Kreis Hildesheim - Fußtritte, Faustschläge, Gewaltausbrüche: Aggressive Attacken sind im Alltag der Polizei längst keine Ausnahme. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. In der aktuellen Kriminalstatistik sind für den Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim allein 118 Vorfälle im Jahr 2023 aufgeführt, davon sind allein die Hälfte tätliche Angriffe gewesen. Gehört das zum Berufsrisiko der Einsatzkräfte? Ein junger Polizeikommissar berichtet, wie er im Dienst verletzt wurde – und wie er mit dieser latenten Gefahr in seinem Job umgeht.
Der Vorfall liegt mittlerweile fast zwei Jahre zurück. Aber den 23. April 2022 wird der Polizeikommissar H. aus Sarstedt nicht so schnell vergessen. Sein zwölfstündiger Tagesdienst war an diesem Samstag eigentlich schon fast geschafft, als zwei Kollegen aus Hildesheim Unterstützung brauchten. Ein betrunkener Mann mittleren Alters randalierte in einem Schnellrestaurant an der Mastbergstraße in Hildesheim: Er tobte, schimpfte, trat gegen das Mobiliar und beleidigte die herbeigeholten Polizeibeamten massiv. Da weder eindringliche Worte noch ein Platzverweis den Wüterich stoppen konnten, musste der Einsatz- und Streifendienst ihn festnehmen und in Gewahrsam nehmen, um Schlimmeres zu verhindern – für seine Umgebung und für ihn selbst.
Hildesheimer Polizeichef im Interview: „Ich bin erschrocken, mit welcher Aggression und Brutalität uns begegnet wird“
Konfrontation in der Zelle
Zu dem Zeitpunkt sind in der Hildesheimer Dienststelle die Zellen renoviert worden, also musste das Polizeikommissariat in Sarstedt die nächste Anlaufstelle sein. Als der Streifenwagen in der Straße am Bruchgraben eintraf, hatte sich der Mann aus Hessen keineswegs beruhigt. „Aus dem Streifenwagen stieg er noch selber aus. Aber richtig schlimm wurde es jedoch, als wir ihm unten in der Zelle den Gürtel abnehmen mussten“, erinnert sich der 26-jährige Polizeikommissar H. Diese Vorsichtsmaßnahme sei vorgeschrieben, damit sich Eingesperrte nichts antun könne. Auch Schnürsenkel dürfen nicht behalten werden. Der Betrunkene habe für all diese polizeilichen Vorkehrungen keinerlei Verständnis gezeigt, sei regelrecht ausgerastet. „Zu viert haben wir den Mann festhalten müssen.“ Der Betrunkene in Handschellen habe kolossale Kräfte entwickelt und sich immer weiter gewehrt – gegen alles. „Tritte, Kopfstöße, das volle Programm.“
Dann kam der entscheidende Moment: Der Aggressor musste losgebunden werden – so will es die Vorschrift. In der gefliesten Zelle sind keine Handfesseln mehr zulässig. Der Mann nutzte seine wiedererhaltende Bewegungsfreiheit und schlug nun mit Fäusten heftig um sich. Dabei erwischte er noch an der Stahltür den Beamten H., der als Letzter gerade die Arrestzelle verlassen wollte: „Mit der Faust traf er mich im Gesicht.“ Die Kollegen waren sofort zur Stelle, drängten den Betrunkenen in die Zelle und verriegelten endlich von außen die Tür.
Behandlung im Krankenhaus
„Mit diesem Schlag hatte ich nicht gerechnet“, sagt H. heute, der seit dreieinhalb Jahren seinen Dienst in Sarstedt versieht. Er hat seinerzeit eine Schädelprellung davongetragen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Und die Erkenntnis, dass das jedem im Polizeidienst passieren kann: Widerstand oder sogar tätliche Angriffe. Über solche Gewalt-Fälle höre man natürlich auch schon im Studium an der Polizeiakademie und werde entsprechend trainiert. „Trotzdem hab ich gedacht, das passiert mir doch nicht.“
Tatsächlich können alltägliche Situationen wie die Feststellung der Identität, die Klärung eines Sachverhalts oder die Ankündigung einer Blutprobenentnahme für Einsatzkräfte schon brenzlig werden. Oft ist Alkohol dabei ein zusätzlicher Eskalations-Booster. „Natürlich geht es immer darum, zunächst kommunikativ eine Situation zu klären – das ist die erste Wahl“, erläutert Polizeisprecherin Kristin Möller. Erst wenn das alles keine Fortschritte bringe, gebe es eine Ansage, dann den Platzverweis und schließlich bleibt nur noch der Transport mit Handschellen in die Gewahrsam-Zelle. „Die Verhältnismäßigkeit beim Zweck und Ziel der polizeilichen Maßnahme muss stimmen“, betont Möller. Klar ist aber auch: Wenn Polizeikräfte dienstunfähig sind, nicht zur Arbeit gehen können – dann ist das ein Schaden für die Gemeinschaft, weil sie nicht zum Schutz der Gesellschaft da sind.
Verurteilt zu einer Geldstrafe
Polizeikommissar H. und seine Kollegen haben den Vorfall zur Anzeige gebracht. Verurteilt worden ist der Mann aus Hessen dann später zu einer Geldstrafe – wegen drei unterschiedlicher Taten zu insgesamt 150 Tagessätzen. Für den Sarstedter Beamten ist der Vorfall eine Erfahrung und vor allem Warnung gewesen: „Es hätte ja auch noch schlimmer ausgehen können.“


