Kreis Hildesheim - Die Landesregierung hat am Sonntagabend eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Aus der ergeben sich weitere Lockerungen für Landkreise wie Hildesheim, die eine dauerhafte Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 haben. Voraussichtlich ab Mittwoch allerdings gelten dann schon wieder andere Regeln, weil die Inzidenz im Landkreis dann fünf Tage lang sogar unter 35 gewesen ist. Im folgenden sind die Regeln dargestellt, die am Montag und Dienstag gelten.
Private Treffen
Bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mit eingerechnet. Eine Ausnahme gibt es für Kindergeburtstage, die mit bis zu zehn Kindern bis einschließlich 14 Jahren möglich sind.
Veranstaltungen
Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen drinnen sind mit maximal 100 Personen erlaubt. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Draußen sind Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen mit maximal 250 Besuchern erlaubt (am Platz darf die Maske abgenommen werden), ohne feste Sitzplätze mit höchstens 100 Teilnehmern. Die Besucher müssen jeweils einen Testnachweis vorlegen.
Zoos und Tierparks
Sie dürfen wieder öffnen. Die Reduzierung der Besucherzahl ist nicht mehr vorgeschrieben. Damit dürfte auch das Hildesheimer Wildgatter wieder öffnen. Innenangebote sind allerdings nur mit negativem Test zugänglich. In Gebäuden muss außerdem eine Maske getragen werden.
Museen und Galerien
Die Testpflicht für diese Einrichtungen entfällt. Allerdings muss die Besucherzahl auf maximal 75 Prozent reduziert werden. Besucherinnen und Besucher müssen eine Maske tragen.
Freizeitparks
Die Besucherzahl ist auf maximal 75 Prozent der Kapazität zu begrenzen. Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Test nachweisen. In Gebäuden muss eine Maske getragen werden.
Schwimmbäder
Freibäder dürfen wieder öffnen, es gilt auch keine Testpflicht mehr, Hallenbäder müssen hingegen noch geschlossen bleiben. Gruppenangebote wie Schwimm- und Reha-Kurse sind in Hallenbädern aber schon jetzt erlaubt.
Busreisen
Touristische Busreisen sind wieder erlaubt. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Fahrgäste müssen einen negativen Testnachweis vorlegen und während der gesamten Fahrt eine Maske tragen.
Hotels, Camping, Ferienhäuser
Bei der Anreise und zweimal wöchentlich müssen Gäste sich testen lassen. Das gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen, wohl aber für Dauercamper. Es gilt keine Kapazitätsbeschränkung mehr. Hoteleigene Schwimmbäder und Saunen dürfen für Gäste geöffnet werden. Ferienwohnungen und -häuser können bereits am nächsten Tag nach einer Vermietung wieder an den nächsten Gast vermietet werden.
Kneipen, Cafés und Restaurants
Der Innenbereich von Gastronomiebetrieben kann geöffnet werden. Gäste im Innenbereich müssen noch einen negativen Testnachweis vorzeigen (wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind). Im Außenbereich fällt die Testpflicht weg.
Private Feiern
Private Feiern sind in Gastronomiebetrieben nur draußen und mit negativem Testnachweis mit bis zu 50 Personen zulässig. Die Maske darf am Platz abgenommen werden.
Diskotheken, Bars und Clubs
Sie müssen zunächst noch geschlossen bleiben.
Einzelhandel
Es gelten weiter Zugangsbeschränkungen: Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen, bei kleinere Geschäften von 20 Quadratmetern pro Person. Eine Testpflicht gibt es nicht mehr.
Prostitution
Sexarbeiterinenn und -arbeiter dürfen weiterhin unabhängig von der Inzidenz ihre Dienste nicht anbieten.
Breitensport
Auch Erwachsene dürfen wieder Kontakt- und damit auch Mannschaftssport drinnen wie draußen betreiben. Notwendig ist jedoch eine negativer Test (oder eine vollständige Impfung oder Genesung).