Hannover - Niedersachsens Landesregierung hat noch vor den nächsten Bund-Länder-Beratungen einige kleinere Lockerungen der Corona-Regeln auf den Weg gebracht. Ein Entwurf der neuen Corona-Verordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass zum Haushalt gehörende Kinder bis sechs Jahre nicht mehr von der Kontaktbeschränkung erfasst sind. Bisher gilt diese Ausnahme nur für Kinder bis drei Jahre. Außerdem sollen Gartencenter und Autohändler wieder öffnen dürfen, letztere aber nur für Probefahrten.
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Die neue Verordnung soll dem Entwurf zufolge am 13. Februar in Kraft treten und bis zum 28. Februar gelten. Beschlossen ist sie allerdings noch nicht - Änderungen sind also noch möglich.
Vorschulkinder zwingend in die Notbetreuung?
Das Kultusministerium erwägt dem Papier zufolge darüber hinaus, dass Vorschulkinder zwingend in die Notbetreuung aufgenommen werden müssen, auch wenn die Gruppen dann mehr als die Hälfte der üblichen Größe erreichen. Das Sozialministerium zieht zudem in Betracht, die Vorgaben zu Tests bei ambulanten Pflegediensten zu ändern. Ausformuliert sind diese beiden Punkte jedoch bisher nicht.
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In einem Begleitschreiben der Staatskanzlei an den Landtag heißt es, dass von der Bund-Länder-Runde am Mittwoch keine gravierenden Änderungen zu erwarten seien. Es spreche einiges dafür, dass es „zu einer Verlängerung des Status Quo, also weder zu einer grundsätzlichen Verschärfung noch zu einer grundsätzlichen Lockerung“ kommen werde, heißt es in dem Brief vom Dienstag wörtlich.
Von RND/dpa
