Kreis Hildesheim - Gastronomen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen auch künftig die Kontaktdaten ihrer Gäste erheben. Das hat das Land Niedersachsen am Freitag klargestellt. Zuvor hatte die HAZ unter Berufung auf die aktuelle Corona-Verordnung berichtet, diese Pflicht entfalle ab Samstag, weil dann im Kreis Hildesheim die Regeln für dauerhafte Inzidenzwerte unter 10,0 gelten. Die Landesregierung betont nun, die Pflicht zur Datenerhebung bleibe bestehen – räumte aber ein, die Verordnung sei in dieser Frage unklar formuliert. Eine Präzisierung wird nun geprüft.
Hinweis auf Dokumentation fehlt
Bei der Auflistung der Regeln für die Gastronomie bei Inzidenzen unter 10,0 fehlt der Hinweis auf den Paragrafen 5 der Verordnung, der „Datenerhebung und Dokumentation“ regelt. Bei allen anderen Stufen der Verordnung ist das explizit erwähnt.
Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte am Freitag, die weitere Pflicht zur Datenerhebung ergebe sich unabhängig von der Inzidenz aus dem Paragrafen 5 selbst, sagte aber auch: „Möglicherweise müssen wir das noch einmal eindeutiger fassen.“ Grund dafür, die Regel aufrecht zu erhalten, sei die Sorge vor der stark ansteckenden Delta-Variante, deren Anteil an allen Infektionen zunimmt, was die Bedeutung der Kontaktverfolgung untermauere.
