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Damit die Rente später nicht zu klein ausfällt

Endlich Rente. Was wie ein Traum klingt, wird für manche zum bösen Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird für viele zu klein ausfallen – gleichzeitig steigt unsere Lebenserwartung.

Wer auch im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard genießen möchte, sollte frühzeitig privat vorsorgen.

Die VGH PrivatRente bietet Ihnen vor allem eins: ein lebenslanges zusätzliches Einkommen. So schließen Sie Ihre Versorgungslücke im Alter und sichern Ihren gewohnten Lebensstandard. Ein beruhigendes Gefühl – ein Leben lang.

Die VGH Versicherungen und die Sparkasse raten deshalb jedem, frühzeitig privat vorzusorgen, um den Ruhestand mit gewohnter Lebensqualität genießen zu können.

S statt XL: Das dicke Polster auf dem Konto reicht nur kurz

Mit der VGH PrivatRente sichern Sie sich im Gegensatz zu vielen Finanzprodukten eine lebenslange Rente. Das ist absolut konkurrenzlos! Ganz egal, wie alt Sie werden – Ihnen geht nie das Geld aus. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber einer Kapitalanlage oder einem dicken Polster auf dem Konto.

Die 100.000-Euro-Frage

Mit 100.000 Euro auf dem Konto in Rente gehen: Das klingt erstmal verlockend. Aber wie lange können Sie wirklich davon leben – oder besser gefragt, Ihren Lebensstandard halten? Die ernüchternde Antwort: Wenn Sie jeden Monat 1000 Euro entnehmen, ist Ihr Kapital nach circa acht Jahren aufgebraucht.

Passt wie angegossen: Das leistet die VGH PrivatRente

Die VGH PrivatRente bietet Ihnen vor allem eins: ein lebenslanges zusätzliches Einkommen. So schließen Sie Ihre Versorgungslücke im Alter und sichern Ihren gewohnten Lebensstandard. Ein beruhigendes Gefühl – ein Leben lang.

Einzahlungsphase:

- Bei laufender Beitragszahlung sind Zuzahlungen und Beitragsanpassungen zur Erhöhung der Rente möglich.

- Rentenbeginn kann hinausgeschoben werden.

Auszahlungsphase:

- Flexibler Übergang in die Auszahlungsphase.

- Bei Rentenbeginn kann das restliche Vertragsguthaben frei vererbt werden.

- Ein Leben lang steuerbegünstigt – die laufende Rente wird nur mit einem geringen Ertragsanteil besteuert.

- Kapitalentnahme bis zum 80. Lebensjahr möglich.

Auch für Ihre engsten Angehörigen ist vorgesorgt:

Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital ausgezahlt. Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten ausgezahlt.

Maßanfertigung: Wie möchten Sie sparen?

Mehr Sicherheit oder mehr Rendite? Die VGH PrivatRente gibt es in drei Anlagemodellen. Sie können Ihre bevorzugte Variante wählen. Die Optionen Sicherheit und Balance garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe. Bei der Option Chance wird das Vertragsguthaben zu Rentenbeginn in eine garantierte Rente umgewandelt.

Damit die Rente richtig sitzt

Bei Rentenbeginn vergleicht die VGH zwei Rentenhöhen miteinander: diejenige, die bei Vertragsbeginn festgelegt wurde, und diejenige, die sich bei einem neuen Vertragsabschluss ergeben würde. Die VGH zahlt immer die höhere Rente aus.

Auf Nummer sicher gehen: Ihr Beitragsretter bei Berufsunfähigkeit

Sollten Sie berufsunfähig werden, könnte auch Ihre Altersvorsorge in Gefahr geraten, wenn Sie sich die für Ihren Ruhestand wichtigen Beiträge nicht mehr leisten können. Mit dem Beitragsretter der VGH können Sie sich für diesen Fall ohne Gesundheitsprüfung absichern. Bei einem Unfall besteht sofortiger Versicherungsschutz – sonst nach drei Jahren. Im Ernstfall übernimmt die VGH dann die Beiträge für Sie und Ihre Altersvorsorge ist gesichert.

Sprechen Sie mit uns über Ihre private Vorsorge - weil’s um Ihren Ruhestand in gewohnter Lebensqualität geht. Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

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Telefon: 05121 / 871-0

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Bei uns sind Sie immer bestens beraten (Infos)! Hier eine Übersicht weiterer Artikel über die Angebote Ihrer Sparkasse: S-Einkommens-Schutz, Fondssparen, Wertpapiere, Hausratversicherung und Privathaftpflicht.