Hannover/Alfeld - Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag entschieden, den „Querdenker“-Polizisten Michael Fritsch aus Alfeld aus dem Dienst zu entfernen. Die Polizeidirektion (PD) Hannover hatte den Kriminalhauptkommissar im August 2020 suspendiert, nachdem der 58-Jährige in Dortmund auf einer „Querdenken“-Kundgebung auftrat. Seitdem radikalisiert sich der Mann zunehmend und wird der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugeordnet. Das Gericht sieht „keine andere Möglichkeit“ als den Rauswurf.
Die PD wirft ihm die Nähe zu Reichsbürgern, das Verbreiten von Verschwörungsmythen und das Verunglimpfen staatlicher Institutionen vor – das schade dem Ansehen der Behörde massiv. Dem folgte der Vorsitzende Richter Martin Goos: „Ein Polizist hat die Pflicht, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und dafür einzutreten.“ Als Beamter habe Fritsch „ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis“. Zwar sei auch ihm harte und zornige Kritik gestattet, aber das Maß habe der 58-Jährige überschritten. Besonders bitter laut Goos: Fast 40 Jahre lang sei Fritsch ein Polizist mit guten Beurteilungen und ohne Zwischenfälle gewesen.
Fritsch ändert Geburtsstaat in Preußen
Der Reichsbürger-Vorwurf ist „durchaus berechtigt“. So gab der 58-Jährige 2020 nicht nur seinen Personalausweis ab, sondern beantragte einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis, also einen Ausweis, der den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft urkundlich nachweist – angeblich, um im Karibikstaat Curacao Immobilien kaufen zu können. Gleichzeitig ließ der 1963 geborene Fritsch seinen Geburtsstaat in Preußen ändern, weil für das Dokument die Blutlinie entscheidend sei. Goos bezeichnete das als „Schutzbehauptung“. Zwar nutze der Polizist nicht platte Reichsbürger-Floskeln, „der Staat wird aber auf subtile Weise infrage gestellt“. In Reden nannte Fritsch sich beispielsweise „Staatenloser“.
Auch das Verbreiten von Verschwörungsmythen füttere die „Querdenken“-Szene. So teile Fritsch antisemitische Inhalte oder berichtete, der Bau des Berliner Flughafens verzögerte sich deshalb, weil unter ihm ein geheimer Bunker entstehe – für Geflüchtete, die später „gegen das deutsche Volk aufbegehren sollen“. Laut Fritsch stammten die Aussagen nicht von ihm. Vielmehr sei es ihm zugetragen worden, er habe es gelesen oder mit anderen darüber gesprochen. Selbst vor Gericht meinte der 58-Jährige, vieles sei zu erfahren, „wenn man recherchiert“.
Aufruf zur Tötung von Polizei-Söldnern?
Ferner zieht der 58-Jährige seit seiner ersten Rede im August 2020 immer wieder Parallelen zur Nazi-Zeit und zweifelt an der Gewaltenteilung. Außerdem bezeichnete er Polizisten als „Schläger ohne Ausbildung“ oder „bezahlte Söldner“. Bei einem Auftritt soll er indirekt zu deren Tötung aufgerufen haben. Vor Gericht sagte der 58-Jährige, er habe damit gemeint, Söldner allgemein stünden nicht unter dem Schutz des Kriegsvölkerrechts. Ähnlich erklärte Fritschs Anwalt Ivan Künnemann den Begriff „Regime“, den der selbst ernannte „Schutzmann mit Herz und Hirn“ als Synonym für die Bundesregierung nutzt. Das Wort beschreibe bloß neutral eine Regierungsform.
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Künnemann verkehrt selbst in Verschwörer-Kreisen, unter anderem ist seine Kanzlei in Tangstedt (Schleswig-Holstein) die Adresse der Vereine „Anwälte für Aufklärung“ und „Polizisten für Aufklärung“. An der Gründung des letzteren war Fritsch beteiligt. Zudem trat Fritsch bei der Bundestagswahl 2021 als niedersächsischer Spitzenkandidat für die „Querdenker“-Partei „Die Basis“ an. In deren Podcast sprach Künnemann über „mangelnde Akzeptanz von Andersdenkenden“. Folglich seien auch Fritschs Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
„Für den Polizeidienst untragbar“
Fritsch spricht zudem offen darüber, nicht mehr bei dieser Polizei arbeiten zu wollen – aber kündigen will er auch nicht. Die Prozessbevollmächtigte der Polizeidirektion mutmaßte: „Wahrscheinlich ist die Alimentation des Organs, das er ablehnt, doch noch zu attraktiv.“ Richter Goos vermutete sogar, dass Fritsch sich in seiner Rolle als „Staatsfeind Nummer 1“ gefalle – so nannte der 58-Jährige sich bei einem seiner Auftritte. Laut Polizeidirektion entspricht das Urteil „genau unserem Antrag“. Künnemann teilte mit, in Berufung zu gehen.
„Ich bin erleichtert“, sagte zudem Thomas Adasch, der im Publikum saß. Er ist selbst Polizist, CDU-Politiker und Vorsitzender im Innenausschusses des Landtags. Der Richterspruch ist bundesweit „ein gutes Signal“. Ein Polizeibeamter befinde sich in einer besonderen Situation, er sei Recht und Gesetz verpflichtet. Das sei bei Fritsch klar nicht mehr der Fall. Adasch: „Er ist für den Polizeidienst untragbar.“
Von Peer Hellerling



