Debatte um Sammelstellen

Apotheken-Briefkästen: Das sagt die Kammer zur Lage in Sarstedt

Sarstedt/Hohenhameln - Rezept-Briefkästen einer Hohenhamelner Apotheke sorgen in Sarstedt für Diskussionen. Sind sie legal? Die Apothekerkammer hat sich jetzt eindeutig geäußert.

Die Rezept-Briefkästen einer Hohenhamelner Apotheke haben in Sarstedt viel Aufmerksamkeit erregt. Foto: Tarek Abu Ajamieh

Sarstedt/Hohenhameln - Die Rezept-Briefkästen der Hohenhamelner St.-Laurentius-Apotheke in Sarstedt sind legal und dürfen bleiben. Das hat die Apothekerkammer Niedersachsen am Montag auf Anfrage der HAZ erklärt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, auf das sich die Hohenhamelner berufen, sei eindeutig.

Wie berichtet hat die St.-Laurentius-Apotheke, die über eine Versandhandels-Lizenz verfügt, in Sarstedt insgesamt drei Briefkästen für Rezepte installiert – jeweils an Immobilien, die dem einheimischen Unternehmer Björn Erhard gehören. Das Angebot: Patienten können Rezepte dort einwerfen und bekommen am nächsten Tag die Medikamente kostenlos geliefert.

Definition: Pick-up-Stelle

In Sarstedt und auch auch bei regionalen Apothekern hatte das einige Diskussionen ausgelöst. Unklar war zunächst, ob es sich formal um sogenannte Rezeptsammelstellen handeln könnte. Diese wären in Sarstedt verboten. Das hatte die St.-Laurentius-Apotheke selbst eingeräumt, die Apothekerkammer stellte es auch noch einmal klar. Solche Sammelstellen sind schließlich dafür gedacht, Bewohner abgelegener Orte zu versorgen, die nächste Apotheke muss dann mindestens sechs Kilometer entfernt sein.

„Bei der St.-Laurentius-Apotheke in Hohenhameln handelt sich um eine Pick-up-Stelle im Rahmen des Versandhandels und nicht um eine Rezeptsammelstelle“, stellte eine Sprecherin der Apothekerkammer jetzt allerdings fest und folgte damit der Selbsteinschätzung des Betreibers.

Kammer sieht das kritisch

Und weiter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. April 2020 entschieden, dass Apotheken mit Versandhandels-Erlaubnis lokal wie überregional Rezepte einsammeln und durch den eigenen Boten zustellen dürfen.“ Eine Genehmigung für eine Rezeptsammelstelle sei dafür nicht erforderlich.

Ganz glücklich ist die Kammer mit der neuen Situation in Sarstedt nicht: „Wir sehen sogenannte Pick-up-Stellen als Bestellannahme und Abholstationen für rezeptpflichtige Arzneimittel kritisch“, betont die Sprecherin. Sie verweist darauf, das Bundesverwaltungsgericht habe „selbst eingeräumt, dass Apotheken vor Ort dadurch im Nachteil sind“. Es sei aber Sache des Gesetzgebers, die geltenden Regelungen zu ändern. Ergo: Das Vorgehen der St.-Laurentius-Apotheke in Sarstedt ist legal.

Dritte Apotheke

Voraussichtlich für das nächste Jahr planen die Hohenhamelner die Eröffnung einer Apotheke in Sarstedt in einer markanten Immobilie außerhalb der Innenstadt. Wo genau, wollen sie noch nicht sagen.

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