Niedersächsischer Landtag

Entwurf für neue Corona-Verordnung: Ausgangssperren ab Inzidenz von 150 Pflicht

Hannover - Nach dem geplatzten Oster-Lockdown plant Niedersachsen eigene Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Teil davon sind auch Ausgangssperren, die in zwei Schritten durchgesetzt werden könnten. Das geht aus einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung hervor.

Niedersachsen will Ausgangssperren möglich machen. Das geht aus einem Entwurf für die neue Verordnung hervor. Foto: Chris Gossmann

Hannover - Mit welchen Corona-Regeln gehen Niedersachsen und die Region Hannover in die nächsten Wochen? Jörg Mielke, Chef der Staatskanzlei von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), hat dem Sozialausschuss des Landtages am Donnerstagvormittag erstmalig Eckpunkte der neuen Corona-Verordnung vorgestellt. Das Regelwerk ist noch in der Vorbereitung, es soll aber möglicherweise schon ab Sonntag gültig sein.



Das sind die Eckpunkte aus Mielkes Erklärung im Ausschuss:

  • Ausgangssperren: Ab einer Inzidenz von 100 können die Kommunen künftig Ausgangsbeschränkungen verhängen, auch für Teilbereiche der Stadt oder des Kreises. Ab 150 müssen sie Ausgangssperren verhängen. Die Uhrzeiten sind offen. Betroffen wären von der Ausgangssperrenpflicht aktuell folgende Kreise in Niedersachsen: Celle (152,5), Cloppenburg (225), Emsland (173,4), Peine (163,9), Osnabrück Stadt (187,6), Salzgitter Stadt (189,9).
  • Erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen: Kommunen können eine strengere Maskenpflicht (auch in Kraftfahrzeugen) sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen verhängen (gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung).
  • Schulen und Kitas: Es bleibt auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für Kitas und Schulen. Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) jenseits von Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschule geistige Entwicklung und zurück zur Notbetreuung sind notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt.
  • Testpflicht an Schulen: Nach Ostern sind zweimal pro Woche Reihentestungen bei Lehren und Schülern geplant. Zusätzlich soll es anlassbezogene Testungen. Sollte die Quote der freiwilligen Tests zu gering sein, könnte es eine Testpflicht geben.
  • Private Kontakte: Künftig soll sich ein Haushalt mit unbegrenzter Personenzahl mit einem anderen Haushalt mit bis zu zwei Personen treffen können.
  • Luca-App: Niedersachsen plant, gemeinsam mit anderen Bundesländern für die Nutzung der Luca-App entsprechende Lizenzen zu erwerben. Die App dient zur Kontakt-Nachverfolgung und soll helfen, Infektionsketten zu durchbrechen. Über den Einsatz entscheiden letztlich die Kommunen.
  • Zoo: Zoos und ähnliche Einrichtungen bleiben in Niedersachsen unabhängig von der Inzidenz geöffnet.
  • Musikschulen: Einzelmusikunterricht wird zugelassen.

Von Marco Seng

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