Urlaub in Corona-Zeiten

Das sind die wichtigsten Corona-Regeln für Touristen in anderen Bundesländern

Hildesheim - Jedes Bundesland hat andere Corona-Regeln, etwa zu Testpflichten, Altersgrenzen und Grenzwerten. Manchmal spielt sogar die Inzidenz in Hildesheim eine Rolle. Die große Übersicht für die wichtigsten Urlaubsziele in Deutschland.

Wer in einem anderen Bundesland Urlaub machen will wie diese Touristen auf Rügen, muss sich mit den örtlichen Corona-Vorgaben vertraut machen. Denn die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Foto: Stefan Sauer

Hildesheim - Wo brauche ich einen Test? Wo ein Impfzertifikat? Muss ich bei Ein- oder Ausreise in Quarantäne? Das fragen sich derzeit Millionen Deutsche mit Blick auf geplante Urlaube in anderen Ländern. Doch auch er nicht ins Ausland fährt, muss sich mit anderen Corona-Regeln vertraut machen. Selbst zwischen den einzelnen deutschen Bundesländern gibt es zum Teil schon erhebliche Unterschiede – die schon beim Besuch einer Autobahn-Raststätte zu Buche schlagen können, vor allem aber am Urlaubsort selbst.

Niedersachsen

Niedersachsen hat bekanntlich mehrere Stufen für seine Corona-Regeln, maßgeblich ist jeweils der Inzidenzwert im einzelnen Landkreis. Liegt der bei höchstens 10,0. müssen sich Touristinnen und Touristen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen nur bei der Anreise einmal testen lassen oder einen negativen Schnelltest nachweisen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Liegt die Inzidenz zwischen 10,1 und 35,0, sind pro Woche Aufenthalt zwei weitere Tests nötig. Auch das gilt nicht für Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren.



In der Gastronomie gilt drinnen wie draußen eine Testpflicht erst ab einer Inzidenz von 50,0, ebenso zum Beispiel in Museen. Hallenbäder werden oberhalb einer Inzidenz von 35,0 geschlossen. Freibäder bleiben bis zu einer Inzidenz von 100 geöffnet. In Freizeitparks müssen Test, Impfung oder Genesung oberhalb einer Inzidenz von 35 nachgewiesen werden, in den Innenbereichen von Zoos ab 50.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 13,9.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keinen Stufenplan wie in Niedersachsen, alle Regelungen gelten bis zu einem Inzidenzwert von 100 im jeweiligen Landkreis.

Ob Hotel, Ferienwohnung oder Campingplatz: Wer nicht doppelt geimpft oder genesen ist, muss bei der Anreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest nachweisen. Drei Tage nach der Anreise sind erneute Testnachweise erforderlich. Erlaubt sind auch Selbsttests unter Aufsicht des Gastgebers oder der Gastgeberin.



Auch für den Besuch der Innenräume von Gaststätten oder Restaurants müssen Negativ-Test, doppelte Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. In der Außengastronomie gilt das nicht. Wo in Schleswig-Holstein die Testpflicht gilt, betrifft sie bereits Kinder ab sechs Jahren und nicht erst ab 15 wie in Niedersachsen. In Freizeit- und Kultureinrichtungen werden Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern erhoben, in geschlossenen Räumen herrscht Maskenpflicht – außer an festen Sitzplätzen.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 10,6.

Mecklenburg-Vorpommern

Für Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen ist – für alle, die nicht doppelt geimpft oder genesen sind – ein negativer Corona-Test nachzuweisen. Ein Schnelltest darf höchstens 24 Stunden, ein PCR-Test möglichst 48 Stunden her sein. Die Testpflicht gilt auch schon für Kinder ab sechs Jahren.

In Restaurants und Gaststätten herrscht keine Pflicht zum Nachweis von Impfung oder Testung mehr – egal, ob drinnen oder draußen. Wer drinnen etwas essen oder trinken will, muss aber vorher reservieren. Pro Tisch dürfen nicht mehr als zehn Personen bewirtet werden. Jeweils ein Mitglied eines Haushalts oder einer Besuchergruppe muss per Luca-App oder Anwesenheitsliste registrieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ähnlich wie in Niedersachsen einen Stufenplan je Landkreis, der besonders zu beachten ist. Dort spielt neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch eine Rolle, wie stark die Krankenhäuser im Allgemeinen und die Intensivstationen im Besonderen ausgelastet sind. Derzeit sind die Inzidenzwerte niedrig. Liegen sie in einem Landkreis zwischen 10,1 und 35,0, greift wieder teilweise eine Maskenpflicht im Freien, etwa in Fußgängerzonen. Weitere Unterschiede zur niedrigsten Stufe gibt es nicht.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 2,7.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg richten sich die jeweils aktuellen Regeln ebenfalls nach den Inzidenwerten in den einzelnen Landkreisen. Dabei gilt, dass in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen bis zu einer Inzidenz von 35 keinerlei Vorgaben gemacht werden. Erst oberhalb einer Inzidenz von 35 müssen Besucherinnen und Besucher Impfung, Genesung oder einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest nachweisen. Letzteres gilt für Kinder ab sechs Jahren und muss alle drei Tage wiederholt werden.

Keine Einschränkungen bis zu einer Inzidenz von 35,0 – das gilt auch für Restaurants und Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, zum Beispiel Schwimmbädern, sowie Kultureinrichtungen. Beschränkungen können sich aber aus den einzelnen Hygienekonzepten ergeben.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 10,3.

Bayern

In Bayern gibt es nur zwei Inzidenzstufen – unter 50 und über 50. Maßgeblich ist der Kennwert im jeweiligen Landkreis. Für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen gilt eine Testpflicht bei der Anreise, für doppelt Geimpfte sowie Genesene entfällt diese aber. Auch in Bayern gilt die Testpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Restaurants und Gaststätten dürfen bis 1 Uhr nachts öffnen. Reine Schankwirtschaften wie Bars dürfen Gäste nur draußen bedienen. Eine Testpflicht in der Gastronomie gilt nur oberhalb einer Inzidenz von 50, darunter nicht. Schwimmbäder, Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen sind mit Hygienekonzepten geöffnet.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 11,8.


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Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist die Inzidenz im jeweiligen Landkreis maßgeblich – allerdings gibt es in den wesentlichen für Touristen relevanten Bereiche keine Abstufungen bei den Regeln wie in Niedersachsen. Für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze gilt eine Testpflicht bei der Anreise, für doppelt Geimpfte sowie Genesene entfällt diese aber. In Rheinland-Pfalz gelten eventuelle Testpflichten wie in Niedersachsen erst ab einem Alter von 15 Jahren. In der Gastronomie sind keine Test- oder Impfnachweise nötig, nur die Kontaktdaten müssen erfasst werden.

In Zoos, Tierparks und dergleichen gelten in Innenbereichen Maskenpflicht und Kontakterfassung. Im Freien ist die Maske dort vorgeschrieben, wo Abstände nicht gewahrt werden können. Zudem kann es weitere örtliche Vorschriften geben.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 13,9.

Berlin

Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und dergleichen dürfen Gäste nur aufnehmen, wenn diese eine doppelte Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Restaurants und Gaststätten dürfen in Innenräumen nur doppelt Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete bewirten. Draußen geht es auch ohne Nachweis. Soweit eine Testpflicht besteht, gilt diese für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren. Für den Zoo gilt keine Testpflicht, in Freizeitparks hingegen schon.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 22,6.

Sachsen

Eine Testpflicht bei der Anreise für Touristinnen und Touristen gilt erst oberhalb einer Inzidenz von 35. Das gleiche gilt für die Gastronomie: Unterhalb einer Inzidenz von 35 müssen lediglich bei Besuchen der Innenräume von Restaurants und Gaststätten die Kontakte erfasst werden. Letzteres gilt auch in Schwimmbädern. In Zoos, Botanischen Gärten und Freizeitparks sind unterhalb einer Inzidenz von 35 weder Tests noch Kontaktdatenerfassung nötig. Soweit Testpflichten herrschen, gelten sie für Kinder ab sechs Jahren.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 3,4.

Thüringen

In Thüringen gilt die Pflicht zum Nachweis von Negativtest, Impfung oder Genesung derzeit nur in Discos, und Clubs, bei Chorproben sowie in Bordellen. Oberhalb einer Inzidenz von 35 sollen betroffene Landkreise schärfere Maßnahmen festlegen, diese sind aber in der aktuellen Verordnung nicht genau definiert.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 4,7.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Stufenplan je nach Inzidenzwert im Landkreis mit den gleichen Grenzwerten wie in Niedersachsen. Gerade für Touristen ist aber nicht nur die Inzidenz im Zielort wichtig, sondern auch die zu Hause: Grundsätzlich müssen Touristinnen und Touristen vor Übernachtungen Impfung, Genesung oder Negativtest nachweisen. Dies entfällt bei einer Inzidenz am Urlaubsort von höchstens 10,0 – aber nur dann, wenn am Wohnort ebenfalls eine Inzidenz von höchstens 10,0 herrscht.

Weitere Besonderheit: Die Testpflicht richtet sich nicht nach dem Alter – sie erfasst alle Kinder, sobald sie zur Schule gehen.

Durchschnittlicher Inzidenzwert am Donnerstag: 14,4.

Alle Angaben basieren auf den jeweils aktuellen Corona-Verordnungen. Im Lauf der Sommerferien kann es zu Änderungen kommen.

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