur noch in Innenräumen vorgeschrieben sein soll. So verlängert der Landkreis die entsprechende Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen nicht und lässt sie auslaufen. Der Kreis hatte die Maskenpflicht Anfang Dezember verschärft.
Der Landkreis weist aber darauf hin, dass ansonsten zum Schutz vor Ansteckungen weiter die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
