Hildesheim - Bei den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruch im Seniorenheim Lambertinum verdichten sich laut Staatsanwaltschaft die Hinweise auf Nachlässigkeiten und fehlende Kontrollen bei Hygienemaßnahmen und Corona-Tests. Es ging zunächst um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung durch die Geschäftsführung des Lambertinums. Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft aber zudem, ob als möglicher Tatvorwurf auch Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommen könnte.
Das Gesundheitsamt meldete 17 Tote
Der erste Corona-Fall im Lambertinum war offiziell am 31. Dezember bestätigt worden, in der Folge registrierte das Gesundheitsamt bis Ende Februar 144 weitere Sars-Cov-2-Infektionen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei Mitarbeiterinnen – 17 Bewohnerinnen und Bewohner starben nach Angaben des Gesundheitsamts an Covid-19.
In jenen Wochen mehrten sich Hinweise, auch von Angehörigen, auf mangelhafte Tests und Sicherheitsvorkehrungen, die städtische Heimaufsicht schaltete sich ein – und erstattete schließlich Anzeige. Es steht der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass eben nicht stimmt, was auf der Webseite des Lambertinums in Bezug auf die Geschäftsführung zu lesen ist: „Wir tragen die Verantwortung, treffen wichtige Entscheidungen (...) tun alles Nötige und noch viel viel mehr.“
Verdacht auf eklatante Fehler erhärtet
Die Strafverfolger prüfen, ob eine nachlässige oder gar fehlende Umsetzung der Corona-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sogar zum Tode von Bewohnern geführt hat.
Wie bereits berichtet, hat die Staatsanwaltschaft die Einrichtung deswegen am 25. März zum ersten Mal durchsuchen lassen und zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Die bisherigen Erkenntnisse haben den Verdacht eher erhärtet als entkräftet, am Dienstag sind die Ermittler nun aufgrund eines weiteren Durchsuchungsbeschlusses zum zweiten Mal im Hohenstaufenring angerückt, um Patientenakten mitzunehmen. Entsprechende Informationen der HAZ hat die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hildesheim, Christina Wotschke, auf Nachfrage bestätigt.
„Es geht um die Unterlagen der Bewohner, die infolge einer Corona-Infektion verstorben sind.“ Die Ermittler wollen unter anderem klären, wann die Betroffenen die ersten Krankheitssymptome hatten, wie lange diese anhielten und wie auf die Erkrankung reagiert wurde. In den vergangenen Wochen haben sich zwar bereits Angehörige von Lambertinum-Bewohnern und andere Besucher der Einrichtungen an die Staatsanwaltschaft und die Polizei gewandt, die Ermittler bitten aber in dem Fall weiterhin um Hinweise, wie Christina Wotschke erklärt: Vor allem diejenigen sollten sich melden, die etwas dazu sagen könnten, wie im Lambertinum in der Zeit von Mitte Dezember bis Mitte Januar die Abläufe waren. „Wurden etwa Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen separiert oder hielten sie sich in Gegenwart von anderen auf?“
Die Vernehmung der Geschäftsführerin des Pflegeheims steht noch aus.
Ermittlungen nach Ausbruch in Seniorenresidenz Nordstemmen
Parallel sind auch die Ermittlungen gegen die Leitung der Seniorenresidenz Nordstemmen, in der es 99 Infektionen und 18 Todesfälle gegeben hatte, noch nicht abgeschlossen. Nach HAZ-Informationen hat sich der Verdacht auf eklatantes Fehlverhalten dort aber bislang nicht erhärtet. Christina Wotschke bestätigt nur, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, sagt aber: „Wir sahen keinen Anlass, die Einrichtung noch einmal zu durchsuchen.“
