Kreis Hildesheim - Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens können sich jeden Tag kostenlos per Schnelltest auf das Coronavirus checken lassen. Das hat die Landesregierung am Sonntag klargestellt. Voraussetzung sei allerdings, dass ausreichend Terminkapazitäten in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen zur Verfügung stehen.
Ist dies der Fall, hat also jeder jeden Tag die Möglichkeit, ohne eigene Ausgaben an eine Zutrittsberechtigung für die Bereiche zu gelangen, die vom heutigen Montag an mit Testpflicht wieder geöffnet sind – von der Außengastronomie über den Einzelhandel bis hin zu Vereinssport oder Zoo. Allerdings steigt die Nachfrage – am Montag war es zum Beispiel in Sarstedt nicht mehr möglich, im dortigen Testzentrum einen Termin vor Samstag zu buchen.
Auch Schnelltests in Betrieben ausreichend
Zu Beginn der Testkampagne hatte sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck festgesetzt, man könne sich nur einmal wöchentlich im Rahmen der Bürgertestung überprüfen lassen. Allerdings stand in der Verordnung schon länger „mindestens einmal pro Woche“ – zu Beginn waren allerdings auch die Kapazitäten noch geringer.
Zudem hat das Land in seiner aktuellen Verordnung noch einmal klargestellt, dass auch Schnelltests im Betrieb – auch unter Aufsicht genommene Selbsttests – für den Nachweis eines negativen Schnelltests ausreichen, wenn eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Diese muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Datum und Uhrzeit des Tests, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart (PCR-, Schnell- oder Selbsttest) und Testergebnis enthalten.
