Kreis Hildesheim - Nach monatelangen strikten Corona-Beschränkungen können die Menschen in vielen Teilen Niedersachsens sich ab Montag auf Lockerungen freuen. In Landkreisen und Großstädten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder anlaufen. Dazu zählt auch der Kreis Hildesheim – seit Sonntag greift die Notbremse hier nicht mehr, da die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 lag.
Daher ist jetzt wieder mehr in der Region möglich. Voraussetzung in vielen Bereichen ist allerdings der Vorweis eines negativen Corona-Schnelltests, der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus oder einer überstandenen Infektion. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Detail:
Wie viele Menschen darf ich treffen?
Zusammen mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts darf man sich wieder mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Dabei werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Praktisch dürfen damit Paare oder Familien wieder andere Paare und Familien treffen, zum Beispiel auch wieder beide Großeltern eines Familienmitglieds gleichzeitig.
Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?
Doppelt Geimpfte und Genesene bräuchten künftig keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Einkaufen oder zum Friseur gehen. Allerdings müssen sie stattdessen ihren Impfpass mitbringen, aus dem hervorgeht, dass die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Von Corona Genesene müssen den letzten positiven PCR-Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Geimpfte und Genesene können sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen, sie werden bei Kontaktbeschränkungen nicht einberechnet. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann im Kreis Hildesheim nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.
Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.
Geimpfte und Genesene müssen sich auch nicht mehr an die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen halten, wie sie derzeit noch in der Region Hannover gelten. Quarantäne kann für diesen Personenkreis nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden.
Coronavirus im Kreis Hildesheim: Alle Informationen auf einen Blick
Gelten für Geimpfte und Genesene gar keine Beschränkungen mehr?
Das stimmt nicht. Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.
Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.
Was gilt in Schulen und Kitas?
Für zahlreiche Schüler beginnt am Montag wieder der Wechselunterricht mit der Rückkehr von halben Klassen in die Schule. Das ist ab sofort auch weiter möglich, wenn die Inzidenz wieder längerfristig über 100 steigt. Niedersachsen ist mit der neuen Verordnung von seinem strikten Corona-Kurs an Schulen abgewichen und ermöglicht Wechselunterricht wieder für alle Schulen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Auch die Kindertagesstätten wechseln unterhalb dieser Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Welche Regelungen gibt es in der außerschulischen Bildung wie Volkshochschulen, Fahrschulen, etc.?
Präsenzunterricht in Volkshochschulen, Musikschulen und ähnlichen Einrichtungen wird analog zu Schulen wieder erlaubt, also mit halben Gruppen. Personal und Kursteilnehmer müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Bei praktischem Fahrunterricht ist stets ein Schnelltest vorgeschrieben. Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht.
Welche Läden sind geöffnet?
Alle Läden dürfen wieder im Kreis Hildesheim öffnen. Kunden müssen zwar keine Termine mehr vereinbaren, aber noch immer ihre Kontaktdaten hinterlassen. In der Praxis gibt es damit kaum eine Veränderung, weil sich bisher schon viele Kunden erst an der Ladentür angemeldet haben. Die Pflicht, ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorzulegen, soll aber bestehen bleiben – im Gegensatz zu den Regeln vor der Notbremse, als es diese Pflicht noch nicht gab.
Nach massiven Protesten der Branche – auch von Hildesheimer Händlern – gibt es aber zwei Erleichterungen: Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Schnelltest-Pflicht befreit. Dort ist dafür aber weiter eine Anmeldung notwendig. Zudem sind auch Selbsttests an der Ladentür erlaubt, deren Ergebnis dann bei Bescheinigung durch den Betreiber auch überall sonst gelten soll, wo Schnelltests gefordert sind.
In welchen Geschäften brauche ich kein negatives Testergebnis?
Ausgenommen von der Testpflicht sind weiterhin der Lebensmittelhandel (Supermärkte und Discounter), Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Auch Kunden mit Gewerbeschein im Baumarkt müssen weiterhin keine Tests machen.
Darf die Gastronomie wieder öffnen?
Restaurants und Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen, wenn auch aus Abstandsgründen mit reduzierter Kapazität. Die Definition lautet „Gastronomiebetriebe mit Speisenangebot“. Auch hier gilt die Schnelltest-Pflicht. Öffnungen für die Innenräume sind in zwei Wochen möglich. Bars müssen geschlossen bleiben. Außerdem gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde.
Welche Corona-Tests werden im Einzelhandel und in der Gastronomie als Nachweis akzeptiert?
Als negative Tests zählen PCR- sowie qualifizierte Schnelltests (aus dem Testzentrum, der Apotheke oder der Arztpraxis), die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und dokumentiert werden. Gültig sind auch aktuelle Schnell- oder Selbsttests vom Arbeitgeber mit Bescheinigung. Ebenso erlaubt sind Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers eines Geschäfts, Restaurants oder einer anderen Einrichtung. Der Betreiber muss diesen Selbsttest auf Verlangen des Besuchers dann dokumentieren, er gilt für 24 Stunden in allen anderen Bereichen, wo Testpflicht herrscht. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Was muss man bei den Selbsttests im Laden oder im Restaurant beachten?
Die Selbsttest-Bescheinigung muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis enthalten. Heißt: Bei Selbsttests können Laden-Mitarbeiter, Restaurant-Kellner oder Hotel-Angestellte das negative Ergebnis bescheinigen. Ist der Schnelltest positiv, müssen sie das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim informieren.
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Wie oft kann ich mich kostenlos testen lassen – geht das nicht nur einmal pro Woche?
Bei Bedarf kann man sich auch täglich kostenlos testen lassen, heißt es in einer Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Man kann dieses Angebot aber auch mehrmals pro Woche in Anspruch nehmen. Die Bedingung ist, dass vor Ort ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es sich ausdrücklich um Bürgertests handelt. Bei der Auswahl des Testzentrums sollte man darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden, wenn man nichts bezahlen möchte.
Was gilt für Chöre und Blasorchester?
Für Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre ist nur ein Instrumental- und Vokalunterricht im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen zulässig. Wird unter freiem Himmel geprobt oder geübt, gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Maske muss ich in Bus und Bahn tragen?
Die Verpflichtung, in Bussen und Bahnen und damit auch in Schulbussen FFP2-Masken zu tragen, wird für Erwachsene ebenso wie für Kinder und Jugendliche wieder gestrichen. Eine normale Mund-Nasen-Bedeckung genügt.
Sind Tattoo- und Kosmetikstudios wieder offen?
Körpernahe Dienstleistungen sind wieder komplett erlaubt, so dürfen auch Tattoostudios wieder öffnen. Bedingung ist, das alle Beteiligten durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ist das nicht möglich, ist ein negativer Schnelltest Pflicht.
Was gilt in der Kultur?
Theater, Kinos Konzerthäuser und Kulturzentren dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern ausrichten, wenn alle Besucher sitzen und einen negativen Schnelltest nachweisen können. Wie in allen anderen Fällen sind auch hier doppelt Geimpfte sowie Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Erlaubt sind nur Veranstaltungen, die nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegt sind. Beispiele hierfür sind ein Klassikkonzert, eine Tanzvorführung oder ein Theaterstück, nicht aber ein Fußballspiel.
Museen und Ausstellungen dürfen öffnen, aber mit maximal halber Besucherkapazität und Schnelltest-Pflicht.
Wie ist die Lage bei Zoos und Tierparks?
Zoos und Tierparks dürfen neben Außen- auch die Innenbereiche wieder öffnen. Für Zoo Hannover und Wisentgehege gilt das aktuell noch nicht, dort sind nur Außenbereiche offen, da die Inzidenz in der Region Hannover wieder über 100 liegt und somit noch die Regeln der Notbremse gelten. Die Schnelltest-Pflicht für Zoo und Wisentgehege würde entfallen, wenn die Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt und ausschließlich Bereiche unter freiem Himmel zugänglich sind.
Der Familienpark Sottrum teilt auf seiner Facebookseite mit, dass Besucher und Besucherinnen ab Montag kein negatives Schnelltest-Ergebnis mehr vorweisen müssen.
Wo und wie darf ich Sport treiben?
Breitensport in Hallen (auch Kletterhallen und Fitnessstudios) ist erlaubt. Es gelten aber reduzierte Kapazitäten und scharfe Hygienekonzepte. Duschen und Umkleiden müssen geschlossen bleiben, Trainer und Betreuer und Betreuer über 14 Jahren müssen einen negativen Schnelltest vorweisen. Indoor-Spielplätze bleiben geschlossen.
Und was gilt beim Sporttreiben an der frischen Luft?
Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen zusammen Kontaktsportarten wie zum Beispiel Fußball ausüben – demnach wären Freundschaftsspiele wieder möglich. Trainer und Betreuer brauchen negative Schnelltests, auch in diesen Fällen müssen Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben. Für Erwachsene ist kontaktfreier Sport in Gruppen erlaubt, wenn pro Person zehn Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen oder Mindestabstände von zwei Metern eingehalten werden können. Auch hier brauchen Trainer oder Betreuer einen negativen Schnelltest. Auch Kletterparks und Minigolf-Anlagen dürfen öffnen.
Kann man schwimmen gehen?
Schwimmbäder bleiben grundsätzlich geschlossen, das gilt auch für Freibäder wie die JoWiese. Aber Gruppenangebote für bis zu zehn Personen, zum Beispiel für Schwimmunterricht oder Reha, sind wieder erlaubt. Betreuer müssen einen negativen Schnelltest nachweisen.
Was ist mit Sauna und Solarium?
Solarien werden wieder geöffnet, Bedingung ist ein negativer Schnelltest. Saunen bleiben geschlossen.
Kann man wieder verreisen und in Hotels übernachten?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels, Campingplätze und Jugendherbergen dürfen wieder öffnen, allerdings ausschließlich für Einwohner von Niedersachsen. Urlaub an der Nordsee, in der Heide oder im Harz ist also möglich. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest bei der Anreise und in Ferienhäusern und Ferienwohnungen zweimal pro Woche, in Hotels und anderen Einrichtungen sogar täglich. Bei letzteren gilt, dass maximal 60 Prozent der Kapazität genutzt werden dürfen. Zudem gilt, dass zwischen zwei Gästen in allen touristischen Einrichtungen ein Tag ohne Belegung von Ferienhaus, Ferienwohnung oder Zimmer liegen muss.
Gibt es Neuerungen bei der Kinder- und Jugendhilfe?
Gruppenangebote für bis zu 50 Kinder sind wieder erlaubt. Betreuer müssen sich täglich testen lassen, teilnehmende Kinder zweimal pro Woche.
Gibt es Neuigkeiten bei den Impfungen?
Ja. Von Montagmorgen an dürfen sich erste Angehörige der dritthöchsten Priorität für Impfungen gegen das Coronavirus registrieren lassen. Aufgrund der hohen Zahl an Impfberechtigten hat das Land die dritte Kategorie noch einmal unterteilt, um die Anmeldungen zu entzerren. Zudem können sich alle Angehörigen dieser Gruppe auch bei Haus- oder Fachärzten impfen oder auf dortige Wartelisten setzen lassen.
Ab Montag, 10. Mai, 8 Uhr, können sich alle Niedersachsen, die mindestens 60 Jahre alt sind, anmelden.
Wann würde die Notbremse wieder greifen?
Sollte die Inzidenz für den Landkreis Hildesheim noch einmal an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, würden erneut die verschärften Regeln der Notbremse in Kraft treten.
von Tarek Abu Ajamieh und Katharina Brecht
