Hannover/Kreis Hildesheim - Trotz heftiger Proteste gegen die Aufhebung grundlegender Corona-Vorschriften und hoher Inzidenzen fällt am kommenden Wochenende die Maskenpflicht in Niedersachsen in vielen Bereichen weg. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte am Montag die Forderung aus mehreren Bundesländern ab, das gerade erst überarbeitete Infektionsschutzgesetz nachzubessern.
So entfällt ab Sonntag, 3. April, ein Großteil der strengen Corona-Regelungen – unter anderem die Maskenpflicht im Einzelhandel sowie in Supermärkten, aber wahrscheinlich auch in Sporthallen, bei Veranstaltungen sowie in Kinos, Museen und Theatern. Masken sind dann nur noch in einigen Bereichen vorgeschrieben – im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken. Außerdem gilt weiterhin eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln etwa in Restaurants oder bei Großveranstaltungen werden gestrichen.
Freiwillig weiter mit Maske?
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) appelliert allerdings an alle Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin beim Einkauf und anderen Gelegenheiten eine Maske aufzuziehen. „Ich kann nur dringend raten, aus Gründen des Infektions-, aber auch Selbstschutzes, auch künftig die Masken zu benutzen“, sagte die Ministerin am Montag der HAZ. „Ich fürchte, dass vom 3. April an bis Ostern die Inzidenzen noch weiter nach oben gehen.“
Das Infektionsschutzgesetz, auf das sich die Ampelkoalition in Berlin verständigt hat, ist weniger streng. Die Länder können jedoch für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen verhängen, wenn das Landesparlament eine kritische Lage feststellt. Mehrere Bundesländer halten diese Hotspot-Regel nicht für ausreichend, eine Diskussion unter den Gesundheitsministern am Montag brachte aber keine Änderungen an den Regelungen mehr. Einzelne Länder überlegen allerdings, einige Vorgaben noch länger beizubehalten.
Behrens enttäuscht
„Wir haben als Bundesland mit anderen sehr stark dagegen gekämpft, aber uns leider nicht durchgesetzt“, sagte Gesundheitsministerin Behrens. „Das neue, liberale Infektionsschutzgesetz legt sehr hohe Hürden vor staatlich verordnete Eingriffe. Die kann man nicht einfach reißen.“ Deshalb werde es in Niedersachsen keine Hotspotregelung für das gesamte Bundesland geben. Mecklenburg-Vorpommern, das Bundesland mit der derzeit höchsten Inzidenz, plant dagegen genau dies, ebenso wie der Stadtstaat Hamburg mit der derzeit geringsten Infektionsrate.
Behrens zufolge ist die Auslastung der Intensivbetten in Niedersachsen vergleichsweise gering, trotz sehr hoher Inzidenzen (in Braunschweig lag der Wert am Dienstag bei 3431, in Hildesheim bei 1983 und im ganzen Land bei 1998). „Wir haben 162 Intensivbetten mit Corona-Infizierten belegt – von insgesamt 3200 in Niedersachsen.“ Im Kreis Hildesheim waren am Dienstagmorgen acht Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.
Intensivstationen als Faktor
Die Belegung der Intensivstationen sei aber das entscheidende rechtliche Kriterium für die Verhängung von Corona-Einschränkungen, sagte Behrens. In dieser Hinsicht sei die Lage in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg anders als in Niedersachsen, das wegen der vergleichsweise guten Lage sogar Minenopfer aus der Ukraine aufnehmen werde.
Behrens sagte, man kenne natürlich die hohen Belastungen in den Kliniken wegen eigener hoher Krankenstände beim Personal. An der rechtlichen Lage könne man indes nichts ändern. In Niedersachsen tritt am 3. April eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die bis zum 29. April gelten soll.
Appell von Lauterbach
Der Sprecher von Niedersachsens Städtetag, Stefan Wittkop, erklärte, es herrsche bei den Kommunen „großes Unverständnis, dass man bei hohen Infektionsraten nahezu alle Maßnahmen abkappt“. Gerade in der kritischen Infrastruktur sei die Lage durch die vielen Krankmeldungen „brenzlig“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und schnell die bestehende Hotspot-Regelung zu nutzen. „Die Länder haben das Recht und die Pflicht, die Bürger zu schützen.“
