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In der Lucienvörder Straße in Hildesheim radeln viele verbotenerweise auf dem Gehweg: Ist eine legale Lösung denkbar?

Hildesheim - Die Lucienvörder Straße ist eine Hauptroute des Radverkehrs. Viele Fahrradfahrende nutzen dort verbotenerweise den Gehweg. Könnte man das womöglich erlauben?

In der Lucienvörder Straße fahren viele Radfahrende auf dem Gehweg. Foto: Joscha Röhrkasse

Hildesheim - Die Lucienvörder Straße im Hildesheimer Stadtteil Stadtmitte/Neustadt ist eine Hauptroute des Radverkehrs. In der Spitze kommen dort täglich an die 1800 Fahrräder durch. Das hat eine Radverkehrszählung der Stadt im Mai ergeben. Es genügt, sich dort vormittags eine Viertelstunde lang hinzustellen, um zu bemerken: Viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer radeln auf dem Gehweg. Das mag an der Beschaffenheit der Straße liegen. Das Kopfsteinpflaster und die Steigung der Straße, die etwa ab Höhe des Cafés Viva zunimmt, scheint viele Radfahrende abzuschrecken.

Erlaubt ist das Gehwegradeln dort trotzdem nicht. Zu Unfällen zwischen Radfahrern und Passanten in der Lucienvörder Straße ist es laut Polizei Hildesheim in den vergangenen zwei Jahren allerdings nicht gekommen. Im Jahr 2020 habe es indes einen Unfall auf Höhe der Justiz-Vollzugsanstalt für Frauen gegeben, teilt Polizeisprecher Jan Makowski auf HAZ-Nachfrage mit. „Da ist ein Auto auf den Parkplatz vor der JVA eingebogen, als sich ein Radfahrer auf dem Gehweg näherte.“ Es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer wurde leicht verletzt.

Fachkräftemangel auch in der Verwaltung spürbar

„Die schlechte Situation an der Stelle ist der Verwaltung bewusst“, sagt Christoph Brandes. Er ist seit September vergangenen Jahres der Radverkehrsbeauftragte der Stadt, gleichzeitig aber auch für den Fußverkehr zuständig. Dass die Stadt in der Lucienvörder Straße noch nicht aktiv geworden ist, liege unter anderem an erschöpften Personalkapazitäten, erklärt Brandes.

Für eine Neuplanung von Straßen in Hildesheim seien derzeit nur zwei Mitarbeiter zuständig – Brandes und ein Kollege. Es gebe zwar noch weitere Mitarbeitende, die etwa für die bauliche Ausführung oder die Sanierung maroder Straßen und Wege verantwortlich seien. In der Lucienvörder Straße müsste aber die gesamte Verkehrsführung von Grund auf neu gestaltet werden, um die Situation für alle Beteiligten zu verbessern.

„Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe“, sagt Brandes. Die Verhältnisse dort seien sehr beengt. Denn: „Es ist eine historisch gewachsene Altstadt.“ Es gelte daher auch, den Denkmalschutz zu beachten. Eine neue Straße sollte sich nach Möglichkeit in das historische Gesamtbild der Neustadt optisch einfügen. Kürzlich ist eine Delegation der Stadt, darunter Brandes, die Stadtbaurätin Andrea Döring sowie Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Hildesheim nach Lüneburg gefahren, um mit Vertretern der dortigen Verwaltung mögliche Lösungsansätze für die Modernisierung historischer Straßen zu besichtigen (übrigens mit dem Fahrrad).

Man könne etwa Pflastersteine im Randbereich einer Straße herausnehmen und in Handarbeit glatt hobeln, so dass es für Radfahrende angenehmer wird, darüber zu fahren. „Das funktioniert gut, ist aber sehr teuer“, sagt Brandes. Eine Alternative wären Kunststeine aus Beton, die eine ähnliche Optik haben.

Energieversorger müssten einbezogen werden

Im Fall der Lucienvörder Straße müssten allerdings auch die Energieversorger der Stadt – die EVI und die SEHi – ins Boot geholt werden, damit im Falle einer kostspieligen Neugestaltung nicht zwei oder drei Jahre später zwecks Kanalsanierungen alles wieder aufgerissen würde.

Wäre es nicht stattdessen möglich, das Gehwegradeln zu erlauben? „In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist detailliert aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen eine gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen durch Fußgänger und Radfahrer möglich ist“, sagt Brandes. Darin heißt es zwar, dass die lichte Breite gemeinsamer Geh- und Radwege innerorts 2,5 Meter betragen muss; in der Lucienvörder Straße hat der Gehweg mitunter sogar eine Breite von drei Metern. Das allein reiche aber nicht aus, um eine gemeinsame Nutzung zu erlauben. Es gebe nämlich eine Reihe an Ausschlusskriterien, von denen einige in der Lucienvörder Straße vorlägen, so Brandes.

Diese Kriterien verhindern gemeinsame Gehwegnutzung

Zu diesen Kriterien zählen etwa eine überdurchschnittlich hohe Nutzung des Gehwegs durch besonders schutzbedürftige Fußgänger. Darunter fallen etwa Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sowie Kinder. Aufgrund der Nähe zum St. Bernward-Krankenhaus, zum Freibad und zu den Sportplätzen würden alle genannten Gruppen in der Lucienvörder Straße häufig angetroffen. Auch die Steigung der Straße, die beiden Bushaltestellen und die vielen, unmittelbar am Gehweg gelegenen, Hauseingänge in der Straße würden eine gemeinsame Nutzung ausschließen.

Jüngst sei das Thema verwaltungsintern noch einmal diskutiert worden, sagt Brandes. „Der Leiter der Verkehrsbehörde und die Inklusionsbeauftragte sind zu demselben Schluss gekommen.“

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