Energiewende

Kreis Hildesheim will Abstandsregeln für Windparks lockern

Kreis Hildesheim - Fünf Kilometer Distanz galten für den Bau von Windparks bislang als unverrückbar. Das soll so nicht bleiben, sagt die Kreisverwaltung und beruft sich auf aktuelle Gerichtsurteile. (mit Kommentar)

Windparks können im Kreis Hildesheim künftig wohl auch näher aneinander entstehen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Kreis Hildesheim - Der Landkreis Hildesheim will bestehende Beschränkungen für Windparks aufweichen – und reagiert damit auf jüngste Gerichtsurteile. Dabei geht es um den Mindestabstand zwischen zwei Windparks. Der ist bislang auf fünf Kilometer festgelegt – diese Entfernung soll nicht länger in Stein gemeißelt sein. Das geht aus einem Entwurf der Kreisverwaltung zur Änderung des derzeit geltenden Raumordnungsprogramms hervor, der in der nächsten Woche erstmals öffentlich in der Kreispolitik diskutiert wird.

Auslöser für den Vorstoß der Verwaltung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die dortigen Juristen hatten im März der Klage eines Windkraft-Unternehmens stattgegeben, das mit seinen Plänen im Gebiet der Stadt Bockenem nicht zum Zuge kommen sollte. Unter anderem hatten die Lüneburger Richter zumindest angezweifelt, ob die im Landkreis bislang herrschende Regel, wonach zwischen zwei Windparks mindestens fünf Kilometer Abstand herrschen müssen, überhaupt rechtskonform sei. Nicht zuletzt auf dieser Basis haben die Städte und Gemeinden im Kreis bislang sogenannte Konzentrationsflächen für Windkraft ausgewiesen – und damit den Rest ihres Gebietes von Windparks freigehalten.

Kein Bestand vor Gericht?

Es sei fraglich, ob die Fünf-Kilometer-Regel „angesichts der heutigen Rechtssprechung überhaupt noch bestehen kann“, hieß es aus Lüneburg. Schließlich sorge sie dafür, dass ein Großteil der Flächen eines Landkreises für Windkraft gar nicht erst infrage komme. Das führe wiederum dazu, dass in vielen Gebieten der für Windkraft vorgesehene Anteil an der Gesamtfläche eines Kreises oder einer Kommune zu gering sei.

Das Urteil betreffe den Landkreis und sein aktuelles Raumordnungsprogramm zwar nicht „unmittelbar“, da der Kreis in dem Verfahren nicht beteiligt gewesen sei, erklärt die Kreisverwaltung jetzt. Das Verdikt zeige aber „eine Richtung“ auf. Schlussfolgerung im Kreishaus: Klagt jemand tatsächlich, weil ihm wegen des Fünf-Kilometer-Abstandes ein Windpark-Projekt verweigert wird, dürfte er damit auch Erfolg haben. Andererseits sind die Kommunen nach dem aktuellen Stand des Raumordnungsprogramms eben trotzdem an die Abstandsregel gebunden, wenn jemand mit einem Bauantrag kommt. Und müssen ihn ablehnen, obwohl sie wissen, dass das vor Gericht keinen Bestand haben dürfte.

Mehr Gründe möglich

Deshalb will die Kreisverwaltung nun die Vorgabe im Raumordnungsprogramm herabstufen. Der Fünf-Kilometer-Abstand soll nicht mehr „Ziel“ sein, sondern nur noch „Grundsatz“ – das ist weicher. Auch heißt es nicht mehr, der Abstand „ist einzuhalten“, sondern er „sollte“ eingehalten werden. Kürzere Abstände waren bisher schon erlaubt, wenn zwei Windparks optisch voneinander getrennt waren. Künftig sollen sie „insbesondere“ in diesem Fall erlaubt sein – was zugleich heißt, dass nun auch mit anderen Begründungen kürzere Distanzen möglich sind. Die Fünf-Kilometer-Regel mutiert damit quasi von der Bedingung zum Richtwert.

Das Thema wird am Donnerstag, 22. September, öffentlich im Kreistags-Ausschuss für Bau und Kreisentwicklung diskutiert. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr in der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Gronau.


Kommentar: Windparks – das Ende der Abstandsregel ist überfällig

Kreis Hildesheim - Die Fünf-Kilometer-Regel bei Windparks ist schon lange ein Ärgernis. Zum einen, weil sie viel zu starr ist und landschaftliche Besonderheiten nicht berücksichtigt: In der einen Gegend können selbst sieben Kilometer Distanz zu wenig sein, woanders sind auch drei Kilometer kein Problem. Hinzu kommt die Absurdität, dass die Vorgabe nur innerhalb des Landkreises gilt. An den Kreisgrenzen liegen deshalb viele Windparks ohnehin schon dichter nebeneinander. Als ob die Grenze etwas an der optischen Wirkung ändert.

Hürden abbauen

Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig und richtig, Hürden beim Ausbau der erneuerbaren Energien abzubauen. Die Planungen dabei flexibler zu machen, wird zudem örtlichen Gegebenheiten besser gerecht.

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