Hildesheim - Das Land will auf dem Hildesheimer Volksfestplatz eine Zeltstadt als Notunterkunft für bis zu 1000 Geflüchtete errichten lassen. Vor dem Aufbaubeginn am Montag beantwortet die HAZ die wichtigsten Fragen.
Warum braucht das Land diese Unterkunft überhaupt?
Die Landesaufnahmebehörde (LAB), die für die Erstunterbringung von Geflüchteten zuständig ist, hat in den regulären Standorten in Bramsche, Braunschweig, Celle Hohe Wende, Friedland, Oldenburg und Osnabrück insgesamt rund 10.000 Plätze – und diese sind belegt. Neben den bestehenden Unterkünften nutzt die LAB bereits zusätzlich Hallen und Schulungsräume. Da aber weiterhin rund 1300 Asylsuchende pro Woche nach Niedersachsen kommen (Mitte Juli waren es noch 500 bis 600) und die Weiterverteilung auf die Kommunen vor Weihnachten reduziert oder ganz ausgesetzt wird, um die lokalen Verwaltungen nicht zu überlasten, braucht das Land kurzfristig eine Notunterkunft.
Warum wird die Notunterkunft in Hildesheim errichtet?
Das Innenministerium hat diverse Kommunen in Niedersachsen auf mögliche Grundstücke hin untersucht, an keinem Standort außer Hildesheim habe es aber ausreichend große und kurzfristig verfügbare Areale mit der nötigen Infrastruktur wie etwa guter Verkehrsanbindung, Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen gegeben.
Gibt es solch eine Unterkunft, die nur aus Zelten besteht, bereits in Niedersachsen?
Nein. An den Standorten in Bramsche und Braunschweig gibt es bereits Zelte als Ergänzung zu den bestehenden Unterkünften, aber eine reine Zeltstadt wie die in Hildesheim geplante hat das Land bisher noch nicht errichten lassen.
Wie viele Zelte werden aufgebaut – und wie groß sind die?
Die vom Land mit der Einrichtung der Unterkunft beauftragte Unternehmensgruppe Much aus Limburg an der Lahn wird insgesamt sieben Zelte aufstellen, ab Montag beginnt die Anlieferung des Materials. Auf dem Volksfestplatz sollen zwei Zelte mit den Maßen 25 mal 55 Meter, sowie vier Zelte mit je 10 mal 50 Metern Seitenlänge errichtet werden. Hinzu kommt ein 30 mal 60 Meter großes Zelt, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner mit Essen verpflegt werden. Zudem soll dieses Zelt als Aufenthaltsort mit speziellem Kinderbereich dienen.
Wie werden die Zelte winterfest gemacht?
Die Zelte sind mit einem Holzfußboden ausgestattet, dicke mehrschalige PVC-Dachplanen und feste Kunststoffwände sollen Wind und Kälte abhalten. Alle Zelte sind mit mobilen Heizungen ausgerüstet, die mit Heizöl betrieben werden.
Wie sind die Zelte eingerichtet?
Privatsphäre wird es kaum geben. Die Flächen werden in einzelne „Kabinen“ unterteilt, in denen die Bettgestelle und Matratzen stehen – allerdings sind diese Bereiche nur durch mit Planen bespannte Bauzäune als Sichtschutz voneinander abgetrennt.
Fallen wegen der Belegung des Volksfestplatzes dort geplante Veranstaltungen aus?
Nein. Die Betreibergesellschaft des Volksfestplatzes Event Marketing Hildesheim (EMH) hat den Platz in den anstehenden Monaten nicht vermietet. Im April steht das Gastspiel des Zirkus’ Charles Knie an, diese soll nach Angaben Klaus Heitmanns von der EMH auch definitiv stattfinden.
Wie lange soll die Unterkunft betrieben werden?
Zunächst gilt: bis Ende des Jahres. Das Land hat aber die Option, die Zeltstadt bis zum 25. März weiter betreiben zu lassen, darauf hat sich das Ministerium mit der Stadt und der Platz-Betreibergesellschaft geeinigt.
Wer kümmert sich um den Betrieb der Unterkunft und die Betreuung der Geflüchteten?
Das ist noch nicht geklärt. Das Land verhandelt derzeit mit potenziellen Betreibern aus dem Bereich der Hilfsorganisationen wie Johanniter, Malteser, DRK und ASB. Wer den Zuschlag bekommt, wird dann wiederum mit weiteren Dienstleistern Verträge für das Catering, den Sicherheitsdienst und die soziale Betreuung schließen. Welche inhaltlichen und personellen grundsätzlichen Vorgaben des Landes für den Betrieb solcher Unterkünfte gelten, konnte das Innenministerium auf Nachfrage der HAZ am Freitag nicht beantworten.
Sind Spenden für die in den Zelten untergebrachten Menschen gewünscht?
Ehrenamtliche Hilfe sei willkommen, betont die Abteilungsleiterin Migration des Innenministeriums, Susanne Graf. Solche Angebote seien aber erst sinnvoll, sobald der Betreiber der Unterkunft feststehe, der müsse dann die Arbeit koordinieren. Sachspenden sollten nach Grafs Auskunft nicht vor Ort in der Notunterkunft, sondern bei bekannten lokalen Annahmestellen wie dem Gutem Hirten abgegeben werden, damit die Unterkunftbetreiber dort gezielt zum Beispiel nach Kleidung für Bewohnerinnen und Bewohner fragen können.
Bleiben die Geflüchteten im Anschluss in Hildesheim?
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft werden jeweils nur Tage bis wenige Wochen hier bleiben, ehe sie auf die Städte und Landkreise in Niedersachsen verteilt werden, um dort in Sammelunterkünften oder dezentral in Wohnungen untergebracht zu werden. Es ist möglich, dass einige von ihnen auch in Stadt und Landkreis wohnen werden.
Muss Hildesheim wegen der Einrichtung der Notunterkunft künftig selbst weniger Geflüchtete aufnehmen?
Das Land bestimmt regelmäßig, wie wie viele Geflüchtete die Kommunen aufnehmen und unterbringen müssen. Diese Quote hängt von der Gesamtzahl der Asylsuchenden ab, die nach Niedersachsen kommen. Nach der aktuellen Quote für den Zeitraum Oktober bis März 2024 müssen Stadt und Landkreis Hildesheim zusammen 1274 geflüchtete Frauen, Männer und Kinder aufnehmen. Von ihnen werden 471 in der Stadt Hildesheim untergebracht, die anderen 803 werden von der Kreisverwaltung auf die übrigen 17 Kommunen von Algermissen bis Alfeld verteilt. Weil nun übergangsweise bis zu 1000 Menschen zusätzlich in Hildesheim in der Notunterkunft leben, rechnet das Land der Region (Stadt und Landkreis) für die nächste ab 1. April geltende Quote einen Anteil an, sie wird also etwas niedriger ausfallen. Das aktuelle Verteilkontingent für ganz Niedersachsen beträgt 33.300 Personen. Eine Unterkunft mit 1.000 Plätzen führt zur Reduzierung der Aufnahmequote um 333 Personen. Sollte die Nutzung weniger als sechs Monate betragen, oder zum Beispiel weniger Plätze zur Verfügung stehen, reduziert sich die Zahl entsprechend. Bei einer Nutzung von 1000 Plätzen für vier Monate beträgt die Reduzierung der Aufnahmequote beispielsweise 222 Personen. Stehen 500 Plätze für sechs Monate bereit, wäre es eine Reduktion um 167.
