Regeln für Vatertag

Bollerwagen-Touren an Himmelfahrt: Landkreis Peine weist auf Verbote hin

Kreis Peine/Kreis Hildesheim - Die typischen Ausflüge in großen Gruppen sind wegen Corona untersagt, darauf weist der Landkreis Peine hin – es gilt jedoch eine Ausnahme. Auch der Landkreis Hildesheim will sich noch zum Thema äußern.

Die typischen Bollerwagentouren in großen gemischten Gruppen sind am Donnerstag verboten. Foto: Peter Steffen/dpa

Kreis Peine/Kreis Hildesheim - Das Wetter soll gut werden am Donnerstag – doch wer sich an Himmelfahrt in die Natur begibt, muss sich wegen der Corona-Pandemie an strikte Vorgaben halten. Darauf weist der Landkreis Peine noch einmal ausdrücklich hin – der Landkreis Hildesheim will sich am Dienstag detaillierter äußern, arbeitet an einer eigenen Verfügung, die wohl noch über die durch das Land verhängten Verbote hinausgehen könnte. Denkbar sind Sperrungen bestimmter öffentlicher Plätze und Flächen, die für gewöhnlich bei Vatertagstouren Anlaufstellen für viele Menschen sind.

Dass der Himmelfahrtstag 2020 nicht begangen werden kann wie in den Vorjahren, das macht der Landkreis Peine schon einmal am Montag in einer Pressemitteilung deutlich – und verweist auf die Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dort heißt es in Paragraf 1, dass unabhängig von der Teilnehmerzahl „alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Dorf-, Stadt- und Straßenfeste“ verboten sind. Auch Imbisswagen und andere Verpflegungsstationen dürften nicht aufgestellt werden, teilt die Peiner Kreisverwaltung mit.

So bleiben Touren möglich

Die klassische Bollerwagentour in größeren Gruppen dürfen ebenfalls nicht stattfinden, wenn die Beteiligten aus mehr als zwei Hausständen kommen. Ausflüge innerhalb der eigenen Familie oder mit einem weiteren Hausstand bleiben möglich.

Restaurants und Biergärten dürfen wie bereits in den vergangenen Tagen unter den geltenden Hygieneauflagen öffnen.

Um die Einhaltung der Verbote zu kontrollieren, wollen Stadt, Landkreis, Gemeinden und Polizei in der Region Peine am Donnerstag mehr Mitarbeiter losschicken. Verstöße gegen die Corona-Verordnung können mit Bußgeldern von 150 bis 400 geahndet werden – Veranstalter müssten sogar zwischen 1000 und 5000 Euro zahlen.

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