Hildesheim - Er platzierte in der Nacht zum 29. November 2024 Grillanzünder auf den Reifen zweier Kleinwagen, die auf dem Kreishaus-Parkplatz abgestellt waren; ein Toyota Aygo brannte in der Folge komplett aus, ein Citroen wurde beschädigt – für diese Tat hat das Amtsgericht jetzt einen 37-jährigen Hildesheimer zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Ins Gefängnis aber muss der Mann nicht, die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Die Untersuchungshaft, in der er bis zur Verhandlung wegen Fluchtgefahr gesessen hatte, ist aufgehoben: Der rechtskräftig verurteilte Brandstifter ist auf freiem Fuß.
So weit die nüchternen Fakten, die allerdings nicht widerspiegeln, was vor der Tat geschehen war, und was den 37-Jährigen dazu getrieben hatte.
Kreisverwaltung nimmt nach Strafbefehl Hund weg
Ein entscheidendes Datum in diesem Fall: der 18. November 2024. Der Tag, an dem das Amtsgericht gegen ihn wegen Bedrohung per Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt, 70 Tagessätze. Der Landkreis entscheidet daraufhin, dem Mann seinen als gefährlich eingestuften Hund wegzunehmen; die Behörde hält ihn nicht für geeignet, das Tier weiter zu führen. „Meine ganze Welt ist damals kaputtgebrochen“, sagt er jetzt im Gerichtssaal. Der Hund sei sein Herz, sein Ein und Alles gewesen. Fortan postet er diverse Fotos und Videos, verschickt E-Mails. Der Tenor ist immer der gleiche: Der Landkreis und vor allem der verantwortliche Mitarbeiter hätten kein Recht zu dem Schritt gehabt, sein Hund und er seien Opfer, sie würden leiden. Er droht „Hildesheim wird brennen.“ Und immer wieder fordert er, das Tier freizulassen. Auf TikTok formuliert er in Videos Drohungen gegen einen verantwortlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung, dabei nutzt er einen Filter, der sein Gesicht als Totenkopf darstellt. Sein Verteidiger, Sebastian Ballauf, erklärt im Prozess, sein Mandant schäme sich dafür. Sein Mandant selbst sagt: „Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne.“
Sprachlich anders, aber inhaltlich ähnlich formuliert es ein Sachverständiger in seinem schriftlichen psychiatrischen Gutachten, aus dem der Vorsitzende Richter Sebastian Al Hares und Staatsanwalt Dennis Blum zitieren. Demnach soll die Wegnahme des „wie eine Partnerin oder ein Kind geliebten“ Hundes tatsächlich der Auslöser dafür gewesen sein, dass der 37-Jährige in eine Art dauerhaften psychischen Ausnahmezustand geriet. Der Mann habe eine „schwere Anpassungsstörung“ gehabt, seine Steuerungsfähigkeit sei dadurch erheblich eingeschränkt gewesen. Ein Polizist beschreibt als Zeuge vor Gericht, wie er im Winter 2024 über Tage vergeblich versucht habe, Kontakt zu dem Beschuldigten aufzunehmen, um ihn durch eine Gefährderansprache von weiteren Bedrohungen abzubringen und davon zu überzeugen, sich Hilfe zu suchen, etwa in einer Klinik.
Staatsanwalt zweifelt an Aufrichtigkeit der Reue
Der Angeklagte beteuert seinerseits, er bereue die Brandstiftung. Bei den beiden im Saal anwesenden Autobesitzern entschuldigt er sich. Dass er allerdings die vergangenen Monate in U-Haft nicht genutzt hatte, sich auch bei dem Kreismitarbeiter, den er mit seinen Drohvideos und -mails in Angst versetzt hatte, zu entschuldigen, kreidet Staatsanwalt Blum ihm an. Er sei nicht vollends überzeugt von der Reue des Angeklagten. Dessen Erklärung, er habe keine Entschuldigung an den Mitarbeiter geschickt, weil er in U-Haft keinen Laptop zur Verfügung gehabt habe, dürfte den Eindruck Blums verstärkt haben. Der Strafverfolger stellt auch die Frage in den Raum, ob beim 37-Jährigen nicht eine „grundsätzlich fehlende Impulskontrolle“ vorliege, und nicht nur die Wegnahme des Hundes das Problem gewesen sei – schließlich habe er die der Wegnahme vorangegangene Geldstrafe wegen Bedrohung bekommen. Dabei habe er einer Person angekündigt, er werde ihr Haus anzünden und ihr das Leben nehmen. Alle Zweifel wiegen aber nicht so schwer, dass der Staatsanwalt eine Haft ohne Bewährung fordern würde. Das Gericht folgt letztlich seinem Antrag: ein Jahr und sechs Monate Haft, der Vollzug wird ausgesetzt. Die Justizwachtmeister, die den 37-Jährigen in den Saal geführt haben, können die Handschellen steckenlassen. Er ist ein freier Mann.
