Sarstedt - An der Stelle, an der am Montagvormittag der 61-jährige Betreiber eines zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Hotels mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt wurde, haben Familie, Freunde und Bewohner der Einrichtung eine kleine Gedenkstätte eingerichtet. In einem mit Steinen umgrenzten Bereich liegen Blumen, Tannenzweige, mehrere Grablichter brennen. Hier, auf dem an eine Bushaltestelle grenzenden Grundstück gegenüber dem Sarstedter Bahnhof, hat nach bisherigem Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft ein zuvor in der Geflüchtetenunterkunft lebender 35-jähriger Iraker auf den 61-Jährigen eingestochen und ihn dadurch getötet. Das Opfer hatte keine Chance, er soll innerhalb kurzer Zeit der schweren Verletzung nahe dem Herzen erlegen sein.
Landkreisverwaltung spricht Beileid aus
Die Polizei fasste den zunächst flüchtigen mutmaßlichen Täter am Montagabend, seit Dienstag sitzt er in Untersuchungshaft. Während die Kreisverwaltung, die das Hotel als Unterkunft angemietet hat, den Angehörigen des Opfers ihr Beileid ausspricht und sich „tief erschüttert“ zeigte, verschickte die AfD-Landtagsfraktion eine Pressemitteilung, in der der innenpolitische Sprecher Stephan Bothe in Bezug auf den „Messermord von Sarstedt echte Konsequenzen statt hilfloser Beileidsbekundungen, sinnloser Messerverbote oder ergebnisloser Migrationsgipfel“ fordert.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall allerdings nicht, wie AfD-Mann Bothe durch seine Wortwahl suggeriert und vermutlich auch viele andere denken würden, wegen Mordes, sondern wegen Totschlags. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hildesheim, Christina Wotschke, begründet das auf Nachfrage der HAZ mit einem fehlenden Mordmerkmal.
Kein Mordmerkmal – sagt die Staatsanwaltschaft
In Frage käme Heimtücke, nämlich dann, wenn der 61-Jährige überhaupt nicht mit einer Attacke auf sich habe rechnen können und völlig „arg- und wehrlos“ gewesen wäre. Da der Unterkunftsbetreiber aber, nach bisherigem Ermittlungsstand, nicht etwa von hinten attackiert worden sei und es vor dem Stich eine verbale Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gegeben haben soll, gehe man derzeit nicht von einem heimtückischen Mord aus – so die Argumentation der Strafverfolger.
Die Einschätzung könnte sich im Laufe des Verfahrens noch ändern, sollten die weiteren Ermittlungen und Zeugenbefragungen andere Ergebnisse bringen. Relevant ist die Einstufung der Tat für das Maß der späteren Strafe - im Falle einer Verurteilung. Während auf Totschlag eine Haft von nicht unter fünf Jahren steht, muss ein Gericht bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen (wobei „lebenslang“ nach deutschem Strafrecht zunächst Haft auf unbestimmte Zeit bedeutet und sie zum ersten Mal nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann).
