Verstoß gegen Ehrenordnung?

OB-Besuche in VIP-Loge: Ältestenrat bitte Ingo Meyer zur Aufarbeitung um ein Gespräch

Hildesheim - Hat der Hildesheimer Oberbürgermeister Ingo Meyer im Zusammenhang mit seinen Besuchen in der VIP-Loge der Investmentfirma Meyer & Bertram gegen die Ehrenordnung des Stadtrates verstoßen? Für den Ältestenrat des Stadtrates ist das noch nicht geklärt.

Der Hildesheimer Oberbürgermeister Ingo Meyer. Foto: Werner Kaiser (HAZ-Archiv)

Hildesheim - Hat Oberbürgermeister Ingo Meyer gegen die Ehrenordnung des Stadtrates verstoßen, weil er seine beiden Besuche in der VIP-Loge der pleitegegangenen Investmentfirma Meyer & Bertram nicht dem Ältestenrat gemeldet hat? Letzterer hat sich zwar jetzt erneut mit dem Thema befasst, aber noch immer keine Entscheidung gefällt. Man wolle persönlich mit dem OB über die Angelegenheit sprechen, sagte Ralf Jürgens am Montag dieser Zeitung. Der Linken-Vertreter ist in diesem Jahr Vorsitzender des Ältestenrates. Dieser lade Meyer „aber ein und nicht vor“, betonte Jürgens – diese Differenzierung sei dem Gremium wichtig.

OB hatte schon vor Wochen zu einem Gespräch geraten

Er werde jetzt einen Termin mit den anderen Mitgliedern des Ältestenrates und dem OB abstimmen, erklärte der Linken-Vertreter. Der rennt bei Meyer offene Türen ein: Dieser habe bereits vor Wochen seine Bereitschaft zu einem Gespräch erklärt und ein solches empfohlen, sagte Rathaussprecher Helge Miethe der Redaktion.

Nach der Ehrenordnung des Rates müssen dessen Mitglieder die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Bewirtungskosten über 100 Euro liegen, dem Ältestenrat anzeigen. Dieser ist als Folge der Pecunia-Affäre ins Leben gerufen worden und dient der Korruptionsvorbeugung; die Politiker sollen jede Gefahr einer Interessenkollision melden. Nach Ansicht des SPD-Fraktionschefs Stephan Lenz hätte der OB die Besuche in der Stadion-VIP-Loge der Firma in Hannover, bei der er privat Geld angelegt hatte, dem Ältestenrat gegenüber anzeigen müssen. Das Gremium muss sich mit einem entsprechenden Verdacht beschäftigen, sobald ein Ratsmitglied einen solchen äußert.

Die Zentralstelle für Korruption der Staatsanwaltschaft Hannover hatte Meyers Logenbesuche dahingehend geprüft, ob sie strafrechtlich relevant sein könnten, dafür aber keinen Anfangsverdacht ausgemacht. Zu dem gleichen Ergebnis war zuvor auch die Hildesheimer Staatsanwaltschaft gekommen.

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