Wieder Ärger ums Abschleppen

Firma Parknotruf: Hildesheimer soll zahlen, obwohl er gar nicht abgeschleppt wurde

Hildesheim - Ein Hildesheimer stellte sein Auto morgens am Kennedydamm vor einem Geschäft ab, das noch nicht geöffnet hat. Jetzt soll er 145 Euro zahlen – fürs Falschparken auf einem Privatgrundstück. Doch er wehrt sich.

Ein Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen – wie auf diesem Symbolbild. Solche Transporte sind für den Halter oder die Halterin des Autos stets kostenpflichtig, egal ob der Wagen auf öffentlichem oder privatem Grund gestanden hat. Foto: Uwe Anspach/dpa

Hildesheim - Eine Rechnung fürs Abschleppen zahlen, obwohl das Auto gar nicht abtransportiert wurde? Das wird aktuell von Peter G. (Name ist der Redaktion bekannt) gefordert. Wieder steckt die Kieler Firma Parknotruf dahinter. Die HAZ berichtete bereits über einen ähnlichen Fall – dabei hatte das Unternehmen am Reformationstag nachts zwei Autos von einem Hildesheimer Privatparkplatz in der Steinbergstraße zwischen Kiosk und Bushaltestelle abschleppen lassen.

„Bei mir ist der Fall etwas harmloser gelagert“, sagt der nun betroffene 53-Jährige. Er wollte am 1. November sein Auto zu einer Werkstatt am Kennedydamm bringen. Dort waren morgens kurz vor 8 Uhr aber alle Plätze auf dem Hof belegt. Deshalb stellte Peter G. sein Fahrzeug etwas weiter entfernt vor einen Geschäftskomplex am Kennedydamm ab. „Ich habe mich noch genau umgeschaut und am Schaufenster gesehen, dass die Öffnungszeiten erst zwei Stunden später ab 10 Uhr waren.“ Bis dahin sollte die Werkstatt seinen Wagen längst geholt haben, war er sich sicher. „Ich wollte ja nichts unrechtmäßig in Anspruch nehmen, das ist nicht meine Art.“

Schreiben mit zwei Beweisfotos

Am Samstag, 25. November, erhielt der Mann dann überraschend Post aus Kiel. Absender: Parknotruf (das Schreiben mit zwei Beweisfotos liegt der Redaktion vor). Darin wird ihm vorgeworfen, er habe widerrechtlich einen privaten Stellplatz blockiert. Um 9.28 Uhr sei Parknotruf an jenem Vormittag darüber informiert worden. „Ein Abschleppwagen wurde angeblich gerufen, musste dann aber nicht tätig werden.“ Die Werkstatt hatte, wie vereinbart, das Auto zwischenzeitlich zurück auf den eigenen Hof gefahren. Trotzdem soll Peter G. jetzt 145 Euro für die Leerfahrt bezahlen. Was den Betroffenen ärgert: Vor dem Geschäft befinden sich keinerlei Hinweise auf Privatgrund und Parkverbot – ebenso wie bei dem jüngst geschilderten Vorfall in der Steinbergstraße.

„Das ist doch komplett unverhältnismäßig“, entfährt es dem Hildesheimer. Er habe nichts Verbotenes gemacht, sei daher nicht bereit, das Geld zu zahlen. Das hat er der Firma auch inzwischen schriftlich mitgeteilt. „Ich habe niemanden blockiert oder behindert, konnte gar nicht sehen, dass ich mich auf einem Privatgrundstück befinde – das müsste doch kenntlich gemacht sein.“ Außerdem hätten die angeblichen Beweisfotos noch nicht mal einen Timecode.

In 60 Städten in Deutschland aktiv

Doch auf Widerstand ist das Startup-Unternehmen, das in Deutschland mittlerweile in mehr als 60 Städten tätig ist, offensichtlich schon vorbereitet und drängt in den Schreiben darauf, den geforderten Geldbetrag innerhalb von zwei Tagen zu überweisen. Auf der Internetseite wird ansonsten die weitere Vorgehensweise genau beschrieben – oder besser gesagt: angedroht. „Wir werden diese Kosten notfalls auch gerichtlich gegen Sie durchsetzen und die Zwangsvollstreckung betreiben, sofern das notwendig werden sollte.“ Es folgt noch der unmissverständliche Hinweis, dass mit jedem weiteren Schritt, der unternommen werden müsse, immer mehr Kosten für die Betroffenen entstehen würden. Weiter heißt es: „Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, die Forderung umgehend zu begleichen, um so die weitere Eskalation zu vermeiden.“

Peter G. will jetzt erstmal die Antwort aus Kiel abwarten, notfalls aber selbst auch einen Rechtsanwalt einschalten. „Auf jeden Fall will ich hier bekannt machen, was man auf sogenannten Kundenparkplätzen tatsächlich erleben kann.“

Wie funktioniert der Parknotruf?

Wer informiert die Firma Parknotruf eigentlich, wenn jemand vermeintlich unzulässig parkt? Sie wird nur durch aktive Mitarbeit der Besitzerin oder Besitzer des Privatgrundstücks tätig – nicht aber auf öffentlichen Parkplätzen. Das Konzept ist relativ einfach: Der Falschparker wird zweimal fotografiert, dann wird der Abschleppvorgang auf dem Handy ausgelöst und die Firma benachrichtigt. Bei der mussten sich die Grundstückseigentümer vorher in der App registrieren.

„Abschleppen per Knopfdruck“ – so wirbt die Firma, die ihre Dienste kostenlos anbietet. Denn: „Die Kosten trägt immer der Falschparker.“ Sogar dann, wenn es sich um so einem Fall handelt wie bei Peter G.. Denn sollte der Falschparker vor Eintreffen des Abschleppers weggefahren sein, wird ihm nach einer Halterabfrage eine Leerfahrt berechnet – das sind nach Auskunft der Firma in der Regel die Hälfte der Abschleppkosten. Dabei werde von den Kosten ausgegangen, die in der jeweiligen Stadt für das Abschleppen eines Fahrzeugs üblich sind. Aber: Die Kosten von privaten Abschleppunternehmen liegen meist höher. Zudem fallen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, unterschiedliche Zuschläge an.

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