Corona-Pandemie

Ausgangssperre, Ansammlungsverbot zu Ostern: Diese Corona-Regeln plant Niedersachsen

Hannover - In Niedersachsen soll am Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten – mit verschärften Auflagen. In Modellkommunen soll ab 6. April aber auch das Einkaufen oder ein Kinobesuch wieder möglich werden.

In der nächsten Corona-Verordnung soll es in Niedersachsen weitere Verschärfungen im Lockdown geben. Foto: Chris Gossmann

Hannover - In Niedersachsen soll voraussichtlich am Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten. Die Landesregierung hat am Donnerstag einen Vorgeschmack darauf gegeben, was die Bürger ab nächster Woche erwartet.

Wie viele andere Menschen darf ich treffen?

Künftig soll sich ein Haushalt mit unbegrenzter Personenzahl mit einem anderen Haushalt mit bis zu zwei Personen treffen können – wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. In Hochinzidenzkommunen bleibt es hingegen dabei, dass sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder bis sechs Jahre werden nicht mitgezählt. Der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, gab ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg als Grund für die Änderung an. Eine Familie hatte erfolgreich gegen die Begrenzung des ersten Haushalts auf maximal fünf Personen geklagt.

Kommt eine Ausgangssperre?

Ja, ab einer Inzidenz von 100 können die Kommunen künftig nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr verhängen, auch für Teilbereiche einer Stadt oder eines Landkreises. Ab 150 müssen sie Ausgangssperren verhängen. Der Kreis Hildesheim fällt mit einer Inzidenz von 104,4 (Stand: Donnerstag) noch unter die Kann-Regelung. Für vier Landkreise und zwei Städte in Niedersachsen wäre die Ausgangssperre allerdings bereits Pflicht. Die Kommunen müssten entscheiden, ob eine Ausgangssperre eine „erforderliche und wirksame Maßnahme“ sei, sagte Mielke.

Welche Verschärfungen sind noch geplant?

Die Landesregierung will über die Osterfeiertage, vom 1. bis einschließlich 5. April, ein Ansammlungsverbot erlassen. Auch unter Einhaltung von Abständen sollten Personenansammlungen im Freien untersagt werden, um informelle Feierlichkeiten zu unterbinden. Zudem sollen Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen erweitert werden: Kommunen können laut Mielke eine strengere Maskenpflicht (auch in Kraftfahrzeugen) sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen verhängen. Entsprechende Maßnahmen sind in den Bund-Länder-Beschlüssen vom Montag vorgesehen.

Wird jetzt alles wieder geschlossen?

Gastronomie, Theater oder Kinos bleiben geschlossen, touristische Übernachtungen sind weiterhin untersagt, Amateursport nicht möglich. Die noch Anfang März geplanten Lockerungen für viele Bereiche sind wegen der steigenden Infektionszahlen vorerst vom Tisch. Auch der Einzelhandel bleibt in vielen Landkreisen und Städten weitestgehend geschlossen. Das gilt allerdings nicht für Friseure oder Buchläden, die unabhängig von Inzidenzen öffnen dürfen. Auch Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen künftig in Hochinzidenzkommunen offen bleiben. Eine Urteil des OVG Lüneburg macht das möglich, wie Mielke betonte. Das Land erlaubt zudem Einzelmusikunterricht wieder.

Wann dürfen die Modellkommunen ihre Läden öffnen?

Die Landesregierung will die geplanten Modellprojekte zur Öffnung von Handel, Kultur und Außengastronomie direkt nach Ostern am 6. April starten – gekoppelt an Schnelltests und möglichst mit einer App zur Kontaktnachverfolgung. Die Modellprojekte sollen neben dem Einzelhandel die Außengastronomie, Kultureinrichtungen einschließlich Theatern und Kinos sowie Fitnessstudios beinhalten, kündigte Mielke an. Die Projekte würden demnach zunächst drei Wochen laufen. Über die Auswahl der Kommunen solle zeitnah entschieden werden. Bisher haben nach HAZ-Informationen fast 30 Kommunen ihr Interesse angemeldet. Laut Mielke können nicht alle berücksichtigt werden. Voraussichtlich werden sie nach unterschiedlicher Größe und Inzidenz ausgewählt. Diese darf allerdings nicht über 200 liegen. Wie viele Kommunen am Ende einen Schritt zurück in die Normalität wagen dürfen, ist in der Regierungskoalition offenbar noch strittig.


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Welche App will Niedersachsen nutzen?

Niedersachsen plant, gemeinsam mit anderen Bundesländern für die Nutzung der Luca-App entsprechende Lizenzen zu erwerben. Die App dient zur Kontakt-Nachverfolgung und soll helfen, Infektionsketten zu durchbrechen. Über den Einsatz entscheiden letztlich die Kommunen. Gemeinsam mit Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem Saarland verhandele das Land über die Anwendung der App, sagte die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder. Verträge zur Nutzung der App sollten spätestens Ende März abgeschlossen sein. Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg nutzen die Luca-App bereits.

Gibt es eine Teststrategie?

Das Land will nach Ostern die Corona-Testungen ausweiten. Unter anderem soll es anlassbezogene Testungen geben. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) rief die Wirtschaft auf, die geforderten Testmöglichkeiten für Beschäftigte zu schaffen. „Wir werden die Betriebe mit Nachdruck auffordern, dieser Verpflichtung nachzukommen und Testmöglichkeiten zeitnah einzurichten“, sagte Behrens. Laut Krisenstabs-Vizechefin Schröder haben 50 Prozent der Firmen auf Anfrage signalisiert, noch vor Ostern Testmöglichkeiten zu schaffen, weitere 25 Prozent wollten nach Ostern soweit sein. Dritte Säule der Teststrategie sind demnach die 1850 Arztpraxen, rund 500 Apotheken sowie kommunale und private Testzentren, die inzwischen Tests anböten.

Wie sieht es mit den Impfungen aus?

Laut Krisenstab wurden in Niedersachsen mittlerweile mehr als 1,1 Millionen Impfdosen verabreicht. Alleine am Mittwoch waren es laut Schröder rund 35.000. Niedersachsen peilt mit mehr Impfstoff 215.000 Impfungen täglich an. Schröder kündigte an, dass der Impfstoff von Astrazeneca nach den Osterfeiertagen ausschließlich von Hausärzten verimpft werden soll. Mit dem Einsatz des Impfstoffes von Johnson&Johnson, der erst kürzlich zugelassen worden ist, rechnet das Land nicht vor Ende Juni. Noch seien nicht alle über 80-Jährigen aus der ersten Impfpriorität geimpft, erklärte Schröder. Aus der zweiten Gruppe, zu der unter anderem die über ­70-Jährigen gehören, stünden inzwischen 500.000 Personen auf der Warteliste.

Wie geht es mit Schulen und Kitas weiter?

Es bleibt auch nach den Osterferien zunächst beim Status quo für Kitas und Schulen. Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Ein Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) jenseits von Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschule geistige Entwicklung sind notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt. Dann wechseln auch die Kitas zurück zur Notbetreuung.

Wie will das Land die Sicherheit in den Schulen gewährleisten?

Nach den Ferien sollen alle Schüler und Schulbeschäftigte zweimal in der Woche ein Testangebot bekommen. Das Land werde elf Millionen Testkits ausgeben, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). In dieser Woche gibt es bereits erste Tests, damit die Schüler schon einmal üben können. Die FDP forderte eine tägliche Testung von Schülerinnen und Schülern.

Was passiert, wenn nicht genügend Schüler mitmachen wollen?

Sollten sich nach den Osterferien nicht genügend Eltern bereit erklären, ihre Kinder zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest machen zu lassen, erwägt das Land möglicherweise eine Testpflicht. Unklar ist noch, ob die Landesregierung dabei nur Schülerinnen und Schüler oder auch die Schulbeschäftigten im Visier hat. Im Sozialausschuss sagte Jörg Mielke, der Chef der Staatskanzlei, man werde sich die Rücklaufquote der Einverständniserklärungen genau angucken und dann entscheiden.

Von Marco Seng und Saskia Döhner

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