Kreis Hildesheim - So früh wie seit rund zehn Jahren nicht blüht der Raps in Niedersachsen – und auch im Landkreis Hildesheim gibt es seit Anfang April strahlend gelbe Rapsfelder. Die locken wieder viele Menschen an, die sich gern in einem solchen Feld fotografieren lassen oder Selfies machen – ob für soziale Medien wie Instagram, für Grüße an Freunde und Verwandte oder einfach fürs private Album.
Betreten ganzjährig verboten
Doch des einen Freud ist des anderen Leid: Während sich die Fotofans fröhlich ins Gelb stürzen, sehen die Landwirte, denen die jeweiligen Felder gehören, dieses Treiben mit großem Unwillen. Schließlich treten die ungebetenen Gäste in aller Regel auch Rapspflanzen platt und mindern so letztlich den Ertrag des Bauern.
Tatsächlich ist es schlichtweg verboten, Rapsfelder zu betreten. Wer es doch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn die wohl in den seltensten Fällen verfolgt wird. Und das gilt längst nicht nur für Rapsfelder: „Es besteht zwar für jeden Menschen ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft, und dazu gehören im Prinzip auch landwirtschaftlich genutzte Flächen“, erklärt Wolfgang Ehrecke von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. „Aber da diese zum Wohle aller für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln genutzt werden, ist das Betreten von Ackerflächen zwischen Aussaat und Ernte nicht gestattet.“
„Mit Füßen getreten“
Winterraps zum Beispiel werde ab Mitte August gesät und im Juli oder August des Folgejahres geerntet. „Insofern ist ein Rapsfeld das ganze Jahr über nicht zu betreten“, führt Ehrecke aus. Die Höhe des möglichen Bußgeldes hänge vom Ausmaß des angerichteten Schadens und vom Verlauf des Verfahrens ab.
Den rechtlichen Aspekt wolle er dabei aber gar nicht so hoch hängen, sagt Ehrecke: „Wir möchten vor allem an den gesunden Menschenverstand appellieren.“ Raps und andere Feldkulturen würden mit Mühe und Sorgfalt angebaut. „Wer bestellte oder blühende Ackerflächen betritt, knickt unweigerlich Pflanzen um und tritt die Arbeit der Bäuerin oder des Bauern buchstäblich mit Füßen.“ Niemand wolle, dass seine Arbeit in dieser Weise geringgeschätzt werde. Im Übrigen könne man sich auch vom Feldrand aus gut mit Raps in Szene setzen.
Der andere Weg
Kreislandwirt Konrad Westphale entlockt das Thema indes nur noch ein müdes Kopfschütteln: „Es ist jedes Jahr das Gleiche, aber es bringt nichts, sich darüber aufzuregen“, stellt der Ottberger Landwirt fest. Schließlich seien „immer wieder neue Leute unterwegs“.
Im gleichen Ort hatte Westphales Berufskollege Martin Ernst im Vorjahr einen ganz anderen Weg gewählt. Er hatte eine Stelle für Fotos eingerichtet. Interessierte konnten dort durch einen schmalen Weg zu einer im Feld aufgestellten Bank gelangen. Daneben platzierte Ernst Schilder mit Informationen über den Rapsanbau in der Region und über den Ertrag an Rapsöl auf dem Acker.
Vorrecht der Bienen
In diesem Jahr freilich gibt es keinen Instagram-Punkt in Ernsts Rapsfeld bei Ottbergen – und das hat gleich zwei Gründe. Zum einen sei die Resonanz arg überschaubar gewesen, berichtete der Landwirt jetzt auf HAZ-Anfrage. In den sozialen Medien sei das Feld überhaupt nicht aufgetaucht. Er habe lediglich von sechs Menschen aus dem Dorf selbst erfahren, die an der Stelle Fotos gemacht hatten.
Zum anderen aber wird das Rapsfeld nun von jemandem genutzt, der damit ohnehin vielmehr anfangen kann und ihm trotzdem keinerlei Schaden zufügt – im Gegenteil: Ein Imker hat seine Bienen dort platziert.


