Hildesheim - Die Bauarbeiten in der Dammstraße ruhen – und das bis über die Zeit der Sommerferien hinaus, wie die Stadtentwässerung SEHi mitteilt. Erst einige Wochen nach deren Ende werde es hier weitergehen.
Die Erdbauarbeiten an den südlichen und nördlichen Linienauflagern seien abgeschlossen. Die Baustelle sei in diesem Zustand gesichert worden und der Durchgang für Fußgänger weiterhin nicht möglich. Der Stillstand zeige sich aber nur vor Ort, es liefen „Planungen im Hintergrund“, wie Unternehmensmitarbeiterin Liana Dege mitteilt. „Momentan gibt es auf der Baustelle keine sichtbaren Aktivitäten, aber die erforderlichen Arbeiten gehen weiter. Auf Basis der Tragwerksplanung werden die weiteren Planungen und die Leistungsbeschreibungen erstellt beziehungsweise ergänzt“, so Dege.
Firmen waren schon verpflichtet, doch sie zogen ab
Nach Abschluss der Grabung rund um die historische Brücke waren die beiden Baufirmen abgezogen, die bis dato in der Dammstraße im Einsatz waren. Die Stadtentwässerung hatte die Betriebe ursprünglich für den Kanalbau verpflichtet, der zur Entdeckung der Brücke geführt hatte, die Firmen aber auch für weitere Arbeiten eingeplant. Doch daraus wurde nichts.
Nun sollen diese Leistungen bei anderen Unternehmen angefragt werden. Mit der Vergabe der Aufträge werde zum Ende der Sommerferien gerechnet – und mit dem eigentlichen Baubegin einige Wochen später. „Trotz aller Bemühungen wird nicht mit einer Fertigstellung der Arbeiten im Jahr 2024 zu rechnen sein“, bestätigt die SEHi, was die Stadt Hildesheim ihrerseits bereits angekündigt hat. Die Bauarbeiten, so die Kalkulation, würden nach Beginn und abhängig von der Witterung mindestens sechs bis acht Monate in Anspruch nehmen.
Die Sommerpause wäre laut SEHi sowieso gekommen
Bereits im Mai hatten SEHi und Stadt entschieden, die ausstehenden Arbeiten neu auszuschreiben: den Bau der Betonplatte über der Brücke und die Wiederherstellung der Fahrbahn. Dass man neue Baufirmen eher hätte suchen können, um eine Verzögerung zu vermeiden, wies Baudezernentin Andrea Döring seinerzeit zurück: Man könne erst ausschreiben, wenn klar sei, um welche Leistungen es gehe, und dafür müssten zunächst die endgültigen Lösungen für Platte und Tragwerk vorliegen: „Die Ausschreibung funktioniert rechtlich und technisch nur mit konkreter Beschreibung der Leistungen, die der Bauherr verlangt.“
Die Pause, so die SEHi, wäre außerdem auch ohne den Abzug der Baufirmen alternativlos gewesen: „Eine Weiterführung der Arbeiten in der bisherigen Form hätte auch zu einem entsprechenden Baustillstand geführt, da die Planungsarbeiten für Statik, Erstellen der Ausführungsplanung sowie Leistungsbeschreibung samt Bepreisung auch hätten durchgeführt werden müssen.“
