Corona-Inzidenz über 150

Landkreis Peine führt ab Dienstag nächtliche Ausgangssperre ein

Kreis Peine - Im Landkreis Peine liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit Tagen über 150 – jetzt werden auf Basis der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen Konsequenzen gezogen. Ab Dienstag gilt dort eine Ausgangsbeschränkung. Auch Hannover führt eine Ausgangssperre ein.

In Peine darf das Haus ab 21 Uhr nicht mehr verlassen werden. Foto: Chris Gossmann

Kreis Peine - Ab Dienstag, 30. März, gilt im Landkreis Peine, zu dem auch Hohenhameln gehört, eine Ausgangssperre ab 21 Uhr. Das hat der Landkreis in einer neuen Allgemeinverfügung angeordnet.

Die Maßnahme basiert auf der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen, laut der Ausgangssperren verhängt werden sollen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 150 liegt und das Infektionsgeschehen nicht oder nicht mehr hinreichend einem räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann und sich das Coronavirus deswegen unkontrollierbar verbreitet. Dies ist in Peine der Fall.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag dort am Montag bei 169,88. Auch an den vergangenen drei Tagen betrug der Wert konstant über 150. Der Kreis Hildesheim ist mit 113,8 am Montag noch von dieser Grenze entfernt, jedoch steigt auch hier die Inzidenz seit Tagen an.

Ausgangssperre soll Kontakte reduzieren

Der Erlass der nächtlichen Ausgangsbeschränkung soll dazu beitragen, dass die Kontakte für einen „wesentlichen Zeitraum“ reduziert werden und die Gefahren der weiteren Ausbreitung des Coronavirus gemildert werden, steht in der Allgemeinverfügung. Außerdem heißt es: „Sie [Anmerkung der Redaktion: Die Ausgangsbeschränkung] ist ferner erforderlich, da ansonsten eine nicht mehr beherrschbare Verbreitung des Erregers droht“.

Nur noch Wohnung und Balkon oder Garten darf betreten werden

Der Allgemeinverfügung zufolge darf man sich zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag nicht mehr außerhalb der eigenen Wohnung oder einer ähnlichen Unterkunft sowie auf den eigenen Außenanlagen (Terasse, Balkon, Garten) aufhalten.

Ausnahmen gibt es nur, wenn sogenannte triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen in Peine:

  • Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer oder veterinärmedizinischer Leistungen bei einem Notfall oder anderer unaufschiebbarer Behandlungen
  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke, die in diesem Zeitfenster unbedingt stattfinden müssen
  • Begleitung und unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Vornahme von unaufschiebbaren Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen
  • Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen
  • Sonstige vergleichbar gewichtige und unausweisbare Gründe

Diese Gründe müssen im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder Ordnungsbehörden „glaubhaft“ und gegebenenfalls auch durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden, heißt es. Reisen und tagestouristische Ausflüge gelten nicht als triftiger Grund. Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss laut Landrat Frank Einhaus mit einem Bußgeld rechnen.


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Die Ausgangssperre gilt nicht nur für Einwohner des Landkreises Peine, sondern auch für Besucher, die sich dort aufhalten.

Die Allgemeinverfügung tritt am 30. März in Kraft und endet voraussichtlich am Dienstag, 13. April. Eine Verlängerung ist jedoch möglich.

Neben der Stadt Peine und der Gemeinde Hohenhameln gehören Edemissen, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg zum Landkreis. Die Ausgangssperre gilt für den gesamten Landkreis.

Auch Hannover führt Ausgangssperre ein

Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen soll es auch in der Region Hannover eine Ausgangssperre geben. Sie soll am Donnerstag in Kraft treten und bis zum 12. April gelten, teilte die Region am Montag mit. Demzufolge sollen die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens nur mit einem triftigen Grund ihre Wohnungen verlassen. Ebenfalls werde eine Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum geprüft, hieß es. Zuvor hatten bereits die Landkreise Cloppenburg, Emsland und Peine jeweils Ausgangssperren angekündigt. In Hannover lag am Montag der Sieben-Tagesinzidenzwert laut Landesgesundheitsamt bei 144,1.

mit dpa-Material

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