Hildesheim/Nordstemmen - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem folgenschweren Corona-Ausbruch im Hildesheimer Altenpflegeheim Lambertinum dauern auch ein halbes Jahr danach noch an. Das Verfahren gegen Verantwortliche der Seniorenresidenz Nordstemmen haben die Ermittler hingegen inzwischen eingestellt.
Lambertinum: 17 Bewohner starben an Covid-19
Im Fall des Lambertinums aber besteht weiterhin der Verdacht, dass die Geschäftsführung nicht für die strikte Umsetzung der Hygiene- und Testvorschriften gesorgt hat. Die Ermittler prüfen, ob dadurch Covid-19-Erkrankungen oder gar Todesfälle verursacht wurden. Im Raum steht nach wie vor der Verdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge. „Es müssen weitere Unterlagen gesichtet und Personen vernommen werden“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Christina Wotschke, auf HAZ-Nachfrage die Dauer des Verfahrens.
Der erste Corona-Fall im Lambertinum war offiziell am 31. Dezember 2020 bestätigt worden, in der Folge registrierte das Gesundheitsamt bis Ende Februar 144 weitere Sars-CoV-2-Infektionen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei Mitarbeiterinnen – 17 Bewohnerinnen und Bewohner starben nach Angaben des Gesundheitsamts an Covid-19.
Keine Belege für eklatantes Fehlverhalten in Nordstemmen
Staatsanwaltschafts-Sprecherin Christina Wotschke bestätigt gegenüber der HAZ, dass die Strafverfolger das zunächst ähnlich gelagerte Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen in der Seniorenresidenz Nordstemmen inzwischen eingestellt haben. Der Landkreis hatte nach einem Corona-Ausbruch in dem Heim mit 99 Infektionen und 18 Todesfällen Anzeige erstattet. Der Verdacht auf eklatantes Fehlverhalten der Geschäftsführung und fahrlässige Tötung habe sich aber nicht erhärtet, erklärt Wotschke.
