Alfeld/Hannover - Der „Querdenker“-Polizist Michael Fritsch aus Alfeld geht gegen seine Entlassung in Berufung. In erster Instanz am Verwaltungsgericht Hannover hatte der 58-Jährige Ende April verloren. Dadurch hätte er auch alle Pensionsansprüche verwirkt. Der zuständige Richter folgte damals den Ausführungen der Polizeidirektion Hannover und stufte den Kriminalhauptkommissar als „Reichsbürger“ ein, der Verschwörungsmythen teilt.
„Die Berufung wurde am 2. Juni beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht“, sagt Harald Kramer, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die Begründung stehe aber noch aus, sie soll nachgereicht werden. Entsprechend gebe es keinen Termin für das Fortführen des Verfahrens auf nächster Ebene, wahrscheinlich wird es aber erst in einigen Monaten stattfinden. In der ersten Runde lagen mehr als anderthalb Jahre zwischen Ermittlungsstart und Urteil.
Fritsch bezeichnete Polizisten als „bezahlte Söldner“
Fritsch trat erstmals öffentlich als Polizist aus Hannover im August 2020 auf einer „Querdenker“-Kundgebung in Dortmund auf. Die Direktion suspendierte den Beamten und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Seitdem fiel der 58-Jährige immer mehr durch teils radikale Ansichten auf. Außerdem gab er seinen Personalausweis ab, änderte sein Geburtsland in „Preußen“ und hegte Umsturzfantasien. Er teilte auch antisemitische Inhalte, zweifelte die Gewaltenteilung an und bezeichnete Polizisten als „bezahlte Söldner“.
Fritschs Anwalt verkehrt ebenfalls in „Querdenker“-Kreisen
Fritschs Anwalt Ivan Künnemann, der ebenfalls in „Querdenker“-Kreisen verkehrt, kündigte die Berufung direkt nach dem ersten Urteil an. Der Verein „Polizisten für Aufklärung“, in dem Fritsch Gründungsmitglied ist, bezeichnete kurz darauf beim Messengerdienst Telegram das „negative Urteil“ als „überraschend“. Auf der Plattform gibt es zudem einen Spendenaufruf für das Fortführen des Rechtsstreits.
Von Peer Hellerling
