Flüchtlingskrise

Flüchtlinge in Sporthalle: Gronauer Petition erreicht Unterstützer-Ziel – so würde ein Bürgerbegehren laufen

Gronau/Kreis Hildesheim - Das Onlineportal OpenPetition wird Landrat Bernd Lynack nun zu einer Stellungnahme auffordern. Für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid wären die Hürden allerdings höher. Das sind dabei die Bedingungen.

Die Petition gegen die Nutzung der Gronauer KGS-Sporthalle als Flüchtlings-Notunterkunft hat die angestrebte Zahl der Unterstützer erreicht. Foto: Chris Gossmann

Gronau/Kreis Hildesheim - Die Online-Petition gegen die Nutzung der Sporthalle der Kooperativen Gesamtschule (KGS) in Gronau als Notunterkunft für Flüchtlinge hat das das sogenannte Quorum von 2300 Unterstützerinnen und Unterstützern aus dem Landkreis Hildesheim erreicht. Am späten Montagabend registrierte sich der 2300. Unterstützer beim Internetportal OpenPetition, auf dem der Gronauer Oliver Bünger (ein ausführliches Interview mit dem Initiator lesen Sie hier) die Initiative gestartet hatte.

Landkreis plant Stellungnahme

Damit ist sein Ziel bereits nach zweieinhalb Wochen erreicht. OpenPetition wird nun eine Aufforderung zur Stellungnahme an Landrat Bernd Lynack (SPD) richten. An ihn richtet sich die Petition formal, da die KGS-Sporthalle dem Landkreis gehört und dieser auch über ihre Nutzung entscheidet.

Die Kreisverwaltung hat auf HAZ-Anfrage bereits angekündigt, im Fall einer solchen Aufforderung durch OpenPetition zum einen in öffentlicher Sitzung über den Vorstoß aus Gronau zu berichten und zum anderen eine Stellungnahme an OpenPetition abzugeben. Dazu ist der Kreis nicht verpflichtet, die Online-Petition hat auch keine rechtliche Wirkung. Initiator Bünger hofft allerdings, dass die Tatsache, dass so viele Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hildesheim sich dahinter versammeln, nicht ohne Wirkung auf Politik und Verwaltung bleibt.

Hürde für Bürgerbegehren hoch

Um ein formelles Bürgerbegehren und sogar einen Bürgerentscheid zu erreichen, sind die Hürden allerdings deutlich höher. Im Landkreis Hildesheim müssten die Initiatoren die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten bekommen. Diese Grenze gilt für Kommunen und Kreise mit mehr als 200.000 Einwohnern.

Orientiert an der Zahl der Wahlberechtigten bei der jüngsten Kommunalwahl wären demnach etwa 11.300 Unterstützer-Unterschriften von Wahlberechtigten des Landkreises nötig. Dazu zählen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten an ihrem Wohnort leben und deutsche Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes sind. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens haben sechs Monate Zeit, die nötigen Unterschriften zusammenzubekommen.

Wie eine richtige Wahl

Gelingt das, sind genug Unterschriften gültig, und ist das Thema für einen Bürgerentscheid zulässig – was oft eine komplizierte rechtliche Frage ist – muss der Landkreis einen solchen binnen drei Monaten anberaumen. Der Bürgerentscheid wird organisiert wie eine Wahl: Er findet an einem Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr in den bei Kommunalwahlen üblichen Wahllokalen statt. Alle Stimmberechtigten werden schriftlich benachrichtigt und haben die Möglichkeit, per Briefabstimmung am Bürgerentscheid teilzunehmen, wenn sie am Sonntag nicht ins Stimmlokal gehen können oder wollen.

Ein Bürgerentscheid ist unter folgenden Bedingungen erfolgreich – erstens: Eine Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet im Sinne des Begehrens. Zweitens: Es müssen genug Wahlberechtigte an dem Bürgerentscheid teilnehmen. Die Zahl der Ja-Stimmen muss mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten der jüngsten Kommunalwahl entsprechen. Das wären 45.161 Stimmen.

OB-Abwahl und BMW-Fabrik

Bundesweit haben in diesem Jahr vor allem zwei Bürgerentscheide Aufmerksamkeit erregt, einer mit, einer ohne Erfolg: In Frankfurt verlor der stark umstrittene Oberbürgermeister Peter Feldmann durch dieses Instrument sein Amt. Im bayerischen Straußkirchen scheiterte ein Bürgerentscheid gegen die Ansiedlung einer großen Batteriefabrik von BMW, eine deutliche Mehrheit der Wahlberechtigten stimmte für das Werk.

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