Todesurteil

In Belarus zum Tode verurteilt: 30-jähriger Rico Krieger lebte zuletzt in Hildesheim

Hildesheim - Bei dem 30-jährigen Deutschen, der in Minsk zum Tode verurteilt worden ist, handelt es sich offenbar um einen Mann, der zuletzt in Hildesheim auf der Marienburger Höhe lebte. Rico Krieger soll sich in Belarus einem Regiment angeschlossen haben, das an der Seite der Ukrainer gegen Russland kämpft.

Rico Krieger in einem Video, das das Staatsfernsehen in Belarus gezeigt hat. Foto: HAZ

Hildesheim - Bei dem 30-jährigen Deutschen, der am 24. Juni in Belarus zum Tode verurteilt worden ist, handelt es sich offenbar um einen Mann, der zuletzt in Hildesheim lebte. Rico Krieger soll sich in Belarus einem Regiment angeschlossen haben, das an der Seite der Ukrainer gegen Russland kämpft. Der Schuldspruch durch ein Gericht in Minsk erging unter anderem wegen Söldnertums, Spionage, Terrorismus, Gründung einer extremistischen Vereinigung sowie dem illegalen Umgang mit Waffen, Sprengstoff und Munition. Das Urteil gegen den gebürtigen Berliner wurde erst einen Monat später durch Bürgerrechtsorganisationen bekannt.

Auf Social Media gibt Rico Krieger an, beim Deutschen Roten Kreuz in Salzgitter gearbeitet zu haben. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hat die Organisation dies bestätigt. Sein Aufenthalt im Ausland stehe aber in keinem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim DRK, hieß es von dort. Als das Rote Kreuz von seiner Verhaftung unterrichtet worden sei, habe es im Rahmen seiner Möglichkeiten alles getan, was es habe tun können.

Krieger bittet im staatlichen Fernsehen um Gnade

Auch das Auswärtige Amt in Berlin teilt mit, der Betroffene werde über die Botschaft in Minsk konsularisch betreut und man setze sich bei den belarussischen Behörden intensiv für ihn ein. „Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung, die Deutschland unter allen Umständen ablehnt. Wir setzen uns weltweit für ihre Abschaffung und bei allen Betroffenen intensiv gegen ihre Vollstreckung ein“, erklärte das deutsche Außenministerium gegenüber der Deutschen Presseagentur. Das autoritär geführte Belarus vollstreckt als letztes Land in Europa noch die Todesstrafe: durch Genickschuss.

Krieger, dessen Profil beim Online-Netzwerk LinkedIn darauf schließen lässt, dass er vor seiner Ausreise nach Osteuropa vorhatte, in den USA Karriere zu machen, war offensichtlich bis zum Herbst 2023 in Hildesheim gemeldet. Gewohnt hat er zuletzt in einem Zwölf-Parteien-Haus auf der Marienburger Höhe. Vielleicht ist er auch schon früher weggezogen. Ein Mieter, der dort seit anderthalb Jahren lebt, schüttelt beim Anblick eines Porträts von Krieger den Kopf. „Kenne ich nicht, habe ich nie gesehen“, sagt er nur. Einen bleibenden Eindruck hat Krieger aber auch bei anderen, die deutlich länger an der Anschrift leben, nicht hinterlassen. Eine langjährige Mieterin aus demselben Haus und ein 30-Jähriger Bewohner aus dem direkt angrenzenden Nachbarhaus beschreiben ihn als „unscheinbar“. Er habe ihn ein paar Mal auf dem Parkplatz gesehen, sie hätten sich kurz gegrüßt und Hallo gesagt, erzählt der Nachbar. Ansonsten habe er von dem Mann nichts mitbekommen. Bei einer Sache sei er sich aber sicher, und das sagt auch die Mieterin, über deren Wohnung Krieger gewohnt hat: Der Mann sei alleine dort gewesen, eine Frau oder Kind seien ihnen nie aufgefallen.

Bescheid der Waffenbehörde an Krieger

Dass Krieger verzogen ist und sich nach unbekannt abgemeldet hat, lässt sich aus öffentlich einsehbaren Unterlagen nachvollziehen. In der 43. Ausgabe des Amtsblatts für den Landkreis Hildesheim vom 18. Oktober 2023 ist eine entsprechende Bekanntmachung zu finden. Anlass: Die Waffenbehörde des Landkreises hatte versucht, einen am 27. September erlassenen Bescheid zuzustellen und offensichtlich im dem Zuge festgestellt, dass Krieger fort ist. Im Amtsblatt erfolgt in solch einem Fall die Veröffentlichung – Krieger hätte den Bescheid bei der Behörde abholen können, das Schreiben gilt offiziell als zugestellt, wenn zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt verstrichen sind. Zum Inhalt des Bescheids der Waffenbehörde macht die Sprecherin des Landkreises, Birgit Wilken, mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel soll Krieger bereits seit dem 6. Oktober 2023 in Haft sitzen. Laut Urteil, das das Magazin einsehen konnte, habe Krieger „Explosionen“ herbeigeführt. Mehrere Medien bringen den Fall deswegen mit Detonationen in Zusammenhang, die sich in der Nähe von Minsk an Bahngleisen ereignet haben sollen.

In einem Video, das inzwischen in Belarus vom staatlichen Fernsehen ausgestrahlt wurde, hat Rico Krieger Machthaber Alexander Lukaschenko um Gnade gebeten. Die deutsche Regierung tue nichts für seine Rettung, sagte er. Nur die eigene Familie kämpfe noch um sein Leben, von offizieller Seite setze sich niemand für ihn ein, „Noch lebe ich, noch hat man die Zeit zu verhandeln, noch ist es nicht zu spät“, sagte er. „Die Regierung sollte um mich kämpfen.“ Der Verurteilte bat in dem offensichtlich von der belarussischen Führung lancierten Video unter Tränen darum, seine Tochter, seine Freundin und seinen Vater wiedersehen zu können. Er habe den größten Fehler seines Lebens gemacht. „Ich bereue jede einzelne Sekunde“, sagte er. „Ich kann nur hoffen, dass der Präsident dieses Landes, Herr Lukaschenko, mir verzeiht.“

Das Urteil ist bereits rechtskräftig

Das Außenministerium in Minsk hatte laut dpa seinerseits mitgeteilt, Berlin Vorschläge zur Lösung der Situation gemacht zu haben. Details dazu gab es nicht. Spekuliert wurde, dass das mit Russland verbündete Belarus es auf einen Gefangenenaustausch abgesehen haben könnte. So ist Kremlchef Wladimir Putin offenbar an der Rückholung eines Russen interessiert, der in Deutschland wegen eines Mordes im Berliner Kleinen Tiergarten im Auftrag russischer Behörden verurteilt wurde. Putin empfing Lukaschenko auf der Klosterinsel Walaam im Ladogasee in der Nähe von St. Petersburg.

Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben die Behörden in Belarus aufgerufen, die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Deutschen zu stoppen. Das Todesurteil sei besonders alarmierend, weil es vor belarussischen Gerichten zahlreiche und systematische Verstöße gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen fairen Prozess gebe, teilte die Nichtregierungsorganisation Libereco in Berlin mit. Das Urteil ist laut Staatsmedien in Minsk bereits rechtskräftig, weil kein Einspruch eingelegt worden sei.

mit Jan Fuhrhop

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