Corona-Öffnungen im Kreis Hildesheim

Einzelhandel: Kleinere Geschäfte von Schnelltest-Pflicht befreit

Hannover/Hildesheim - Betreiber müssen sich Negativ-Tests erst ab einer bestimmten Ladengröße zeigen lassen. Und: Händler können auch selbst Zertifikate über Schnelltests ausstellen.

Bald wieder mehr los in der Hildesheimer Fußgängerzone? Die Schnelltest-Pflicht für den Einzelhandel wird nicht ganz so streng wie zunächst angekündigt. Foto: Julia Moras

Hannover/Hildesheim - Kleinere Einzelhändler in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen von Montag an nicht mehr prüfen, ob ihre Kunden einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. Die in der von Montag an gültigen neuen Landesverordnung geplante Schnelltest-Pflicht für den Einzelhandel soll für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern nicht gelten. Das hat Anke Pörksen, Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung, am Freitagnachmittag auf HAZ-Anfrage bestätigt.

In dieser Woche gilt eine grundsätzliche Schnelltest-Pflicht im Einzelhandel, weil dies in den Regeln der Corona-Notbremse des Bundes vorgesehen ist. Diese Notbremse gilt im Landkreis Hildesheim aber letztmals am Samstag. Danach greifen wieder die Vorgaben des Landes.

Selbsttest an der Ladentür

Das wiederum plant eine neue Verordnung. Sie soll am Samstag veröffentlicht werden und am Montag in Kraft treten. Das Regelwerk beinhaltet Öffnungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens – aber auch zusätzliche Schnelltest-Pflichten. Diese sollen im Einzelhandel anders als bisher künftig auch unterhalb einer Inzidenz von 100 gelten. Dagegen war die Branche in den vergangenen Tagen Sturm gelaufen. Sie fürchtet massive Umsatzeinbußen, da die Testpflicht eine weit höhere Hemmschwelle darstelle als die bisherige Pflicht zur Anmeldung mit Kontaktdaten (Click & Meet).

Nun haben sich Landesregierung und Branchenvertreter auf eine Art Kompromiss verständigt. Kleine Geschäfte werden von der Schnelltest-Pflicht ausgenommen. In allen anderen Geschäften sind neben PCR-Tests sowie Schnelltests aus Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen auch sogenannte Selbsttests erlaubt. Diese können Kunden an der Ladentür unter den Augen eines Mitarbeiters selbst nehmen. Hildesheimer Geschäftsleute haben bislang eher skeptisch auf diese Vorstellung reagiert.

Auch Arbeitttests gelten

Der Laden-Mitarbeiter als Zeuge darf dann, so der Plan weiter, eine Bescheinigung ausstellen, mit der der Kunde am gleichen Tag weitere Läden und andere Bereiche mit Schnelltest-Pflicht – etwa die Außenbereiche von Restaurants – ohne weiteren Test betreten darf. Auch tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests am Arbeitsplatz, die Firmen inzwischen zweimal pro Woche anbieten sollen, können mit entsprechender Bescheinigung zur „Eintrittskarte“ für Geschäfte werden.

Vollständig Geimpfte sowie vom Coronavirus Genesene sind ab Sonntag ohnehin bundesweit von den Testpflichten befreit, ebenso von Kontaktbeschränkungen.

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