Rössing - Neun Monate nach der Zerstörung eines Biberdamms am Rössingbach hat der Landkreis Hildesheim jetzt ein Bußgeld gegen den Verursacher verhängt. „Es wurde ein Bußgeldbescheid erlassen“, sagte Kreissprecherin Sabine Levonen auf HAZ-Anfrage. Die genaue Höhe des Strafgelds nannte die Behördensprecherin nicht. Es liege im „niedrigen vierstelligen Bereich“. Der Strafrahmen für solche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz beträgt 50 000 Euro.
Der Vorfall hatte sich bereits im Februar ereignet. Mit schwerem Gerät hatte jemand den von einem Biber gebauten Damm und damit dessen Lebensraum zerstört. Der Biber gehört zu den besonders geschützten Arten. Die Fläche am Rössingbach gehört der Paul-Feindt-Stiftung. Ein Mitarbeiter des Nabu hatte später berichtet, dass der Mittelbau des Damms total zerstört worden sei, für den Biber daher nicht mehr nutzbar war.
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein
Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet, die aber Mitte des Jahres eingestellt wurden, da die Ermittler keine vorsätzliche Handlung festgestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft leitete die Akte damals an den Landkreis Hildesheim weiter. Die Mitarbeiter dort haben das Verfahren nun abgeschlossen und einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz festgestellt. Da der Biberbau nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig zerstört wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsmittel möglich
Das Verfahren richtete sich gegen denjenigen, der für die Gewässerunterhaltung in dem Gebiet zuständig ist. Genauere Details teilten die Behörden nicht mit. Ob er nun tatsächlich das Bußgeld zahlen muss, ist noch offen. Der Bescheid ist nämlich noch nicht rechtskräftig, wie Kreissprecherin Levonen mitteilte. Der Beschuldigte kann also noch Rechtsmittel dagegen einlegen.
