Ruthe/Kreis Hildesheim - Wann bekommt der Sarstedter Ortsteil Ruthe die angekündigten Deiche und Mauern zum Schutz vor Hochwasser von Innerste und Leine? Nachdem der Landkreis Hildesheim erklärt hatte, der ursprünglich für dieses Jahr avisierte Baubeginn sei nicht zu halten, und auf das Land Niedersachsen verwiesen hatte, hat das Umweltministerium in Hannover nun auf eine HAZ-Anfrage reagiert. Es widerspricht der Darstellung der Kreisverwaltung in Teilen – und betont, der Landkreis könne noch in diesem Jahr einen Förderantrag stellen.
Förderrichtlinie ja oder nein?
Die Kreisverwaltung hatte gegenüber der HAZ vor kurzem erklärt, der für den Herbst vergangenen Jahres geplante Antrag auf Fördergeld vom Land habe nicht gestellt werden können, da keine aktuelle Förderrichtlinie „Hochwasserschutz im Binnenland“ bestanden habe und aktuell auch noch nicht wieder bestehe. Wann ein Antrag gestellt werden könne, sei „nicht bekannt“.
Das niedersächsische Umweltministerium begründet die Verzögerungen nun allerdings anders. Es gebe sehr wohl eine gültige Förderrichtlinie zum Hochwasserschutz im Binnenland – diese sei nämlich bereits vor zwei Jahren bis Endes des Jahres 2025 verlängert worden.
Kein Geld mehr im Topf
Richtig sei aber, dass das Land das Bauprojekt für Ruthe bei der Förderung im laufenden Jahr nicht habe berücksichtigen können. Zum einen sei nicht mehr genug Geld im Fördertopf für 2023 gewesen. Zum anderen sei der Landkreis Hildesheim „im Rahmen des Bauprogramms bereits mit insgesamt sechs laufenden Vorhaben berücksichtigt, die zunächst weitergeführt beziehungsweise abgeschlossen werden müssen“, erläutert Ministeriums-Sprecher Matthias Eichler.
Dass derzeit nicht bekannt sei, wann der Landkreis Hildesheim einen neuen Förderantrag stellen kann, will das Ministerium so indes nicht stehen lassen. „Bis zum 1. Oktober können wieder Maßnahmenblätter für neue Vorhaben eingereicht werden.“ Die offizielle Information hierzu erfolge „wie bisher in geübter Praxis“ im Sommer.
Chance aufs nächste Jahr?
Bei den von Eichler angesprochenen „Maßnahmenblättern“ handelt es sich um Projektskizzen, die der Landkreis beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einreichen muss. Dieser sammelt entsprechende Vorhaben aus dem ganzen Bundesland und erstellt eine Prioritätenliste, die er dann an das Umweltministerium weiterreicht. Dieses entscheidet dann über die Freigabe des Fördergeldes für das nächste Jahr.
