Außengastronomie und Übernachtungen

Corona-Tests und geringe Umsatzerwartung: Viele Hildesheimer Wirte zögern mit Öffnung

Hildesheim - Eigentlich dürfte die Außengastronomie in Stadt und Kreis Hildesheim längst wieder geöffnet haben. Doch viele Wirte bleiben skeptisch: Wetter, Testpflicht und Umsatzerwartung bremsen den Neustart aus.

Nach den Corona-Regeln dürfte die Außengastronomie schon wieder öffnen. Doch wie hier auf dem Marktplatz kommt der Betrieb nur schleppend in Gang. Foto: Chris Gossmann

Hildesheim - Eigentlich dürften Wirte, die ihren Gästen Außengastronomie anbieten können, längst wieder öffnen: Die Inzidenz in Stadt und Kreis Hildesheim liegt seit Tagen unter der entscheidenden Marke von 100, Eiscafés, Ausflugslokale und Restaurants können deshalb seit 10. Mai wieder loslegen. Doch viele Gaststätten sind nach wie vor zu.

Nach einer aktuellen Erhebung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) hat landesweit nicht mal jede dritte Gaststätte ihre Außengastronomie geöffnet – und auch in vielen Hildesheimer Betrieben laufen nur Bandansagen, dass derzeit noch geschlossen sei. 69 Prozent der 1400 befragten DeHoGa-Mitglieder befürchten nämlich, dass ein solches Geschäft gar nicht kostendeckend zu betreiben sei. Tatsächlich hätten zwei Drittel der Betriebe, die trotzdem geöffnet hatten, diese Befürchtung nun bestätigt.

Diskussion um Corona-Test

Auch die vorgeschriebenen Negativtests der Gäste waren für viele ein Grund, weiter im Lockdown zu bleiben. Denn einfach hinsetzen und bestellen, ist noch nicht wieder möglich. „Ihr Test ist älter als 24 Stunden und bereits abgelaufen“, musste eine Bedienung einen Gast am Wochenende zurückweisen. Der aber wollte sich die Vorfreude auf Kaffee und Kuchen oder ein frisch Gezapftes nicht nehmen lassen. „Der ist doch aber erst ganz kurz abgelaufen. Meine Frau arbeitet außerdem beim Gesundheitsamt“, betonte der Mann und blieb mit seinem eigenwilligen Argument beharrlich. Half alles nichts. Andernfalls riskiert der Wirt eine Geldstrafe.

Geld verdienen kaum möglich

„95 Prozent der Gäste wissen Bescheid und haben einen gültigen Test“, sagt Gastronom Markus Heidelberger, der sein gleichnamiges Lokal am Neustädter Markt seit 10. Mai wieder bewirtschaftet. Wer die Notwendigkeit partout nicht einsehen wolle, müsse eben gehen. Geld verdienen lasse sich unter den momentanen Vorgaben eh nicht, allenfalls bleibe unter dem Strich eine Bilanz von plus/minus Null.



„Aber wir machen das ja auch fürs Gefühl, wir wollen den Leuten wieder etwas anbieten – und wir wollen nicht kaputt gehen.“ Noch immer hat er von der Dezemberhilfe nur einen Abschlag bekommen, Überbrückungsgeld für Januar bis März noch gar nicht.

Sonnenschirme noch in Bayern

Am Marktplatz ist Conny Schlöter gerade dabei, ihre Terrassenbestuhlung aufzubauen. Im Oktober hat sie das Knochenhauer-Amtshaus übernommen – und ist dann wie alle ihre Kolleginnen und Kollegen in den Lockdown geschlittert. Eigentlich hatte sie zum Wochenstart öffnen wollen, doch die Sonnenschirme seien noch irgendwo in Bayern eingelagert. Wann sie sie zurückbekommt, ist offen.

Am Pfingstwochenende soll es dennoch losgehen. Hoffentlich mit Schirmen, denn das Wetter soll unbeständig bleiben, und beim nächsten Schauer dürfen Wirte ihre Gäste nicht ins Trockene lassen. „Wir sind total motiviert“, freut sich die Wirtin dennoch auf den Neustart, den sie erst einmal mit reduzierter Karte beginnen will. Falls ein Kunde nicht getestet ist, hat sie für alle Fälle einige Tests auf Vorrat gekauft.

Bislang keine Touristen

Losgehen soll’s Pfingsten auch im Brockenblick, sagt Wirtsfrau Andrea Brecht. Im Lockdown war zumindest ihr Hotel für Geschäftsleute geöffnet – zwei Drittel der Häuser sind laut DeHoGa aber noch immer zu. Und bei denen, die durchhielten, hätten über 80 Prozent schlechtere Umsätze als erwartet gemeldet. Nachfragen von Touristen gebe es bislang noch nicht, sagt auch Brecht.


Coronavirus im Kreis Hildesheim: Alle Informationen auf einen Blick


Nun fordert der Verband, die Landeskinderklausel „als Hemmschuh“ für ein erfolgreiches Übernachtungsgeschäft und die Testpflicht in der Außengastronomie bei einer Inzidenz von unter 50 zu streichen.

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